Ist 1 Monat ein Monat oder vier Wochen - Meinungen

Was bedeutet der Satz „Einspruch innerhalb 1 Monats“ genau?
Kann man das verschieden auslegen oder gibt es ein Gesetz, dass das genau regelt?

Hi,

Wochen und Monatsfristen sind unterschiedlich. Eine Frist von 4 Wochen ab 01.06.2009 endet beispielsweise am 29.06.2009, eine Monatsfrist würde am 01.07.2009 enden.

Gruß
Tina

Hallo erst einmal!

Nein kann man nicht auslegen, wie man will. § 108 AO verweist auf die §§ 187 – 193 BGB.

§ 188 II BGB lautet wie folgt:

„Eine Frist, die nach […] Monaten […] bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages […] des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt, im Falle des § 187 Abs. 2 mit dem Ablauf desjenigen Tages […] des letzten Monats, welcher dem Tage vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht.

Fazit: Monat ist Monat.

Gruss Akkon

Ein Monat dauert vier Wochen.
Hallo!

Wenn die Frist am 31. Januar beginnt, sind es, glaube ich, vier Wochen.

Grüße

Andreas

Hi,

das kapier ich nicht. Wie lange die Frist dauert wird doch festgelegt es gibt Monats- und Wochenfristen. Bei Wochenfristen springt man von Wochentag zu Wochentag, eine zweiwöchige Frist, die am Montag beginnt, endet mit Ablauf des Montags in zwei Wochen, eine Monatsfrist die am 01. beginnt, endet mit Ablauf des 01. des nächsten Monats.

Aussuchen kann man sich das nicht.

Gruß
Tina

Hallo Tina!

Beispiel: Eine Frist von einem Monat beginnt am 31.01.09. An welchem Datum endet sie deiner Meinung nach?

Grüße

Andreas

Hallo Tina, " eine Monatsfrist würde am 01.07.2009 enden" kann wohl nicht ganz stimmen. Eine Monatsfrist endet meiner Meinung nach immer einen Tag vor dem Beginn.
Alles andere würde keinen Sinn machen. Sonst müsste dastehen 4 Wochen!
Gruß Helmut

Hallo Andreas,

willst du uns veräppeln? Der Februar ist ja wohl der einzige Monat, in dem - und das auch nur in 3 von 4 Jahren - 4 Wochen gleich ein Monat sind.

Gegenfragen:

  1. Eine Frist beginnt am 31.03.2009 um 0.00 Uhr. Wann endet sie?
  2. Eine Frist beginnt am 31.03.2009 um 12.00 Uhr. Wann endet sie?

VG
EK

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willst du uns veräppeln?

Das glaube ich nicht, denn ich glaube nicht, dass er darauf hinaus wollte:

Der Februar ist ja wohl der einzige
Monat, in dem - und das auch nur in 3 von 4 Jahren - 4 Wochen
gleich ein Monat sind.

Es ging wohl mehr darum, dass es einen 31. Februar niemals gibt, woraus er schließt, dass eine Monatsfrist nicht so gemeint sein könne, wie sie aber nun mal gemeint ist.

Das Gesetz sagt dazu:

„Fehlt bei einer nach Monaten bestimmten Frist in dem letzten Monat der für ihren Ablauf maßgebende Tag, so endigt die Frist mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monats.“ (§ 188 III BGB)

Ergo: Eine Frist, die am 31. Januar zu laufen beginnt, endet am 28. oder 29. Februar.

Levay

Gegenfragen:

  1. Eine Frist beginnt am 31.03.2009 um 0.00 Uhr. Wann endet
    sie?
  2. Eine Frist beginnt am 31.03.2009 um 12.00 Uhr. Wann endet
    sie?

VG
EK

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Hallo!

Gegenfragen:

  1. Eine Frist beginnt am 31.03.2009 um 0.00 Uhr. Wann endet
    sie?
  2. Eine Frist beginnt am 31.03.2009 um 12.00 Uhr. Wann endet
    sie?

Oups… Da müßte ich jetzt überlegen…

Grüße

Andreas

Hi,

hast Du meinen Vorpost nicht richtig gelesen? Bei einer Frist von 4 Wochen wäre in meinem Beispiel (Start 01.06.2009) der Ablauf am 29.06.2009.

