Hallo zusammen
der AN ist EU-Ausländer und braucht um zu Arbeiten eine Arbeitserlaubnis. Er besitzt eine Freizügigkeitsbescheinigung, auf die steht : „unselbständige Erwerbstätigkeit nur mit Arbeitserlaubnis erlaubt“. Nur hat der Ausländer einen Gewerbeschein, ist quasi selbständig (oder seheh ich das falsch?). Die Frage ist: braucht er immer noch eine Arbeitserlaubnis, oder reicht der Gewerbeschein um arbeiten zu dürfen?
Vielen Dank an allen