Ist AfA noch zulässig wenn,

Hallo,

Ist es möglich, ein Anlagegut erst privat zu kaufen und 1Jahr privat zu nutzen um es DANN in eine NEU gegründete Firma einzubringen und abzuschreiben ? Könnte das Anlagegut dann zB mit dem Neupreis angesetzt werden - oder abzüglich 1Jahres AfA ?
Oder wäre es sinnvoller das Anlagegut SOFORT für die Firma zu erwerben und die Firma 1Jahr ruhen zu lassen (die Firma soll erst im nächsten Jahr den Betrieb aufnehmen) Aber auch dann wäre es im ersten Jahr eine reine Privatnutzung. (?)

Paul

Einlagewert
Hallo,

Ist es möglich, ein Anlagegut erst privat zu kaufen und 1Jahr
privat zu nutzen um es DANN in eine NEU gegründete Firma
einzubringen und abzuschreiben ? Könnte das Anlagegut dann zB
mit dem Neupreis angesetzt werden - oder abzüglich 1Jahres AfA

Das Wirtschaftsgut kann auch nach dem Jahr eingelegt werden, wobei die AfA für 1 Jahr abgezogen wird. Siehe § 6 Abs. 1 Nr 5 EStG:
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p6.html

Oder wäre es sinnvoller das Anlagegut SOFORT für die Firma zu
erwerben und die Firma 1Jahr ruhen zu lassen (die Firma soll
erst im nächsten Jahr den Betrieb aufnehmen) Aber auch dann
wäre es im ersten Jahr eine reine Privatnutzung. (?)

zu umständlich

Viele Grüße
C.