Israel

Hallo Werner,

Was ich da falsch verstanden habe ist mir nicht klar.

aus den Artikel 33-38 lässt sich nirgendwo ableiten, dass die Erklärung der Staaten der Arabischen Liga, gegen die Ausrufung eines zionistischen Staates auf dem Territorium des Mandatsgebietes militärisch vorzugehen, ein Bruch des Völkerrechts war und den Sicherheitsrat zu Sanktionen berechtigt hätte. Genau das hast Du behauptet:

In Wirklichkeit war diese Erklärung die letztlich ein unverhohlene Drohung war schon ein Völkerrechtsbruch und hätte zu Sanktionen des Sicherheitsrates führen können.

Was den „legitimen Kriegsgrund“ angeht, so vermisse ich Deine Erklärung, was an der Garantie der Arabischen Liga für die territoriale Unverletzlichkeit Palästinas so grundsätzlich anders war als an der britisch-französischen Garantieerklärung für Polen. Der Frage, ob Du die dann auch für einen Völkerrechtsbruch hältst, weichst Du aus.

Relativ eindeutig auch auf diesen Fall beziehbar scheint mir
aber:

Artikel 2

(3) Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten
durch friedliche Mittel so bei, daß der Weltfriede,
die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht
gefährdet werden.

Und wer hat in diesem Fall Weltfrieden, internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit gefährdet? In erster Linie die Zionisten mit der Ausrufung des Staates Israel mit der schon 1938 von Ben Gurion deutlich erklärten Absicht, ‚Zwangsumsiedlungen‘ durchzuführen - weniger euphemistisch kann man da von ethnischen Säuberungen sprechen. Und genau das war zum Zeitpunkt des Eingreifens der arabischen Liga in vollem Gang. In zweiter Linie die 33 Staaten in der UN, die entgegen der Charta und unter Missachtung des Selbstbestimmungsrechts der Völker einseitig in dem Konflikt Partei für die Zionisten ergriffen hatten.

  1. Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen
    Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit
    oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete
    oder sonst mit den Zielen der Vereinten
    Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.

War die Drohung der arabischen Liga denn gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtet? Eben nicht, sie war gegen die Verletzung der territorialen Unversehrtheit des Mandatsgebietes, gegen die Verletung der politischen Unabhängigkeit des gesamten Mandatsgebietes und die Verletzung des Selbstbestimmungsrechtes des Bevölkerung des Mandatsgebietes gerichtet. Etwas, wofür eigentlich die UNO und insbesondere die Mandatsmacht GB treuhänderisch hätte sorgen müssen. Im Privatrecht würde man einen Treuhänder, der so mit dem ihm anvertrauten Vermögen umgeht, wegen Veruntreuung einsperren.

Das Mandat war ein Auftrag, die staats- und völkerrechtlichen Interessen Palästinas und seiner Bevölkerung zu vertreten. Stattdessen wurde Palästina gegen den Willen der Bevölkerungsmehrheit geteilt und der größere und wirtschaftlich deutlich wertvollere Teil europäischen und amerikanischen Kolonisten geschenkt, die obendrein deutlich gemacht hatten, dass sie sich nicht an den Teilungsplan halten würden, sondern einen Staat mit einem zumindest zu 80% jüdischem Staatsvolk anstreben würden.

Wenn da jemand das Völkerrecht gebrochen hat, dann die 33 Nationen, die in der UN den Teilungsplan durchgesetzt und mit dieser schlechtesten aller denkbaren Lösungen einen bis heute andauernden blutigen Konflikt verewigt haben. Wie ich schon schrieb - das war sowohl verbrecherisch wie auch dumm. Der Plan hat aus einem Großteil der Palästinenser ein heimatloses, enteignetes und entrechtetes Volk gemacht - und er hat den Juden keine sichere Heimat gegeben.

Freundliche Grüße,
Ralf

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Hallo Werner,

weißt, dass die Erfüllung einer
Beistandsverpflichtung

diese sog. „Beistandsverpflichtung“ war eine einseitige Erklärung, es gab kein Verteidigungsbündnis, keine vertragliche Verpflichtung sondern nur eine Selbstverpflichtung. Genau wie bei der unilateral erklärten Beistandsverpflichtung der Arabischen Liga für Palästina. Der einzige Unterschied ist der staatsrechtliche Status der garantierten Territorien - Polen ein etabliertes Staatswesen, Palästina Mandatsgebiet, das vor der Entlassung in die Unabhängigkeit stand. Dieser Unterschied ist aber unerheblich, weil wie schon gesagt weder Polen noch das Mandatsgebiet als Vertragspartner auftraten, sondern es sich um unilaterale Erklärungen handelte.

ist, mit der Ankündigung eines Angriffes auf einen Staat der
sein gerade völkerrechtlich verbrieftes Recht zu existieren in
Anspruch nimmt

Wie schon geschrieben - Du hast eine etwas merkwürdige Vorstellung von den Befugnissen der UNO. Die UNO hat nie das Recht gehabt, irgendwelchen Organisationen „völkerrechtlich verbriefte Rechte“ zu Staatsgründungen zu vergeben und ihnen dazu auch noch Staatsterritorien zuzuweisen. Oder findest Du das irgendwo in der Charta? Wo also bitteschön soll dieses völkerrechtlich verbriefte Recht herkommen?

