Servus,
es gibt genau einen Berührungspunkt zwischen ESt- und Melderecht, das ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
Für das Bestehen eines Haushaltes ist es nicht entscheidend, ob der Steuerpflichtige dort eine Wohnung gemeldet hat. Freilich kann das in Zweifelsfällen ein Indiz sein. Ein Abgleich mit der Meldebehörde ist zumindest nicht so sehr selten - wie diese ihrerseits reagiert, wenn z.B. eine Zweitwohnung zur Umgehung der Zweitwohnungsteuer nicht angemeldet worden ist, hängt nicht vom Finanzamt ab.
Wenn fraglich ist, ob überhaupt ein Haushalt besteht, ist der Sachbearbeiter frei in der Wahl der Nachweise, die er dafür sehen will. Es gab da z.B. ein nettes Fällchen, wo einer den Grundriß der Wohnung sehen wollte und aus der Tatsache, daß es darin bloß ein Schlafzimmer für zwei Personen gab, eine private Mitveranlassung folgerte.
Beim immer ziemlich fummeligen Thema „Doppelte Haushaltsführung eines Ledigen“ kann die Größe und Ausstattung der beiden Wohnungen ein Hinweis auf den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen sein.
Schöne Grüße
MM