Hallo Alex,
dann wolln wir dem Mysterium mal auf den Grund gehen und feststellen, wie es kommt, dass in Deiner Erfahrung etwas ganz anderes praktiziert wird, als das, was im Gesetz steht.
Zur Eingrenzung der Chose folgende Fragen:
(1) Wird in dem Fall, den Du kennst, Eigenheimzulage (z.B. 1.125 € jedes Jahr im März) durch das FA überwiesen oder wird ein Betrag jährlich im ESt-Bescheid gem. § 10e EStG wie Sonderausgaben berücksichtigt? Oder handelt es sich gar um ein vermietetes Objekt, mit AfA gem. § 7(5) EStG?
Ist vielleicht noch ganz was anderes im Spiel: §§ 7c, 7d, 7h, 7k EStG? Denkmalschutz, Umweltschutz, Sozialwohnungen etc.?
(2) Falls es sich um Eigenheimzulage (und nicht Sonderausgabenabzug gem. § 10e EStG) handelt: Was steht in dem Bescheid über die Festsetzung der Zulage betreffend die Dauer ihrer Zahlung? Gibt es irgendeinen Verwaltungsakt, in dem von zehn Jahren die Rede ist? Was für ein Verwaltungsakt ist das (Überschrift)?
(3) Wann ist das betreffende Objekt angeschafft/hergestellt worden?
(4) Wie genau lautet die Werbeaussage des Vermarkters betreffend Zahlung von Eigenheimzulage / 10e-Abzug für die Dauer von zehn Jahren?
Ich habe die ganze Geschichte von § 7b EStG über § 10e EStG in seinen verschiedenen Fassungen bis zum EHZG verfolgt und oft bei irgendwelchen Zweifelsfällen nachblättern müssen. Aber etwas anderes als „Jahr der Anschaffung/Herstellung plus sieben Jahre“ ist mir in diesem Kontext nicht begegnet und ich glaube erst dann an die zehn Jahre, wenn ich eine Rechtsnorm sehe, in der davon etwas steht.
Über eine Quelle würde ich mich sehr freuen - selbst wenn ich dadurch eingestehen müsste, als Angestellter in drei verschiedenen Kanzleien und übern Daumen wenigstens hundertfünfzig Fällen den Mandanten heftig geschadet zu haben. Die Erkenntnis wärs mir wert.
Schöne Grüße
MM