Die UN hat das Recht, Vorschläge und Pläne zu machen - und nichts anderes war der UN-Teilungs plan. Ein mit knapper Mehrheit verabschiedeter Vorschlag der UN-Vollversammlung, der aber nur von den dadurch begünstigten Zionisten angenommen (und nach eigenem Gusto kräftig nachgebessert) wurde und ohne Rücksicht auf die von diesem Vorschlag ebenfalls betroffenen (und stark benachteiligten) Palästinenser, die den Vorschlag ablehnten, umgesetzt wurde.

Ein Recht auf eine Staatsgründung hat der Teilungsplan nie begründet - nur die Unterstützung diverser Staaten signalisiert. Federführend dabei pikanterweise die alten Kolonialmächte.

Freundliche Grüße,
Ralf

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Wenn da jemand das Völkerrecht gebrochen hat, dann die 33
Nationen, die in der UN den Teilungsplan durchgesetzt und mit
dieser schlechtesten aller denkbaren Lösungen einen bis heute
andauernden blutigen Konflikt verewigt haben. Wie ich schon
schrieb - das war sowohl verbrecherisch wie auch dumm. Der
Plan hat aus einem Großteil der Palästinenser ein heimatloses,
enteignetes und entrechtetes Volk gemacht - und er hat den
Juden keine sichere Heimat gegeben.

diesen „Fehler“ wirst du heute nicht mehr Rückgängig machen können, darum wird man auf Basis dieser Entscheidung weiterarbeiten müssen. Nur lass mich daran zweifeln dass eine der „besseren“ Lösungen (wie Ein-Staat-Lösung) ein anderes Ergebnis gebracht hätte, dann würde man es heute Bürgerkrieg nennen…

Hallo Ralf,

Ein Recht auf eine Staatsgründung hat der Teilungsplan nie
begründet - nur die Unterstützung diverser Staaten
signalisiert. Federführend dabei pikanterweise die alten
Kolonialmächte.

Jetzt hast du so fett und sicher argumentiert, dass ich lieber doch nachgesehen habe, weil ich es doch ein bisschen anders in Erinnerung hatte. Und un.org gibt mir Recht (und die sollten es ja wissen).

The plan included:
The creation of the Arab and Jewish States not later than
1 October 1948;

Und was die Unterstützung der alten Kolonialmächte betrifft: Die Briten haben sich pikanterweise enthalten und nicht unterstützt.

Gruß
Hardey

Hallo PITA

diesen „Fehler“ wirst du heute nicht mehr Rückgängig machen
können, darum wird man auf Basis dieser Entscheidung
weiterarbeiten müssen.

Das ist zweifellos richtig - aber darum geht es hier nicht. Hier ist das Geschichtsbrett, und da geht es um die historischen Ursachen des bis heute virulenten Konflikts. Um Verstehen an Stelle einseitiger Schuldzuweisungen. Wenn ich hier stark die palästinensische Position verteten habe, dann als Gegengewicht wegen der sehr einseitigen und parteiischen Sicht, wie sie durch die meisten westlichen (und insbesondere deutsche) Medien vermittelt wird. Die führt dann zu so ‚naiven‘ Fragestellungen wie der des Ausgangspostings.

Nur lass mich daran zweifeln dass eine
der „besseren“ Lösungen (wie Ein-Staat-Lösung) ein anderes
Ergebnis gebracht hätte, dann würde man es heute Bürgerkrieg
nennen…

Dein Zweifel sei Dir unbelassen. Eine schlechtere „Lösung“ ist allerdings kaum vorstellbar - sie hat zu 75 Jahren (in 9 Tagen jährt sich die Resolution 181) Elend und Blutvergießen auf beiden Seiten geführt, zu bislang 6 Kriegen, zu internationalem Terrorismus, zu einer bleibenden Entfremdung zwischen dem Westen und der arabischen Welt - und damit mittelbar zu einer Fülle weiterer ernster Probleme, mit denen wir uns heute konfrontiert sehen.

Freundliche Grüße,
Ralf

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tatsächlich?
Hallo Hardey

The plan included:
The creation of the Arab and Jewish States not later than
1 October 1948;

ja, ich denke, wir wissen hier alle, was der Plan umfasste. Und? Das ändert nichts an der Tatsache, dass es sich um einen Vorschlag der UN an die Beteiligten handelte, sie mögen doch bitteschön beide jeweils einen Staat auf Grund der vorgeschlagenen territorialen Abgrenzung gründen.

