Liebe Leserinnen und Leser,
ich habe in meinem eigenen Haus ausversehen und ohne es zunächst zu bemerken das in der Wand velaufende Abflussrohr (HT-Kanal) meines Waschbeckens angebohrt, und nach einiger Zeit kamen Wasserflecken an der Wand zum rückseitigen Zimmer.
Jetzt meine Frage: Übernehmen Wohngebäudeversicherungen (solche, die im Verbund Feuer, Leitungswasser, Sturm versichern) einen solchen versehentlich selbst herbeigeführten Schaden? Oder gilt es als grobe Fahrlässigkeit? Für die Antworten möchte ich mich schon jetzt ganz herzlich bedanken.
Viele Grüße
Viktoria D.D.
Hallo Viktoria D.D.,
Ihre Frage lässt sicher leider nicht mit einem eindeutigen Ja oder Nein beantworten, da die Unterschiede und Übergänge zwischen Vorsatz, bedingtem Vorsatz, grober und einfacher Fahrlässigkeit häufig fließend sind und stark vom individuellen Einzelfall abhängen.
Es ist also nahezu unmöglich, in einem hier im Forum geschilderten Fall definitiv zu sagen: „Das ist grobe Fahrlässigkeit“ oder „Das ist sie nicht“.
Bleibt nur der (Standard-)Rat in diesen Fällen:
Melden Sie den Schaden vollständig und wahrheitsgemäß Ihrer Versicherung. Von der zuständigen Fachabteilung erfahren Sie dann, ob der Schaden versichert ist oder nicht.
(Übrigens: Nach der Reform des VVG wird es zukünftig keine „Entweder-Oder-Entscheidungen“ mehr geben. Vielmehr wird sich im Falle einer Fahrlässigkeit die Höhe der Regulierung aus dem Grad des eigenen Verschuldens ergeben.)
Viele Grüße
Frank Hackenbruch
Hallo Viktoria D.D.,
Es ist also nahezu unmöglich, in einem hier im Forum
geschilderten Fall definitiv zu sagen: „Das ist grobe
Fahrlässigkeit“ oder „Das ist sie nicht“.
Lieber Herr Hackenbruch,
Sie haben mir sehr geholfen. Hätten Sie gesagt, dass es auf jeden Fall grob fahrlässig ist, hätte ich meine Versicherung gar nicht erst damit behelligt (und mir auch die Arbeit erspart). Aber wenn es geprüft werden muss, werde ich mich mal an die Versicherung wenden.
Nochmals Danke und viele Grüße
Viktoria D.D.
Hallo,
in der Gebäudeversicherung ist ein Wasserrohr normalerweise gegen Rohrbruch und Frost versichert. Ein Anbohren erfüllt keine dieser vers. Gefahr. Mgl, daß Deine Vers. einen Passus dabei hat. Auf eine Erstattung würde ich mich nicht versteifen.
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Auch Hallo,
Hallo,
in der Gebäudeversicherung ist ein Wasserrohr normalerweise
gegen Rohrbruch und Frost versichert. Ein Anbohren erfüllt
keine dieser vers. Gefahr.
Entschuldigung, aber wo steht das? Wieso sollte eine angebohrte Zu- oder Ableitung zunächst einmal nicht den Begriff der „sonstigen Bruchschäden“ erfüllen?
Mgl, daß Deine Vers. einen Passus
dabei hat.
Was für einen Passus?
Auf eine Erstattung würde ich mich nicht
versteifen.
Hat die Fragende wohl auch nicht.
Auch Hallo,
Hallo,
in der Gebäudeversicherung ist ein Wasserrohr normalerweise
gegen Rohrbruch und Frost versichert. Ein Anbohren erfüllt
keine dieser vers. Gefahr.Entschuldigung, aber wo steht das? Wieso sollte eine
angebohrte Zu- oder Ableitung zunächst einmal nicht den
Begriff der „sonstigen Bruchschäden“ erfüllen?
Durch das Anbohren ist ein Loch drin, nicht mehr und nicht weniger. Gebrochen scheint das Rohr aber nicht zu sein.
Mgl, daß Deine Vers. einen Passus
dabei hat.Was für einen Passus?
keine Ahnung, Vereinbarung über Eigenschäden etc. gibt ja die tollsten Einschlüsse
Auf eine Erstattung würde ich mich nicht
versteifen.Hat die Fragende wohl auch nicht.
Hallo,
in der Gebäudeversicherung ist ein Wasserrohr normalerweise
gegen Rohrbruch und Frost versichert. Ein Anbohren erfüllt
keine dieser vers. Gefahr.
Oh Gott!
Entschuldigung, aber wo steht das? Wieso sollte eine
angebohrte Zu- oder Ableitung zunächst einmal nicht den
Begriff der „sonstigen Bruchschäden“ erfüllen?Durch das Anbohren ist ein Loch drin, nicht mehr und nicht
weniger. Gebrochen scheint das Rohr aber nicht zu sein.
Häh?
So ein Unfug habe ich selten gehört. Natürlich erfüllt ein Anbohren den Begriff des Bruches.
Was ist dann ein Haarriss? Kein Bruch sondern nur ein Riss?
Was ist eigentlich ein Versicherungsfachmann? Ich hab ein bischen Angst
Hallo,
Durch das Anbohren ist ein Loch drin, nicht mehr und nicht
weniger. Gebrochen scheint das Rohr aber nicht zu sein.
hier scheint ja wohl ein Missverständnis für den Begriff „Rohrbruch“ vorzuliegen. Hiermit ist mitnichten gemeint, dass nur das GEBROCHENE Rohr versichert ist. So sind neben weiteren Schadenbildern (Korrosion, Frost, Spannungsrisse, Haarrisse, etc.) grundsätzlich erst einmal natürlich auch Schäden durch Anbohren versichert.
Und bezüglich der in der Ausgangsfrage angedeuteten Durchfeuchtungsschäden ist eh nur § 6 der Wohngebäudeversicherung von Interesse: bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser
Lediglich über die Ausschlüsse (nicht wahrgenommene Instandhaltungs- und Sorgfaltspflicht des VN, grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz) kann im Einzelfall
Mgl, daß Deine Vers. einen Passus
dabei hat.Was für einen Passus?
keine Ahnung, Vereinbarung über Eigenschäden etc. gibt ja die
tollsten Einschlüsse
„Eigenschäden“? Den Begriff kenne ich maximal aus der Haftpflicht. Seit wann sind denn „Eigenschäden“ gesondert einzuschliessen? Was wäre denn ansonsten versichert?
Auf eine Erstattung würde ich mich nicht
versteifen.Hat die Fragende wohl auch nicht.