Liebe/-r Experte/-in,
ich bin Verwalter eines Mehrfamilienhauses. Die Eigentümer haben - nachdem des Haus schon über 30 Jahre alt ist - die Isolierungen der Heizungs- und Wasserleitungen im Keller vornehmen lassen. Vor einigen Tagen kam die Rechnung des beauftragten Unternehmens. Zusammen mit dem Hausmeister habe ich dann die Längen der Rohre und Anzahl der Bögen/T-Stücke aufgenommen, dabei stellten sich erhebliche Differenzen zwischen den in der Rechnung enthaltenen(Längen, Anzahl t-Stücke oder Bögen)und den ermittelten Werten heraus. So waren beispielsweise bei der Anzahl der Bögen über 3x so viele in der Rechnung enthalten als von uns ermittelt.
Hierauf angesprochen erklärte die Firma dem Hausmeister, dass eine Biegung von einem Rohr angeblich aus 3 Teilen besteht (irgendwie zusätzlich 2 Anschlussstücke an den Bogen, die dazu zählen, weiß nichts genaues, es war nur Hausmeister bei dem Gespräch dabei)und laut VOB könnten 3 Teile abgerechnet werden. Kommt mir alles recht eigenartig vor. Hätte deshalb gerne mal Ihre Meinung dazu. Ich will auch noch erfragen, wo denn das in der VOB steht, kam aber bisher nicht dazu.
Könnten Sie mir weiterhelfen? Vielen Dank im voruas für die Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Robert