Die UN kann keine Staaten gründen und sie kann auch nicht Staatsgründungen anordnen, sie kann sie allenfalls - wie hier - vorschlagen oder empfehlen. Und da findest Du auch auf un.org keine anderen Aussagen dazu. Die Vollversammlung kann allenfalls Staaten anerkennen, indem sie sie auf Antrag in die UN aufnimmt - im Fall Israel am 11.05.1949 geschehen. Damals gaben das die Mehrheitsverhältnisse noch her.

Wenn die UN den Zionisten ein „völkerrechtlich verbrieftes“ Recht auf einen eigenen Staat hätte erteilen können - dann hätte sie es ja wohl durch Resolution 181 auch den Palästinensern erteilt. Warum muss man dann darüber: http://www.handelsblatt.com/politik/international/vo… überhaupt noch verhandeln bzw. einen Antrag auf Anerkennung der Staatlichkeit stellen?

Und was die Unterstützung der alten Kolonialmächte betrifft:
Die Briten haben sich pikanterweise enthalten und nicht
unterstützt.

Ja, als Mandatsmacht - und als einzige Kolonialmacht. Alle anderen Kolonialmächte stimmten dafür.

Gruß
Ralf

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oh, ich sehe die Sicht der westlichen Medien in der Berichterstattung da arg konträr…

Hallo Tychiades,

Ich will diese Auseinandersetzung zwar nicht mehr fortsetzen aber das hier:

Genau das hast Du behauptet

ist nun wirklich zu viel des Guten.

DU hast auf diese Artikel verwiesen.
Nicht ich.
Ich habe sie nur angegeben, weil darin nämlich zu „unserem“ Problem nichts steht.
Darum blieb und bleibt mir völlig unklar, warum DU mir ein Missverständnis derselben vorgeworfen hat.

Was den „legitimen Kriegsgrund“ angeht, so vermisse ich Deine
Erklärung, was an der Garantie der Arabischen Liga für die
territoriale Unverletzlichkeit Palästinas so grundsätzlich
anders war als an der britisch-französischen Garantieerklärung
für Polen.

Da kann ich dir eigentlich auch nicht helfen. Lesen musst du schon was ich schreibe, um es zu verstehen.
Aber nun mal gaaaanz deutlich:

  1. 1939 gab es keine UN-Charta
  2. Die Garantieerklärung der Briten und Franzosen galt für den Fall eines auch damals schon illegalen militärischen Angriffes Deutschlands auf Polen. Das Recht kollektiver Selbstverteidigung war auch nach „Völkerbundrecht“ gegeben.
    Es gab aber keinen, auch nur absehbaren, militärischen Angriff durch Israel.
  3. Palästina war und ist kein Staat der angegriffen werden könnte

Deine Behauptung, die Kriegserklärung Großbritanniens (und ich ergänze Frankreichs) sei gar nicht Folge einer vertraglichen Beistandsverpflichtung, sondern einer einseitigen bloßen Erklärung gewesen, ist falsch.
Das Ding wurde nämlich am 25. August 1939 schriftlich vereinbart und heißt im Original:
„Agreement of Mutual Assistance between the United Kingdom and Poland.“

Der Frage, ob Du die dann auch für einen
Völkerrechtsbruch hältst, weichst Du aus.

Nein. Die Frage habe ich, obwohl sie gar nicht gestellt wurde, erkennbar verneint.
Ich versuche aber bei der Sache zu bleiben.
Du willst anscheinend auf andere Themen ausweichen.

Artikel 2

(3) Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten
durch friedliche Mittel so bei, daß der Weltfriede,
die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht
gefährdet werden.

Und wer hat in diesem Fall Weltfrieden, internationale
Sicherheit und die Gerechtigkeit gefährdet?

Fast alle Beteiligten.
Aber die Juden folgten damit immerhin dem Teilungsplan der UN, die über den Treuhandrat die juristische Hoheit über dieses Gebiet hatte.

Ich nehme an, du bist in der Lage auch juristische Texte sinnentnehmend zu lesen, darum bin ich wieder verwirrt von deiner Argumentationsstrategie. Es fällt mir zunehmend schwer von einem bloßen Missverständnis auszugehen.

Falls es aber doch kein absichtlich manipulativer Textgebrauch ist, will ich dir hier noch mal helfen.

Alle Mitglieder
= das verpflichtet an dieser Stelle (der Drohung durch die arabischen Staaten) zunächst nur die (arabischen) Staaten, denn Israel gibt es ja noch gar nicht.

friedliche Mittel
= Krieg / militärische Gewalt sind überhaupt nicht erlaubt.
Ergänzung durch mich (was an anderer Stelle in der UN-Charta definiert ist): außer zur Selbstverteidung oder im Auftrag des Sicherheistrates. Da aber kein militärischer Angriff Israels stattfand, kann es auch keine militärische Selbstverteidigung, auch nicht im Rahme kollektiver Selbstverteidigung gegeben haben.

