Ist 'all inclusive' irgendwo definiert?

Hallo Wissende!

Wir waren kürzlich in Tunesien in einem 4*-Hotel und haben all-inclusive gebucht. Dummerweise war das aber so, daß ich zum Beispiel, wenn ich zu dem Mahlzeiten (resp. zu mittag und am Abend) ein Bier trinken wollte, dafür extra zahlen mußte. Trank ich es am Pool, mußte ich nichts dafür bezahlen. Jetzt frage ich mich, da ja Vollpension, Halbpension und Frühstückspension offenbar relativ klar definiert sind, ob dies auch für AI gilt. Ich denke, wenn die Dir im Reisebüro AI verkaufen, heißt das für mich ALL, also nicht all, but not …
Diese Einschränkungen wurden uns im Reisebüro nicht mitgeteilt und jetzt möchte ich das Reisebüro auf Rückerstattung der mir entstandenen Kosten klagen.

Danke im voraus

Gollum

Hallo,

Wir waren kürzlich in Tunesien in einem 4*-Hotel und haben
all-inclusive gebucht. Dummerweise war das aber so, daß ich
zum Beispiel, wenn ich zu dem Mahlzeiten (resp. zu mittag und
am Abend) ein Bier trinken wollte, dafür extra zahlen mußte.
Trank ich es am Pool, mußte ich nichts dafür bezahlen. Jetzt
frage ich mich, da ja Vollpension, Halbpension und
Frühstückspension offenbar relativ klar definiert sind, ob
dies auch für AI gilt.

nein, und genau aus dem Grund steht in den Katalogen immer dabei, was inklusive ist und was nicht. Mal sind nicht-einheimische alkoholische Getränke nicht inklusive, mal gibt es Einschränkungen bei den Örtlichkeiten (am Pool ja, in der Foyer-Bar nein) oder bei den Uhrzeiten, mal gibts Wasser aus der Minibar kostenlos, mal muß man es teuer beim hoteleigenen Supermarkt kaufen usw.

Ich denke, wenn die Dir im Reisebüro AI
verkaufen, heißt das für mich ALL, also nicht all, but not

Tja, was das Reisebüro gesagt hat und was nicht und inwieweit es ein Verschulden oder Versäumnis des Reisebüros gibt, läßt sich von hier aus nicht beurteilen.

Diese Einschränkungen wurden uns im Reisebüro nicht mitgeteilt
und jetzt möchte ich das Reisebüro auf Rückerstattung der mir
entstandenen Kosten klagen.

Um Himmels Willen, wieviel Bier hast Du denn zu den Mahlzeiten gesoffen? Bei zwei Wochen Urlaub, zwei Mahlzeiten am Tag und dazu je ein Bier kommt man auf 28 Biere. Dafür willst Du klagen?

Und: Hast Du mit dem Reisebüro schon mal gesprochen oder wolltest Du ohne Rücksprache direkt zum Europäischen Gerichtshof?

Gruß,
Christian

Hi Gollum,

maßgeblich ist zuerst immer die Reiseausschreibung. Hier wird normalerweise definiert wie weit sich das „all inklusive“-Angebot erstreckt.

Hast Du einen Katalog oder ein Blatt auf dem die Reise ausgeschrieben wurde? Dann schau da zuerst einmal nach wie die Leistungen definiert wurden.

„All inklusive“ wäre nach meinem gesunden Menschenverstand: Vollpension mit Tischgetränken, Bargetränke sowie Nutzung der Sporteinrichtungen soweit keine Trainer nötig sind. Diese Leistungen werden aber in den Ausschreibungen oft durch Leistungen ergänzt. Das Weglassen der Leistung „Tischgetränke“ stellt also nicht zwangsläufig einen Mangel dar wenn auch die wörtliche Definition von „all inklusive“ ad absurdum geführt wird…

Bye
Rolf

Diese Einschränkungen wurden uns im Reisebüro nicht mitgeteilt
und jetzt möchte ich das Reisebüro auf Rückerstattung der mir
entstandenen Kosten klagen.

Danke im voraus

Gollum

Hallo,

hoffentlich übernimmt keine Rechtschutzversicherung hierfür die Kosten! Tausende von Kilometern zurücklegen, und dann klagt der „Deutsche“ übers kostenpflichtige Mittagsbier. Der Nächste klagt dann, dass es kein Pils war…

:wink: Uwe

wer lesen kann, ist klar im Vorteil
Hallo,

hoffentlich übernimmt keine Rechtschutzversicherung hierfür
die Kosten! Tausende von Kilometern zurücklegen, und dann
klagt der „Deutsche“ übers kostenpflichtige Mittagsbier. Der
Nächste klagt dann, dass es kein Pils war…

:wink: Uwe

erstens bin ich kein Deutscher
zweitens schrieb ich beispielsweise , das heißt, es gab mehr als nur diese Beanstandung, aber darüber wollte ich nicht hier diskutieren (vielleicht, weil ich mit postings in dieser Qualität rechnete?)
drittens ist mir dieses Thema zu ernst, sodaß ich Dein Polemisieren eher geschmacklos denn lustig finde.

