Isolierungen

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin Verwalter eines Mehrfamilienhauses. Die Eigentümer haben - nachdem des Haus schon über 30 Jahre alt ist - die Isolierungen der Heizungs- und Wasserleitungen im Keller vornehmen lassen. Vor einigen Tagen kam die Rechnung des beauftragten Unternehmens. Zusammen mit dem Hausmeister habe ich dann die Längen der Rohre und Anzahl der Bögen/T-Stücke aufgenommen, dabei stellten sich erhebliche Differenzen zwischen den in der Rechnung enthaltenen(Längen, Anzahl t-Stücke oder Bögen)und den ermittelten Werten heraus. So waren beispielsweise bei der Anzahl der Bögen über 3x so viele in der Rechnung enthalten als von uns ermittelt.

Hierauf angesprochen erklärte die Firma dem Hausmeister, dass eine Biegung von einem Rohr angeblich aus 3 Teilen besteht (irgendwie zusätzlich 2 Anschlussstücke an den Bogen, die dazu zählen, weiß nichts genaues, es war nur Hausmeister bei dem Gespräch dabei)und laut VOB könnten 3 Teile abgerechnet werden. Kommt mir alles recht eigenartig vor. Hätte deshalb gerne mal Ihre Meinung dazu. Ich will auch noch erfragen, wo denn das in der VOB steht, kam aber bisher nicht dazu.

Könnten Sie mir weiterhelfen? Vielen Dank im voruas für die Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

Robert

Hallo Robert

1 habt Ihr einen Vertrag mit vob oder Bgb
2 1 Bogen ist ein Bogen und Bleibt ein Bogen
3 man kann Passlängen unter 50 Zentimeter berechnen
das ganze Aufmass scheint ja nicht zu stimmen wo ist denn der Sitz der Fa und ist das überhaupt eine Isolierfirma gibt es ein Angebot von der Firma mit Angebot in der Vob den die muss Schriftlich vorgeben sein sonst BGB !!!
mfg H.Redmann

Hallo Herr Redmann,

abgeschlossen wurde der Vertrag mit einer Heizungsbaufirma, die ihrerseits wieder einen Isolierbetrieb beauftragte, Grundlage VOB, Sitz der beider in Weiden. Dieser Isolierbetrieb hat die von ihm ermittelten Werte an die Heizungsbaufirma übermittelt und die hat mir das dann in Rechnung gestellt. Vertragspartner bleibt natürlich die Heizungsbaufirma.

Ich werde mich nochmal genau erkundigen, was hier angeblich 3-fach berechnet werden kann laut VOB und werde mich dann nochmal melden.

Vielen Dank erstmal für die Bemühungen.

Robert

hallo
die Frage ist hat der Isolierer Ihnen die Rechnung geschickt und rechnet mit Ihnen ab dann haben Sie keinen Vertrag mit Ihm sondern einen Auftrag nach BGB aber so oder so lassen Sie sich doch den Passus der VOB schicken wenn die behaupten das es in der Vob drin steht müssen Sie das auch darlegen ,ich vermute das es sich bei der Isolierung um einen PVC Mantel handelt oder ? aber selbst bei einem Blechmantel kann man nur einen Bogen abrechnen vielleicht möchten die dann noch jede Schraube abrechnen ,Sie können mir ja mal die Rechnung in Kopie zuschicken wenn Sie möchten
mfg H.Redmann

Hallo Robert,

die VOB/Teil C regelt in der DIN 18 421 Ausgabe 2006 die Abrechnung von Wärmedämmarbeiten ergänzend zur ATV DIN 18 299 Abschnitt 5 für Bögen wie folgt:

5.1.52: Bögen, Knicke, Passstücke etc. werden übermessen und gesondert nach Anzahl gerechnet.

Klartext: Die Länge der Rohrleitungen wird an der größten Länge (über den Bogenrücken) gemessen. Bögen werden zusätzlich als Zulage pro Stück berechnet. (Ein Bogen ist ein Stück)Es können jedoch an einem Bogen ein oder auch zwei Passstücke anfallen, die ebenfalls zusätzlich pro Stück als Zulage berechnet werden.