Dein weiteres Argument die Drohung der arabischen Staaten sei ja gar nicht gegen einen Staat (da ja nocht inexistent) gerichtet gewesen, ist eine klassische Logelei, denn sie war ja gerade für den Fall einer Staatsgründung formuliert. Setzte also für ihre Umsetzung einen Staat voraus, gegen den Sie wirksam werden konnte.
Und dass militärische Gewalt kein friedliches Mittel zu Streitbeilegung ist (und damit ein Verstoß gegen Art. 2) müssen wir hoffentlich nicht diskutieren.

Den Verweis auf die Integrität und das Selbstbestimmungsrecht des Mandatsgebietes solltest du Dir noch mal überlegen.
Zum Einen sagt die Definition eines geografischen Gebietes ja nicht aus, dass es auch ein passendes Volk dazu gibt und zum Anderen war dieses Gebiet unter UN-Verwaltung. Wenn hier also jemand die Dinge ordnen durfte, dann die UN. Und das tat sie mit dem Teilungsplan. Eine andere juristische Grundlage für irgendwelche Handlungen, gab es nicht.

Ich stimme den Zielen des Zionismus nicht zu, ich finde der Plan von 1948 war gelinde gesagt schlecht, ich finde die damals tonangebenden Mächte haben es sich hier auf Kosten anderer leicht gemacht (glaubten sie wohl … die Geschichte hat uns ja gezeigt, dass das nach hinten los ging), ich halte viele Handlungen im Vorfeld und auch nach der Staatsgründung AUCH von israelischer Seite für rechtswidrig bis verbrecherisch.
Für die Frage, ob die Drohung und dann der Angriff der arabischen Staaten völkerrechtswidrig waren und/oder die Staatsgründung Israels Völkerrechtskonform, ist das aber irrelevant.

Du magst mir wieder vorhalten ich würde einer Frage (welcher auch immer diesmal) ausweichen. Ich habe allerdings keine Lust dein argumentatives Geschwurbel für dich weiter aufzulösen.

Auch Dir freundliche Grüße
Werner

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Hallo

Wenn die UN den Zionisten ein „völkerrechtlich verbrieftes“
Recht auf einen eigenen Staat hätte erteilen können - dann
hätte sie es ja wohl durch Resolution 181 auch den
Palästinensern erteilt.

Haben sie. Das Land heißt heute „Jordanien“.

Bis nach dem 2. Weltkrieg war es ein Teil des britischen Mandatsgebiets „Palästina“.

s.

Hallo

Wenn die UN den Zionisten ein „völkerrechtlich verbrieftes“
Recht auf einen eigenen Staat hätte erteilen können - dann
hätte sie es ja wohl durch Resolution 181 auch den
Palästinensern erteilt.

Haben sie. Das Land heißt heute „Jordanien“.

wem willst Du denn diesen Bären aufbinden?

Bis nach dem 2. Weltkrieg war es ein Teil des britischen
Mandatsgebiets „Palästina“.

Das heutige Jordanien wurde zwar 1920 (Konferenz von San Remo) an das Mandatsgebiet Palästina angegliedert, aber bereits 1923 als Emirat Transjordanien wieder abgetrennt und mit einer Teilsouveränität ausgestattet. Artikel 25 des Mandatsvertrages hatte diesen Sonderstatus von vorneherein autorisiert. Das Emirat stand unter britischem Protektorat, am 25.05.1946 wurde es uneingeschränkt souverän und Emir Abdallah nahm den Königstitel an.

Als souveräner Staat konnte Transjordanien gar nicht in den UN-Teilungsplan für das Mandatsgebiet einbezogen sein - und war es selbstverständlich auch nicht. Der Plan sah einen unabhängigen arabischen Staat vor - natürlich keine Angliederung an Transjordanien.

Vielleicht schaust Du Dir wenigstens einmal die Resolution 181 an, bevor Du noch einmal solch einen Blödsinn verzapfst.

Freundliche Grüße,
Ralf

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also… aufgrund des Themas eben mal nachgelesen:

Massenweise Einwanderung begann um 1924, geringfügig war’s davor aber auch nicht.

Hai

Als souveräner Staat konnte Transjordanien gar nicht in den
UN-Teilungsplan für das Mandatsgebiet einbezogen sein - und
war es selbstverständlich auch nicht. Der Plan sah einen
unabhängigen arabischen Staat vor - natürlich keine
Angliederung an Transjordanien.

Vielleicht schaust Du Dir wenigstens einmal die Resolution 181
an, bevor Du noch einmal solch einen Blödsinn verzapfst.