Gollum

Hallo,

Wir waren kürzlich in Tunesien in einem 4*-Hotel und haben
all-inclusive gebucht. Dummerweise war das aber so, daß ich
zum Beispiel, wenn ich zu dem Mahlzeiten (resp. zu mittag und
am Abend) ein Bier trinken wollte, dafür extra zahlen mußte.
Trank ich es am Pool, mußte ich nichts dafür bezahlen. Jetzt
frage ich mich, da ja Vollpension, Halbpension und
Frühstückspension offenbar relativ klar definiert sind, ob
dies auch für AI gilt.

nein, und genau aus dem Grund steht in den Katalogen immer
dabei, was inklusive ist und was nicht.

Offenbar steht das nicht in allen Katalogen.

Mal sind
nicht-einheimische alkoholische Getränke nicht inklusive, mal
gibt es Einschränkungen bei den Örtlichkeiten (am Pool ja, in
der Foyer-Bar nein) oder bei den Uhrzeiten, mal gibts Wasser
aus der Minibar kostenlos, mal muß man es teuer beim
hoteleigenen Supermarkt kaufen usw.

Ich denke, wenn die Dir im Reisebüro AI
verkaufen, heißt das für mich ALL, also nicht all, but not

Tja, was das Reisebüro gesagt hat und was nicht und inwieweit
es ein Verschulden oder Versäumnis des Reisebüros gibt, läßt
sich von hier aus nicht beurteilen.

Darum bat ich auch nicht.

Diese Einschränkungen wurden uns im Reisebüro nicht mitgeteilt
und jetzt möchte ich das Reisebüro auf Rückerstattung der mir
entstandenen Kosten klagen.

Um Himmels Willen, wieviel Bier hast Du denn zu den Mahlzeiten
gesoffen? Bei zwei Wochen Urlaub, zwei Mahlzeiten am Tag und
dazu je ein Bier kommt man auf 28 Biere. Dafür willst Du
klagen?

Ich saufe nicht, ich trinke (nimm Dich nicht immer als Maßstab).

Und: Hast Du mit dem Reisebüro schon mal gesprochen oder
wolltest Du ohne Rücksprache direkt zum Europäischen
Gerichtshof?

Was ich wollte, habe ich ziemlich klar definiert: Wissen, ob „all inclusive“ definiert ist oder nicht. Es ging nicht nur um das Mittagsbier, sondern um viele andere Punkte auch noch (wie zum Beispiel die Zeiten, wann man was wo bekommt und wieviel davon da ist), ich wollte hier nicht über die Seriösität des Reisebüros diskutieren, auch nicht wieviel Bier ich getrunken habe und schon gar nicht jetzt auch noch von Dir verarscht werden. Ich habe sauer verdientes Geld in diesen Urlaub gesteckt um meinen Töchtern, meiner Gattin und auch mir einen schönen Urlaub zu ermöglichen, habe mir vom Reisebüro all inclusive auf’s Auge drücken lasen, denn „da können Sie essen und trinken soviel sie wollen“ und in Wirklichkeit war es ganz anders, aber das diskutiere ich nicht hier.

Gruß,
Christian

Gruß

Gollum

Hallo Gollum,

nein - was AI beinhaltet ist nirgends genau definiert - sondern ausschließlich dadurch belegt, was im Katalog stand, nach dem Du gebucht hast - auch nicht nach dem Katalog, der zufällig auch noch dieses Hotel beinhaltet und in dem was ganz anderes steht.

AI kann ne poplige Vollpension sein mit Soft Drinks inklusive und ein mieses Animationsteam tanzt 2 x täglich um den Pool und versucht auf peinliche Art und Weise Deppen für Theater zu finden, weil nicht genug Animateure vorhanden sind, um Cats aufzuführen.

Oder es kann Hummer bis zum Abwinken sein, mit PRosecco runtergespült (Champagner hab ich noch nie gesehen…), Segelkurse etc. inkl.

Indikator kann der Preis sein - bzw. der Unterschied zwischen Sandals Ultra All Inclusive und Alltours Pension XY mit AI…

Schreib doch mal, um welches Hotel es sich handelt, welcher Zeitraum (manchmal unterscheiden sich die Leistungen auch noch nach Hauptsaison und Nebensaison!) und bei welchem Veranstalter Du gebucht hast, dann kann man überprüfen, ob Du die vereinbarte Leistung hast oder nicht.

Viele Grüße

Wendy

Vorab: Hättest Du die Frage „ist AI definiert?“ gestellt, hätte es nur die Antwort „nein, der genaue Leistungsumfang steht im Katalog“ gegeben. Da mehr Informationen da waren, wurden die auch berücksichtigt.

