Ist §10e EStG noch gültig

… oder kann dieser nur für Wohnungen die vor dem 1. Januar 1995 angeschafft wurden angewandt werden?

Gilt für Wohnungen die nach dem 1. Januar 1995 angeschafft wurden das Eigenheinzulagegesetz oder kann §10e EStG auch da angewandt werden?

Gruß
Ander

Hi !

Wie bereits erkannt, wurde der 10e durch das EHZG abgelöst. Er ist daher im jahr 2005 nicht mehr anwendbar.

BARUL76

hi,

ich beziehe eigenheimzulage und der §10e estg
bis ist bis zum jahre 2010 gültig, sodaß hier
einige tausend eruo einkommensmindernd zu
buche schlagen.

cu
alex

Hallo Alex,

bist Du sicher, dass Du nicht § 10e EStG und das Eigenheimzulagegesetz durcheinanderwirfst?

§ 10e EStG ist letztmals anzuwenden für Objekte, die vor dem 01.01.1995 hergestellt oder angeschafft worden sind - Abs. 4 Satz 9.

Jetzt nehme ich das Jahr der Herstellung/Anschaffung - spätestens 1994 - und die sieben darauf folgenden Jahre und lande bei 2002 als dem letzten Veranlagungszeitraum, in dem Sonderausgabenabzug gem. § 10e EStG vorgenommen werden konnte.

Unabhängig davon: Woher nimmst Du die Jahreszahl 2010 für das EHZG?`

Schöne Grüße

MM

bist Du sicher, dass Du nicht § 10e EStG und das
Eigenheimzulagegesetz durcheinanderwirfst?

hi martin,

ja ich bin sicher. es wurden in köln und in
augsburg immobilien verschleudert, wo diese
regelung für 10 jahre gilt.

cu
alex

Hallo Alex,

dann wolln wir dem Mysterium mal auf den Grund gehen und feststellen, wie es kommt, dass in Deiner Erfahrung etwas ganz anderes praktiziert wird, als das, was im Gesetz steht.

Zur Eingrenzung der Chose folgende Fragen:

(1) Wird in dem Fall, den Du kennst, Eigenheimzulage (z.B. 1.125 € jedes Jahr im März) durch das FA überwiesen oder wird ein Betrag jährlich im ESt-Bescheid gem. § 10e EStG wie Sonderausgaben berücksichtigt? Oder handelt es sich gar um ein vermietetes Objekt, mit AfA gem. § 7(5) EStG?

Ist vielleicht noch ganz was anderes im Spiel: §§ 7c, 7d, 7h, 7k EStG? Denkmalschutz, Umweltschutz, Sozialwohnungen etc.?

(2) Falls es sich um Eigenheimzulage (und nicht Sonderausgabenabzug gem. § 10e EStG) handelt: Was steht in dem Bescheid über die Festsetzung der Zulage betreffend die Dauer ihrer Zahlung? Gibt es irgendeinen Verwaltungsakt, in dem von zehn Jahren die Rede ist? Was für ein Verwaltungsakt ist das (Überschrift)?

(3) Wann ist das betreffende Objekt angeschafft/hergestellt worden?

(4) Wie genau lautet die Werbeaussage des Vermarkters betreffend Zahlung von Eigenheimzulage / 10e-Abzug für die Dauer von zehn Jahren?

Ich habe die ganze Geschichte von § 7b EStG über § 10e EStG in seinen verschiedenen Fassungen bis zum EHZG verfolgt und oft bei irgendwelchen Zweifelsfällen nachblättern müssen. Aber etwas anderes als „Jahr der Anschaffung/Herstellung plus sieben Jahre“ ist mir in diesem Kontext nicht begegnet und ich glaube erst dann an die zehn Jahre, wenn ich eine Rechtsnorm sehe, in der davon etwas steht.

Über eine Quelle würde ich mich sehr freuen - selbst wenn ich dadurch eingestehen müsste, als Angestellter in drei verschiedenen Kanzleien und übern Daumen wenigstens hundertfünfzig Fällen den Mandanten heftig geschadet zu haben. Die Erkenntnis wärs mir wert.

Schöne Grüße

MM

hi martin,

ich suchs die tage raus.

aba nur weil du es bist

cu
alex

Aber

etwas anderes als „Jahr der Anschaffung/Herstellung plus
sieben Jahre“ ist mir in diesem Kontext nicht begegnet und ich
glaube erst dann an die zehn Jahre, wenn ich eine Rechtsnorm
sehe, in der davon etwas steht.

hallo martin,

ich habe schon einmal eine werbung gesehen, o-ton in etwa: kaufe wohnung 2003 (oder wars 2004) und sie bekommen die eigenheimzulage von früher. sozusagen wollte der verkäufer als kundenfang die differenz zur alten zulage (5.000 DM = ca. 2.500 EUR) für 8 jahre zahlen. naja, dass die summe im kaufpreis einkalkuliert ist, ist ja klar. aber durch werbung machen manche leute auch dumme sachen… gerade wenn es ums lieblingshobby der deutschen geht (steuernsparen), sind sie kreativ und lassen sich auf dummheiten ein (diverse fonds, beteiligungen und versicherungsprodukte bekommt man mit der „steuerspar-argumentation“ immer besser los)…

gruss vom

showbee