In die Resolution 181 brauchen wir gar keinen Blick mehr zu werfen, du hast ja nun bereits all die Argumente geliefert, die nötig sind, deine eigene Sichtweise der Entstehung der Nahostkonflikts zu demontieren. Halten wir also fest:
1.) Die Gründung eines souveränen Staates auf dem arabischen Teil Palästinas wäre zur 19. (in Worten: neunzehnten) Wiederholung der Verwirklichung des Selbsbestimmungsrechts des arabischen Volkes degeneriert, da es bereits 18 und damit mehr als genug andere arabische Staaten gab. Selbst das deutsche Volk teilt sich nur auf 16 Bundesländer auf - und die sind auch nicht souverän und mit je einem Sitz im UN-Sicherheitsrat ausgestattet, um eigene Resolutionsmehrheiten zu beschaffen. Aber es war ein „nice try“ seitens der Araber 1947.
2.) Da sich die Teilung des Gebiets in einen jüdischen und einen arabischen Staat außerhalb jeglicher Souveränitätsansprüche von Drittstaaaten abspielte, war der militärische Angriff von sechs dieser Staaten auf den jüdischen Teilstaat (mit Unterstützung durch den arabischen Teilstaat) ein internationaler Aggressionskrieg, und der endet, berechtigterweise besonders für Aggressoren bei einer Niederlage, nun mal häufig mit Gebietsverlusten und Vertreibungen der eigenen Ehnie aus strategischen Pufferzonen. Wer wüsste davon mehr zu berichten als gerade wir Deutschen.

Oder sollen wie deiner Meinung nach Gebietsansprüche stellen und Autobomben zünden, weil die Beschlüsse der Potsdamer Konferenz über die Bewohner des betroffenen Gebiets hinweg erfolgte? :smile:)))

s.

also… aufgrund des Themas eben mal nachgelesen:

Massenweise Einwanderung begann um 1924, geringfügig war’s
davor aber auch nicht.

Tja - das waren 1948 24 Jahre. Die massenhafte Einwanderung von Italienern in Deutschland (von ca. 4 Millionen blieben etwa 440.000 dauerhaft) begann vor 57 Jahren, die von Türken vor 51 Jahren. Nur mal, um eine Perspektive zu kriegen.

Durch Einwanderung erwirbt man ein Heimatrecht, einen Anspruch auf rechtliche Gleichbehandlung - aber nicht das Recht, einen eigenen Staat zu gründen. Eine Einwanderung kann man ernsthaft nur als solche bezeichnen, wenn sie mit dem Einverständnis der im Einwanderungsland bereits ansässigen Bevölkerung stattfindet. Sonst nennt man es Kolonisierung oder Eroberung.

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Hallo,

mir erschließt sich beim besten Willen nicht, was dieses Geschwafel mit der dämlichen Behauptung von Dir:

Wenn die UN den Zionisten ein „völkerrechtlich verbrieftes“
Recht auf einen eigenen Staat hätte erteilen können - dann
hätte sie es ja wohl durch Resolution 181 auch den
Palästinensern erteilt.

Haben sie. Das Land heißt heute „Jordanien“.

zu tun haben soll. Außer von ihrer Absurdität abzulenken.

In die Resolution 181 brauchen wir gar keinen Blick mehr zu werfen,

Ich bestimmt nicht. Und Du hast es offensichtlich noch nie getan. Von mir aus - erhalte Dir Deine Ahnungslosigkeit. Aber es geht noch einen Tick abstruser:

1.) Die Gründung eines souveränen Staates auf dem arabischen Teil Palästinas wäre

Nett von Dir, den Teilungsplan der UN zu kritisieren - der, auf den sich Israel mit seiner Staatsgründung berufen hat. Der sah nämlich auch genau das vor. Kannst Du natürlich nicht wissen, weil Du die Resolution 181 ja nicht kennst und auch zukünftig nicht zur Kenntnis nehmen willst. Tja - vielleicht hätte man einfach Dich fragen sollen, bevor man diese Resolution mit dem Teilungsplan verabschiedet hat. Jetzt ist es zu spät.

2.) Da sich die Teilung des Gebiets in einen jüdischen und einen arabischen Staat außerhalb jeglicher Souveränitätsansprüche von Drittstaaaten abspielte, war der militärische Angriff von sechs dieser Staaten auf den jüdischen Teilstaat (mit Unterstützung durch den arabischen Teilstaat)

Hanebüchener Unsinn. Diesen „arabischen Teilstaat“ gab es nicht. Eine palästinensische Unabhängigkeitserklärung und damit einen solchen „arabischen Teilstaat“ gab es nämlich erst vierzig Jahre später, 1988. Zwar nicht von der UNO anerkannt, aber von derzeit 131 Staaten. Das sind genau 131 Staaten mehr als die, die am am 15.05.1948, dem Tag des Angriffs der Arabischen Liga, den neugegründeten „jüdischen Teilstaat“ anerkannt hatten. Nämlich 0. Und derzeit droht Israel, alleine schon den Antrag auf Anerkennung durch die UNO mit einer dritten völkerrechtswidrigen Annexion (nach Ostjerusalem 1980 und dem Golan 1981) zu beantworten.