Trank ich es am Pool, mußte ich nichts dafür bezahlen. Jetzt
frage ich mich, da ja Vollpension, Halbpension und
Frühstückspension offenbar relativ klar definiert sind, ob
dies auch für AI gilt.

nein, und genau aus dem Grund steht in den Katalogen immer
dabei, was inklusive ist und was nicht.

Offenbar steht das nicht in allen Katalogen.

Hast Du den Katalog gesehen, aus dem Ihr letztendlich gebucht habt?Was ich damit sagen will: Ich habe noch keinen Katalog gesehen, in dem nicht auf jeder Seite mit einem AI-Hotel irgendwo ein Kästchen gewesen wäre, in dem die AI-Leistungen aufgeführt waren.

Tja, was das Reisebüro gesagt hat und was nicht und inwieweit
es ein Verschulden oder Versäumnis des Reisebüros gibt, läßt
sich von hier aus nicht beurteilen.

Darum bat ich auch nicht.

Teil der Frage war dieser Satz „Diese Einschränkungen wurden uns im Reisebüro nicht mitgeteilt und jetzt möchte ich das Reisebüro auf Rückerstattung der mir entstandenen Kosten klagen.“ Das schreit förmlich nach einer Beurteilung bzgl. der Sinnhaftigkeit bzw. Erfolgsaussichten einer Klage.

Um Himmels Willen, wieviel Bier hast Du denn zu den Mahlzeiten
gesoffen? Bei zwei Wochen Urlaub, zwei Mahlzeiten am Tag und
dazu je ein Bier kommt man auf 28 Biere. Dafür willst Du
klagen?

Ich saufe nicht, ich trinke (nimm Dich nicht immer als
Maßstab).

Mal abgesehen, daß die Frage der Verbauswahl irgendwie vollkommen nebensächlich ist (und im übrigen es nicht das erste mal wäre, daß Worte im deutschen und österreichischen eine leicht verschiedene Bedeutung haben): Es wäre im Zweifel auch ohne den Nachsatz in der Klammer gegangen.

Und: Hast Du mit dem Reisebüro schon mal gesprochen oder
wolltest Du ohne Rücksprache direkt zum Europäischen
Gerichtshof?

Was ich wollte, habe ich ziemlich klar definiert: Wissen, ob
„all inclusive“ definiert ist oder nicht. Es ging nicht nur um
das Mittagsbier, sondern um viele andere Punkte auch noch (wie
zum Beispiel die Zeiten, wann man was wo bekommt und wieviel
davon da ist),

Davon hast Du nichts erwähnt und ich habe es trotzdem beantwortet. Ist das nicht doll?

ich wollte hier nicht über die Seriösität des
Reisebüros diskutieren, auch nicht wieviel Bier ich getrunken
habe und schon gar nicht jetzt auch noch von Dir verarscht
werden.

Mal Butter bei die Fische: Die sinnlosen Klagen wegen einer Kakerlake im Waschbecken, der falschen Biersorte und fehlendem RTL 2 hatte ich eigentlich nur bei Deutschen vermutet. So kann man sich irren. Wie auch immer: Wer wegen eines Betrages von um die 100 Euro vor Gericht ziehen will, gehört in eine Kiste voller Kübelböcks gesperrt.

Ich habe sauer verdientes Geld in diesen Urlaub
gesteckt um meinen Töchtern, meiner Gattin und auch mir einen
schönen Urlaub zu ermöglichen, habe mir vom Reisebüro all
inclusive
auf’s Auge drücken lasen, denn „da können Sie
essen und trinken soviel sie wollen“ und in Wirklichkeit war
es ganz anders, aber das diskutiere ich nicht hier.

Du erwähnst zum zweiten mal, daß das Reisebüro dies und jenes gemacht oder nicht gemacht hat, willst das aber nicht diskutieren? Seltsame Taktik. Wie auch immre: Die Erfahrung zeigt, daß am Ende des Tages doch erwähnt wurde, was ursprünglich nicht erwähnt wurde. Da wurde dann doch vielleicht der Katalog vorgelegt oder erwähnt, daß evtl. das ein oder andere Getränk zu bezahlen ist. Ich will Dir keine Tatsachenverdrehung unterstellen, bevor Du auf den Gedanken kommst. Die Erfahrung sagt nur, daß oft versehentlich oder unwissentlich Informationen vorenthalten werden. Und in diesem speziellen Falle weiß eine Reisebüromensch sehr wohl, daß es gerade bei AI Unterschiede bei den Leistungen gibt. Ohne einen Blick in den Katalog/die Reisebeschreibung zu werfen, hätte sich der Mensch niemals zu einer Aussage hinreißen lassen.

Und zuletzt bleibt immer noch der Ratschlag, mit dem Reisebüromenschen zu sprechen und zu versuchen, das Mißverständnis auszuräumen. Und auch wenn Du Dich wieder verarscht fühlst: Beim Amtsgericht haben sie gerade auf noch einen gewartet, der einen (vermeintlichen) Minireisemangel austragen will.

Gruß,
Christian

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