Vorab: Hättest Du die Frage „ist AI definiert?“ gestellt, hätte es nur die Antwort „nein, der genaue Leistungsumfang steht im Katalog“ gegeben. Da mehr Informationen da waren, wurden die auch berücksichtigt.
Trank ich es am Pool, mußte ich nichts dafür bezahlen. Jetzt
frage ich mich, da ja Vollpension, Halbpension und
Frühstückspension offenbar relativ klar definiert sind, ob
dies auch für AI gilt.
nein, und genau aus dem Grund steht in den Katalogen immer
dabei, was inklusive ist und was nicht.
Offenbar steht das nicht in allen Katalogen.
Hast Du den Katalog gesehen, aus dem Ihr letztendlich gebucht habt?Was ich damit sagen will: Ich habe noch keinen Katalog gesehen, in dem nicht auf jeder Seite mit einem AI-Hotel irgendwo ein Kästchen gewesen wäre, in dem die AI-Leistungen aufgeführt waren.
Tja, was das Reisebüro gesagt hat und was nicht und inwieweit
es ein Verschulden oder Versäumnis des Reisebüros gibt, läßt
sich von hier aus nicht beurteilen.
Darum bat ich auch nicht.
Teil der Frage war dieser Satz „Diese Einschränkungen wurden uns im Reisebüro nicht mitgeteilt und jetzt möchte ich das Reisebüro auf Rückerstattung der mir entstandenen Kosten klagen.“ Das schreit förmlich nach einer Beurteilung bzgl. der Sinnhaftigkeit bzw. Erfolgsaussichten einer Klage.
Um Himmels Willen, wieviel Bier hast Du denn zu den Mahlzeiten
gesoffen? Bei zwei Wochen Urlaub, zwei Mahlzeiten am Tag und
dazu je ein Bier kommt man auf 28 Biere. Dafür willst Du
klagen?
Ich saufe nicht, ich trinke (nimm Dich nicht immer als
Maßstab).
Mal abgesehen, daß die Frage der Verbauswahl irgendwie vollkommen nebensächlich ist (und im übrigen es nicht das erste mal wäre, daß Worte im deutschen und österreichischen eine leicht verschiedene Bedeutung haben): Es wäre im Zweifel auch ohne den Nachsatz in der Klammer gegangen.
Und: Hast Du mit dem Reisebüro schon mal gesprochen oder
wolltest Du ohne Rücksprache direkt zum Europäischen
Gerichtshof?
Was ich wollte, habe ich ziemlich klar definiert: Wissen, ob
„all inclusive“ definiert ist oder nicht. Es ging nicht nur um
das Mittagsbier, sondern um viele andere Punkte auch noch (wie
zum Beispiel die Zeiten, wann man was wo bekommt und wieviel
davon da ist),
Davon hast Du nichts erwähnt und ich habe es trotzdem beantwortet. Ist das nicht doll?
ich wollte hier nicht über die Seriösität des
Reisebüros diskutieren, auch nicht wieviel Bier ich getrunken
habe und schon gar nicht jetzt auch noch von Dir verarscht
werden.
Mal Butter bei die Fische: Die sinnlosen Klagen wegen einer Kakerlake im Waschbecken, der falschen Biersorte und fehlendem RTL 2 hatte ich eigentlich nur bei Deutschen vermutet. So kann man sich irren. Wie auch immer: Wer wegen eines Betrages von um die 100 Euro vor Gericht ziehen will, gehört in eine Kiste voller Kübelböcks gesperrt.
Ich habe sauer verdientes Geld in diesen Urlaub
gesteckt um meinen Töchtern, meiner Gattin und auch mir einen
schönen Urlaub zu ermöglichen, habe mir vom Reisebüro all
inclusive auf’s Auge drücken lasen, denn „da können Sie
essen und trinken soviel sie wollen“ und in Wirklichkeit war
es ganz anders, aber das diskutiere ich nicht hier.
Du erwähnst zum zweiten mal, daß das Reisebüro dies und jenes gemacht oder nicht gemacht hat, willst das aber nicht diskutieren? Seltsame Taktik. Wie auch immre: Die Erfahrung zeigt, daß am Ende des Tages doch erwähnt wurde, was ursprünglich nicht erwähnt wurde. Da wurde dann doch vielleicht der Katalog vorgelegt oder erwähnt, daß evtl. das ein oder andere Getränk zu bezahlen ist. Ich will Dir keine Tatsachenverdrehung unterstellen, bevor Du auf den Gedanken kommst. Die Erfahrung sagt nur, daß oft versehentlich oder unwissentlich Informationen vorenthalten werden. Und in diesem speziellen Falle weiß eine Reisebüromensch sehr wohl, daß es gerade bei AI Unterschiede bei den Leistungen gibt. Ohne einen Blick in den Katalog/die Reisebeschreibung zu werfen, hätte sich der Mensch niemals zu einer Aussage hinreißen lassen.
Und zuletzt bleibt immer noch der Ratschlag, mit dem Reisebüromenschen zu sprechen und zu versuchen, das Mißverständnis auszuräumen. Und auch wenn Du Dich wieder verarscht fühlst: Beim Amtsgericht haben sie gerade auf noch einen gewartet, der einen (vermeintlichen) Minireisemangel austragen will.
Gruß,
Christian