Freundliche Grüße,
Ralf

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Vielleicht gewöhnst du dir mal europäische Umgangsformen an statt des Gekläffes einer Hinterhoftöle aus Gasa-Stadt, dann können wir eventuell weiterreden.

Hallo Werner,

sorry, aber Deine Antwort war mir zunächst entgangen. Deswegen die verspätete Antwort.

DU hast auf diese Artikel verwiesen.
Nicht ich.

Du hast behauptet, die Garantieerklärung sei ein Bruch des Völkerrechtsrechts gewesen

und hätte zu Sanktionen des Sicherheitsrates führen können.

Nun kann sich der Sicherheitsrat solche Sanktionen nicht einfach aus dem Arsch ziehen - es muss eine Rechtsgrundlage dafür geben. Und genau diese Rechtsgrundlage geben die Art. 33-38 der UN-Charta.

Ich habe sie nur angegeben, weil darin nämlich zu „unserem“
Problem nichts steht.

Fein beobachtet. Aus diesem Grund habe ich sie nämlich auch angegeben. Jetzt müssten wir nur noch klären, auf Grund welcher internationalen Vereinbarungen der Sicherheitsrat hier Deiner Meinung nach Sanktionen hätte verhängen dürfen.

Zu dem von Dir genannten Art. 2 habe ich ja schon geschrieben. Er bezieht sich auf zwischenstaatliche Konflikte. Zum Zeitpunkt der Abgabe der Garantieerklärung gab es aber keinen Staat Israel und zum Zeitpunkt des Eingreifens der Arabischen Liga (was aber eigentlich hier nicht unser Thema ist) war dieser Staat lediglich von einem Herrn Ben Gurion und 24 Delegierten zionistischer Organisationen ausgerufen worden, die im übrigen nicht einmal durch die Juden Palästinas demokratisch legitimiert waren.

Was den „legitimen Kriegsgrund“ angeht, so vermisse ich Deine
Erklärung, was an der Garantie der Arabischen Liga für die
territoriale Unverletzlichkeit Palästinas so grundsätzlich
anders war als an der britisch-französischen Garantieerklärung
für Polen.

Da kann ich dir eigentlich auch nicht helfen. Lesen musst du
schon was ich schreibe, um es zu verstehen.
Aber nun mal gaaaanz deutlich:

  1. 1939 gab es keine UN-Charta

Das ist mir bekannt. Aber bei dieser Frage geht es ja auch nicht um UNO-Sanktionen sondern um die von Dir bestrittene Legitimität des Kriegsgrundes. Soll ich Dein Argument etwa so verstehen, dass erst die Existenz der UN-Charta unilaterale Garantieerklärungen zu einem illegitimen Kriegsgrund gemacht hätte? Das hätte ich dann aber gerne mal in der Charta nachgewiesen.

  1. Die Garantieerklärung der Briten und Franzosen galt für den
    Fall eines auch damals schon illegalen militärischen Angriffes
    Deutschlands auf Polen.

Nun - es war zweifelsohne ein verurteilenswerter Angriff. Aber formalrechtlich war er nicht „illegal“, Deutschland war ja aus dem Völkerbund ausgetreten. Doch dies nur nebenbei.

Es gab aber keinen, auch nur absehbaren, militärischen Angriff
durch Israel.

Es gab zum Zeitpunkt der Ausrufung des Staates Israel bereits seit Monaten einen von Haganah und Irgun geführten Bürgerkrieg. Einen Bürgerkrieg, in dem die Bevölkerungsmehrheit des Mandatsgebietes auf Grund ihrer schwachen Organisation und vergleichsweise kaum nennenswerter Unterstützung durch das Ausland hoffnungslos unterlegen war. Wie ich andernorts schon schrieb, waren zum Zeitpunkt der Staatsgründung schon 250.000 bis 300.000 Palästinenser vertrieben und auf der Flucht. Gut - der Dalet-Plan war noch nicht öffentlich bekannt. Bekannt war aber die öffentliche Erklärung Ben Gurions, der zu gründende jüdische Staat müsse eine jüdische Bevölkerungsmehrheit von wenigstens 80% besitzen, um funktionieren zu können. Nach dem UN-Teilungsplan hätten sie aber nur 60% der Bevölkerung in dem für sie vorgesehenen Staatsgebiet gestellt. „Kein, auch nur absehbarer, militärischer Angriff durch Israel“? Wohl nur, wenn man die Lage völlig ignorierte und Ben Gurions Äußerungen so wenig ernst nahm wie die in ‚Mein Kampf‘ skizzierten Pläne zur ‚Endlösung der Judenfrage‘. Naiver geht’s wohl kaum.

