gibt es grundsätzliche Vorschriften darüber, welcher Art eine Isolierung von Rolladenkästen zu sein hat?
Ist eine bestimmte Raumtemperatur in ungeheiztem Zustand vorgeschrieben?
Wie kalt „darf“ es in einer Wohnung sein ohne dass der Mieter die Heizung bis Anschlag aufdreht?
gibt es grundsätzliche Vorschriften darüber, welcher Art eine
Isolierung von Rolladenkästen zu sein hat?
Nein
„Nein“ nur weil der Begriff „Isolierung“ sich auf elektrischen Strom und nicht auf Wärme bezieht. Wärme wird gedämmt, nicht isoliert. Und „Ja“, sofern mit „Art“ nicht das Material, sondern (vermutlich) seine wärmedämmende Wirkung gemeint ist.
Die gesetzliche Vorschrift ist DIN 4108-2, § 5.2.2, abhängig vom Baujahr. Aktuell (Stand 2001-03) liegt der geforderte Wärmedurchlasswiderstand für Rollladenkästen bei mindestens R = 1,0 m²K/W
Ist eine bestimmte Raumtemperatur in ungeheiztem Zustand
vorgeschrieben?
An erster Stelle mal im Mietvertrag nachgesehen.
Im ungeheizten Zustand kühlt ein Gebäude prinzipiell bis auf Außentemperatur ab, Mietvertrag hin oder her.
Wie kalt „darf“ es in einer Wohnung sein ohne dass der Mieter
die Heizung bis Anschlag aufdreht?
Die Frage ist so falsch gestellt. Eine Heizungsanlage muss bei üblichem Nutzerverhalten die Erreichung einer gewissen nutzungsabhängigen Mindestraumtemperatur ermöglichen. Etwas anderes kann man nicht präzise regeln.
Wenn die vertraglich geforderte Mindesttemperatur nur bei voll
aufgedrehtem Thermostat erreicht wird, erfüllt der VM seine
vertraglichen Pflichten.
Ja, vermutlich - jedenfalls, wenn der Mietvertrag nichts besonderes dazu sagt.
„Nein“ nur weil der Begriff „Isolierung“ sich auf elektrischen
Strom und nicht auf Wärme bezieht. Wärme wird gedämmt, nicht
isoliert. Und „Ja“, sofern mit „Art“ nicht das Material,
sondern (vermutlich) seine wärmedämmende Wirkung gemeint ist.
Die gesetzliche Vorschrift ist DIN 4108-2, § 5.2.2, abhängig
vom Baujahr. Aktuell (Stand 2001-03) liegt der geforderte
Wärmedurchlasswiderstand für Rollladenkästen bei mindestens R
= 1,0 m²K/W
Und du bist dir sicher, dass bei einem Altbau mit Einfachverglasung und Holzrollladenkasten durch den es an allen Ecken zieht wie Hund, die DIN 4108-2 (die bei Neuerrichtung anzuwenden ist) in irgendeiner Art Beachtung finden muss?
Die erste Wärmedämmverordnung gibt es seit 22.7.1976. Alles was vorher war ist ungeregelt. Danach dauerte es noch viele, viele Jahre bis Wärmebrücken Einzug in die DIN-Vorschriften fanden. Das mit dem Halbsatz „abhängig vom Baujahr“ abzutun halte ich für nicht sachgerecht. Es ist vielmehr so, dass für 95% des Gebäudebestandes in Deutschland keine Regelungen bestehen und bei den restlichen 5% aufgrund des Bestandschutzes mietrechtlich keine Ansprüche herzuleiten sind.
Ist eine bestimmte Raumtemperatur in ungeheiztem Zustand
vorgeschrieben?
An erster Stelle mal im Mietvertrag nachgesehen.
Im ungeheizten Zustand kühlt ein Gebäude prinzipiell bis auf
Außentemperatur ab, Mietvertrag hin oder her.
Richtig. Ich hatte das Wort ‚ungeheizt‘ schlicht und einfach nicht richtig gelesen. (Und es gibt doch dumme Fragen)
Und du bist dir sicher, dass bei einem Altbau mit
Einfachverglasung und Holzrollladenkasten durch den es an
allen Ecken zieht wie Hund, die DIN 4108-2 (die bei
Neuerrichtung anzuwenden ist) in irgendeiner Art Beachtung
finden muss?
Nein, drum sagte ich ja: Abhängig vom Baujahr. Die Fragestellerin schrieb: „gibt es grundsätzliche Vorschriften darüber, welcher Art eine Isolierung von Rolladenkästen zu sein hat?“. Deine Antwort war „Nein“ - und das ist in dieser Kürze halt mindestens so falsch, wie anzunehmen, dass diese bestehende Vorschrift nun für alle Bestandsgebäude rückwirkend gelte - was ich aber ausdrücklich nicht getan, sondern vom Baujahr abhängig gemacht habe. Und dass das von dir so plastisch beschriebene Gebäude der Fallgestaltung im UP entspricht, ist halt auch bloß so’ne willkürliche Annahme…Aber hier sind ja alle Fälle fiktiv.