ISO 9606-1: Länge des Prüfstücks

Hallo,

in der ISO 9606-1 wurden die Längen der Prüfstücke auf generell 200mm geändert. Dies stellt uns im Unternehmen vor einige Probleme, da in unserem Unternehmen werkstückbedingt ca. 70% Fallnähte geschweißt werden. Diese sind zwar immer nur 100mm lang, das Prüfstück muss aber 200mm lang sein, was die Prüfungen durchaus sehr schwierig machen kann.

Laut Kapitel 6.3 der Norm müssen die Prüfstücke allerdings „in der Wurzel- und Decklage zumindest eine Unterbrechung und einen Wiederansatz haben.“
Somit können ja bei der Prüfung 100 mm geschweißt, am Ende eingekerbt und dann die restlichen 100mm geschweißt werden. Oder verstehe ich hier etwas komplett falsch?

Kehlnähte sollte man ja generell soweit es geht vermeiden. Dennoch frage ich mich, ob es nicht noch andere Unternehmen gibt, bei denen das nicht möglich ist.

Mit freundlichem Gruß
Marcel

Hallo,

Welches Verfahren? MAG?
Welches Material?
Welche Blechdicke?

Sind die Fallnähte tragende Nähte oder nur Ziernähte?

Das Problem bei Fallnähten ist halt der geringe Einbrand, der durch vorlaufendes Schweißgut entsteht. Besser sind Steignähte, was allerdings bei zB 3mm Blechdicke keinen Spaß macht…

Das Prüfstück muß 200mm lang sein. Also zB zwei Flacheisen 200x10x120 zuschneiden, die Kanten evtl. nachfräsen und zusammenbrutzeln. Dann Naht anschleifen und dann aufbrechen.

Das mit den Ansätzen kenn ich bloß bei Stabelektroden, also daß die drin sein müssen, bei MAG mußte ich das bisher nicht.

Inwiefern sind Kehlnähte zu vermeiden? Oder meintest du Fallnähte? (s.o.)

Bei uns macht die Abnahme ein (firmenangestellter) Schweißingenieur mit DVS-Zulassung.

LG
Chris

Hi,

das ist nu mal so. Auch ich muss meinen Kunden bzgl. der Qualifizierungen nach 18800 D oder E diese Anforderungen weitergeben.

Gruß vom Raben

Hallo,

das war natürlich ein Schreibfehler mit den Kehlnähten, danke für den Hinweis.

Wir schweißen Rahmen, die bis zu 80 Schweißnähte enthalten, davon wie gesagt ca. 70% Kehlnähte fallend. Die Prüfung an sich ist nicht das Problem, es geht wie gesagt nur um die längeren Fallnähte der neuen Norm. Die Vorgabe mit dem Wiederansatz ist generell gültig, nicht an das Verfahren gebunden.

Gruß
Marcel

Hallo,

war die Antwort auf meine Frage bezogen? Ich komme da ehrlich gesagt nicht ganz mit. Mir ging es nur um die Schweißerprüfung, nicht die Herstellerqualifikation.

Gruß
Marcel