  1. Palästina war und ist kein Staat der angegriffen werden
    könnte

Aber es gab und gibt eine palästinensische Bevölkerung, gegen die man sehr wohl Krieg führen kann - und genau das fand schon vor Ablauf des UN-Mandates statt.

Deine Behauptung, die Kriegserklärung Großbritanniens (und ich
ergänze Frankreichs) sei gar nicht Folge einer vertraglichen
Beistandsverpflichtung, sondern einer einseitigen bloßen
Erklärung gewesen, ist falsch.

Jetzt möchte ich Dich doch einmal bitten, zu zitieren, wo ich das behauptet haben soll. Es ging um den völkerrechtlichen Vergleich unilateraler Garantieerklärungen, die mit einer Kriegsdrohung verbunden waren. Nicht um den Kriegsgrund. Aber dazu kommen wir auch noch …

Das Ding wurde nämlich am 25. August 1939 schriftlich
vereinbart und heißt im Original:
„Agreement of Mutual Assistance between the United Kingdom and
Poland.“

Das ist doch Augenwischerei. Die unilaterale Garantieerklärung war vom 31.03.1939, und sie beinhaltete bereits eine konkrete Kriegsdrohung. Das von Dir genannte bilaterale „Agreement“ ist, wie Du richtig schreibst, von 25.08.1939. Für Großbritannien ersetzte es die Garantieerklärung als formalen Kriegsgrund. Dass die Garantieerklärung hingegen schon als völlig ausreichend angesehen wurde, zeigt das Beispiel Frankreichs. Frankreich zog mit einer bilateralen Vereinbarung nämlich erst am 04.09.1939 nach - einen Tag nach der Kriegserklärung an Deutschland aufgrund der Garantieerklärung.

Der Frage, ob Du die dann auch für einen
Völkerrechtsbruch hältst, weichst Du aus.

Nein. Die Frage habe ich, obwohl sie gar nicht gestellt wurde,
erkennbar verneint.

Prima. Was genau ist jetzt der völkerrechtliche Unterschied zwischen beiden? Okay - Polen war ein existierender Staat.Aber die Garantieerklärungen erstreckten sich ja ausdrücklich auch auf Danzig - Mandatsgebiet des Völkerbundes. Also nochmls: wieso war die mit Kriegsdrohung verbundene Garantieerklärung der Arabischen Liga angeblich völkerrechtswidrig, die der Briten und Franzosen für Polen und Danzig hingegen nicht?

Ich versuche aber bei der Sache zu bleiben.
Du willst anscheinend auf andere Themen ausweichen.

Hmm … Irgendwie sehe ich das in Bezug auf Dich genauso …

Und wer hat in diesem Fall Weltfrieden, internationale
Sicherheit und die Gerechtigkeit gefährdet?

Fast alle Beteiligten.

Ganz meine Meinung.

Aber die Juden folgten damit immerhin dem Teilungsplan der UN,
die über den Treuhandrat die juristische Hoheit über dieses
Gebiet hatte.

Wobei die größte Gefährdung genau von diesem Teilungsplan ausging - wie die Geschichte der vergangenen 65 Jahre mehr als deutlich beweist.

Ich nehme an, du bist in der Lage auch juristische Texte
sinnentnehmend zu lesen, darum bin ich wieder verwirrt von
deiner Argumentationsstrategie. Es fällt mir zunehmend schwer
von einem bloßen Missverständnis auszugehen.

Auch dieses Kompliment kann ich gerne zurückgeben.

Falls es aber doch kein absichtlich manipulativer Textgebrauch
ist, will ich dir hier noch mal helfen.

Nicht nötig, Deine Annahme, dass ich in der Lage bin, juristische Texte zu lesen und auch zu verstehen, ist durchaus richtig.

Alle Mitglieder

= das verpflichtet an dieser Stelle (der Drohung durch die
arabischen Staaten) zunächst nur die (arabischen) Staaten,
denn Israel gibt es ja noch gar nicht.

Deine Art, selektiv zu zitieren, ist sinnverfälschend.

In dem gesamten Artikel 2 der Charta geht es um internationale Beziehungen. Wenn eine Gruppe von Politikern, Gewerkschafts- und Verbandsfunktionären einen Staat ausruft, haben sie damit noch keinen völkerrechtlichen Anspruch darauf, als Verhandlungspartner auf internationaler Ebene behandelt zu werden. Dazu gehört auch internationale Anerkennung. Wie ich heute schon an anderer Stelle schrieb, hatte das neugegründete Israel diese Anerkennung als Staat noch nicht. Die Arabische Liga hatte dasselbe moralische Recht, dort Polizeitruppe zu spielen, wie es sich die Briten herausgenommen hatten. Natürlich - die Briten hatten sich das nachträglich durch ein UN-Mandat ‚genehmigen‘ lassen. Eines, bei dem sie jämmerlich versagt hatten, weil sie damit lediglich ihre eigenen Interesen verfolgt hatten, statt ihre Verpflichtung als Treuhänder für die Bevölkerung Palästinas wahrzunehmen.