Gruß
Tina

sind es, glaube ich,
vier Wochen.

Soso Du glaubst also?
Aber hier ist ein Wissensbrett und kein Glaubensbrett.

Entweder weisst Du es, oder Du gehst in ein Brett wo gerne glauben darfst.
Ansonsten hat ein Monat im Durchschnitt 4,33333 Wochen.
Das hilft aber bei der Bemessung von Fristen nicht weiter.
Ansonsten wurden die Grundlagen der Fristen ja nun deutlich dargelegt.

Rumburak

Hallo Rumburak!

Ich glaube es nicht nur, ich weiß es.

Was ich geschrieben habe, ist richtig.

Was du geschrieben hast, ist falsch.

Grüße

Andreas

Nein, du irrst dich. Eine Frist von einem Monat dauert einen Monat, nicht vier Wochen.

Levay

1 Like

Hallo Levay!

Ich irre mich nicht.

Deine Worte: „Ergo: Eine Frist, die am 31. Januar zu laufen beginnt, endet am 28. oder 29. Februar.“

Vom 31. Januar bis 28. Februar sind es genau vier Wochen.

Ein Monat hat vier Wochen. Wie gesagt, EIN Monat. Der Februar nämlich. Ich habe nicht geschrieben: „Jeder Monat“.

Grüße

Andreas

Ich glaube es nicht nur, ich weiß es.

Nun, dann solltest du lesen oder schreiben lernen.
Du selbst schriebst doch „glaube ich“. Was nun?

Was ich geschrieben habe, ist richtig.

Nein ist es nicht.

Was du geschrieben hast, ist falsch.

Nein ist es nicht.
Einfache Rechnung 52 Wochen im Jahr durch 12 Monate ergibt 4,3333333 Wochen für jeden einzelnen Monat. Dies ist auch die Berechnungsgrundlage für Sozialämter und dergleichen bei den Wochen- bzw. Monatsbezügen.
Lass es doch nachrechnen.

Doch, du irrst.

Ich hätte zwar nicht gedacht, dass das Februar-Beispiel von dir wirklich so gemeint war - dafür fand ich es eigentlich zu absurd, aber E. Krull wusste es wohl besser -, aber du irrst dich TROTZDEM.

Denn:

In deinem Beispiel führt dann halt zufällig beides zum selben Ergebnis. Das ändert nichts daran, dass das gGesetz Monatsfristen anders berechnet als Vier-Wochen-Fristen. Deine Begründung ist falsch, und es bleibt dabei: Eine Monatsfrist ist keine Vier-Wochen-Frist, auch wenn ausnahmsweise (!) dasselbe Ergebnis herauskommt.

Levay

Hallo,

Ich irre mich nicht.

Kann sein. Dann bleibt die Alternative: Du lügst.

Deine Worte: „Ergo: Eine Frist, die am 31. Januar zu laufen
beginnt, endet am 28. oder 29. Februar.“

Eben. Oder.

Vom 31. Januar bis 28. Februar sind es genau vier Wochen.

Ja. Aber der Februar hat eben nicht immer 28 Tage.

Ein Monat hat vier Wochen. Wie gesagt, EIN Monat. Der Februar
nämlich. Ich habe nicht geschrieben: „Jeder Monat“.

In der Tat. Du schriebst:
„Wenn die Frist am 31. Januar beginnt, sind es, glaube ich, vier Wochen.“
Ich kann da jetzt irgendwie keine Einschränkung bezüglich Schaltjahr finden. Muss wohl zu gut versteckt sein.
Gruß
loderunner

Hallo Rumburak!

Einfache Rechnung 52 Wochen im Jahr durch 12 Monate ergibt
4,3333333 Wochen für jeden einzelnen Monat.

Das Jahr hat mindetstens 365 Tage. Daran ändert auch dein Sozialamt nichts.

Grüße

Andreas

Hallo!

Ja. Aber der Februar hat eben nicht immer 28 Tage.

Der Februar, der dieses Jahr war, hat 28 Tage und der nächste, der jetzt kommt, auch.

Grüße

Andreas