Den genauen Wortlaut der DIN 18 421 kann ich Ihnen per E-Mail zusenden. Geben Sie mir bitte dazu Ihre Adresse an. Wenn Sie mir die Rechnung schicken, kann ich diese auch auf Plausibilität prüfen.

Falls Sie sonst noch Fragen haben, können Sie mich auch gerne anrufen: 0 59 06 96 67 67.

Viele Grüße aus dem Emsland
Carl Lüttmann

Sehr geehrter Herr Lüttmann,

danke für Ihre Hilfe. Gibt es also tatsächlich so eine Vorschrift. Ich dachte schon, der Isolierer will mir ein x für ein u vormachen. Habe nämlich auch 2 andere Fachleute gefragt, die sagten mir ein Bogen ist ein Bogen und nicht 3. Wäre nett, wenn Sie mir den Wortlaut der DIN 18 421 noch senden könnten an die rodol@onlinehome.de.

Vielleicht könnten Sie auch noch die Rechnung auf Plausibilität prüfen, insbesondere Verhältnis von m und Bögen/T-Stücken. Es wurden in Rechnung gestellt:
148,88 m Isolierung DN15 Stahlleitungen
75,57 m Isolierung DN20 Stahlleitungen
166,42 m Isolierung DN25 Stahlleitungen
133,03 m Isolierung DN32 Stahlleitungen
54,06 m Isolierung DN40 Stahlleitungen
75,72 m Isolierung DN50 Stahlleitungen
jeweils mit PVC-Mantel, Isolierband, Nieten liefern und montieren.
Hinzu kamen 754 Isolierformteile wie Bögen und T-Stücke, 56 Isolierschalen, 47,75 Helfer-Stunden und ca. 12 m³ Entsorgung der alten Schaumstoffisolierschalen. Gekostet hat das rund 11.500 € zuzügl. MWSt.

Mit freundlichen Grüßen
Robert

Hallo Helmut,

ja, es handelt sich um PVc-Mantel.

Heute hat mir noch ein Experte in dieser Sache geschrieben. Er meinte, nach der DIN 18421 wird die Länge der Rohrleitungen an der größten Länge (über den Bogenrücken) gemessen. Bögen werden zusätzlich als Zulage pro Stück berechnet, ein Bogen ist ein Stück. Es können jedoch an einem Bogen ein oder auch zwei Passstücke anfallen, die ebenfalls zusätzlich pro Stück als Zulage berechnet werden. Können Sie das auch so bestätigen? Dann wären die berechneten Werte evtl. doch richtig.

Mit freundlichen Grüßen
Robert

Hallo Helmut,

ja, es handelt sich um PVc-Mantel.

Heute hat mir noch ein Experte in dieser Sache geschrieben. Er meinte, nach der DIN 18421 wird die Länge der Rohrleitungen an der größten Länge (über den Bogenrücken) gemessen. Bögen werden zusätzlich als Zulage pro Stück berechnet, ein Bogen ist ein Stück. Es können jedoch an einem Bogen ein oder auch zwei Passstücke anfallen, die ebenfalls zusätzlich pro Stück als Zulage berechnet werden. Können Sie das auch so bestätigen? Dann wären die berechneten Werte evtl. doch richtig.

Mit freundlichen Grüßen
Robert.

ja so ist das Richtig die Länge wird über den Bogen berechnet DANN IST der Bogen nur als zulage zu sehen ein Teil bei der Zulage als Paastück ist die DIN nur für einen Blechmantel nicht für Pvc ist doch auch Logisch denn ich brauche vor einem Bogen nur ein Passtück dahinter fange ich wieder mit einem Meter an eine Frage wie hoch ist den die Rechnung oder Diskutieren wir hier um 10 Euro ? Sie können mir die Rechnung ja mal unter meiner E-Mail an mich senden .:
H_Redmann@gmx.de