friedliche Mittel
= Krieg / militärische Gewalt sind überhaupt nicht erlaubt.
Ergänzung durch mich (was an anderer Stelle in der UN-Charta
definiert ist): außer zur Selbstverteidung oder im Auftrag des
Sicherheistrates.

ja, das bekamen wir ja in den letzten Wochen wieder vorbildlich vorgeführt. Den „Verteidigungskrieg“, den Israel führt. Wie sieht da derzeit die Bilanz aus? 5 tote Israelis, darunter keine Kinder. 170 tote Palästinenser, darunter 30 Kinder. 100 verletzte Israeli, davon 14 Kinder. 1000 verletzte Palästinenser, darunter mindestens 400 Kinder. Quelle übrigens kein Hamas-Pressesprcher, sondern das UN-Komitee über die Rechte des Kindes. Begonnen hat diese Phase des isralischen „Verteidungkrieges“ mit der Ermordung des Hamas-Fuktionärs Ahmed Jaabari. Während israelische Unterhändler mit ihm über ein Waffenstillstandsabkommen verhandelten (http://www.aixpaix.de/autoren/baskin/mord.html).

Da aber kein militärischer Angriff Israels
stattfand, kann es auch keine militärische Selbstverteidigung,
auch nicht im Rahme kollektiver Selbstverteidigung gegeben
haben.

Das ist schlicht eine Leugnung historischer Tatsachen. Durch Wiederholung wird dieses Argument nicht richtiger. Man war mitten in einem Bürgerkrieg - lediglich wurden nun die Haganah- und Irgun-Mlizen in reguläre Truppen umdeklariert. Der „militärische Angriff“ hatte spätestens mit der Operation Nachschon, eingeleitet durch die Angriffe auf Ramla und Castel in der Nacht vom 02. auf den 03.04.1938 begonnen. Du kennst die Fakten nicht oder verleugnest sie.

Dein weiteres Argument die Drohung der arabischen Staaten sei
ja gar nicht gegen einen Staat (da ja nocht inexistent)
gerichtet gewesen, ist eine klassische Logelei, denn sie war
ja gerade für den Fall einer Staatsgründung formuliert. Setzte
also für ihre Umsetzung einen Staat voraus, gegen den Sie
wirksam werden konnte.

Nochmals - alleine mit der Ausrufung existiert ein Staat noch nicht. Weder de facto noch de jure.

Den Verweis auf die Integrität und das Selbstbestimmungsrecht
des Mandatsgebietes solltest du Dir noch mal überlegen.
Zum Einen sagt die Definition eines geografischen Gebietes ja
nicht aus, dass es auch ein passendes Volk dazu gibt

Ah ja - willst Du damit sagen, dass es in Palästina „kein passendes Volk“ gab? Passend für wen? Das haben die Zionisten auch so gesehen und entsprechend gehandelt. Was nicht passt, wird passend gemacht. Das Mittel, „passende Völker“ zu schaffen, sind Vertreibung und ethnische Säuberungen.

und zum
Anderen war dieses Gebiet unter UN-Verwaltung. Wenn hier also
jemand die Dinge ordnen durfte, dann die UN. Und das tat sie
mit dem Teilungsplan. Eine andere juristische Grundlage für
irgendwelche Handlungen, gab es nicht.

Du tust gerade so, als sei die UN nicht an juristische Grundlagen gebunden sondern könne nach Laune und Mehrheitsbeschluss „die Dinge ordnen“. Die juristischen Grundlagen des Handelns der UNO hat sie sich selbst gegeben - und eine der wichtigsten ist das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Eben deswegen war der Teilungsplan auch nur ein Plan - nichts, wozu die UNO berechtigt gewesen wäre, es der Bevölkerung des Mandatsgebietes aufzuzwingen. Der Plan war für seine völkerrechtliche Gültigkeit auf die Akzeptanz durch die Mehrheit der Bevölkerung des Mandatsgebietes angewiesen. Auf eine demokratische Legitimation. Und zwar durch die betroffene Bevölkerung. Die war nicht gegeben. Der Plan war gescheitert - und wurde in Folge durch eine Minderheit der Bevölkerung gewaltsam umgesetzt und dabei noch kräftig zu ihren Gunsten modifiziert. Das sollte die Garantieerklärung der Arabischen Liga verhindern. Es waren die Zionisten, die dessenungeachtet auf Gewalt setzten - und sich dabei nicht verrechnet hatten.

freundliche Grüße
Ralf

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Um aus Deiner ViKa zu zitieren:

„Eigene Wissenslücken mit anderer Leute Arroganz zu verwechseln ist das gnädige Privileg der Ungebildeten.“

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