Ist alleine schon für eine Wohnungsbesichtigung das Vorlegen eines Gehaltsnachweises und einer SchuFa Auskunft rechtens?

Ich bin von einem langjährigen Auslandsaufenthalt zurückgekommen und mache bei der Wohnungssuche eine eigenartige Erfahrung mit Immobilienmaklern, auch solchen der Banken. Um überhaupt erst einmal eine Wohnung besichtigen zu dürfen, erwarten sie eine Selbstauskunft, einen Einkommensnachweis und eine SchuFa Auskunft im VORAUS, die sie an den Wohnungsbesitzer weiterleiten. Ist diese quasi „Türstehermentalität“ eigentlich rechtens?

selbstverständlich ist das rechtens. du musst ja nicht drauf eingehen, wenn’s dir nicht passt.

Natürlich: Warum sollten Makler wie Vermieter Zeit und Geld für Besichtigungen mit Interessenten verschwenden wollen, mit denen kein Mietvertrag zustandekommt? Warum willst du unbedingt eine Wohnung sehen, die dir garnicht vermietet wird?

G imager

  • Also ich vergeude meine Lebenszeit nicht damit, mir Wohnungen anzusehen, die ich mir nicht leisten kann.
  • Kann ein Makler durch ein Gespräch in seinem Büro, wo er in den Verdienstnachweis Einsicht nehmen kann, entscheiden, ob er einen Besichtigungstermin vereinbart.
  • Wenn ich mich dann für die Wohnung bewerbe, übergebe ich natürlich die geforderten Unterlagen.

Vielleicht versteht man hier nicht, welche Form der Kontrolle hier als Standard eingeführt wird!

Das Recht wird diesbezüglich vermutlich gar nichts spezielles aussagen. Du musst die Bedingungen ja nicht annehmen, kannst dann eben die entsprechende Wohnung nicht anschauen.
Falls die Frage eher zielt in die Richtung: ist so etwas üblich? würde ich sagen, kommt wahrscheinlich auf die Region/Lage und den Wohnungsmarkt drauf an.
Als mein Sohn vor 2 Monaten in L eine Wohnung suchte, brauchte er jedenfalls nichts dergleichen vor der Besichtigung vorweisen…

Beatrix

Schön.

Aber der Makler oder Vermieter soll das machen ?

Makler soll hier wohl eine Vorauswahl von geeigneten Mietern erstellen, dazu verlangt er im Namen des Vermieters die Nachweise.

Es ist längst nicht die Regel, aber wenn so verlangt dann ist es halt so.

Ich gehe davon aus, dass du dir eine Wohnung leisten kannst, für die du dich bewirbst, die Frage ist, ob sich der Vermieter dich als Mieter leisten will. Ausreichende Einkünfte verschaffen dir da also keinen Mietvertrag noch bescheinigen sie dem VM, dass sie für seine Forderungen an Miete, Betriebskostenvorauszahlungen oder regelmäßige Schönheistreparaturen tasächlich verwendet werden.

Das magst du als Kontrolle empfinden und mißtrauisch argwöhnen, wie mit diesen persönlichen Daten umgegangen wird: Es bleibt dir keine andere Wahl, als dem Auskunfstverlangen vollumfänglich nachzukommen, willst du dich nicht aus dem Bewerberrennen nehmen.

G imager

hätte er einen Buchstaben weiter suchen müssen, dann aber mit Sicherheit.
Das wurde dort nämlich von den SchmarotzernMaklern schon Mitte/Ende der 90er eingeführt … zusammen mit Vortanzen oder anderer Gefälligkeiten (nicht von mir :joy:)

Gruß
HH