Ist Arbeitserlaubnis trotz Gewerbeschein nötig ?

Hallo zusammen

der AN ist EU-Ausländer und braucht um zu Arbeiten eine Arbeitserlaubnis. Er besitzt eine Freizügigkeitsbescheinigung, auf die steht : „unselbständige Erwerbstätigkeit nur mit Arbeitserlaubnis erlaubt“. Nur hat der Ausländer einen Gewerbeschein, ist quasi selbständig (oder seheh ich das falsch?). Die Frage ist: braucht er immer noch eine Arbeitserlaubnis, oder reicht der Gewerbeschein um arbeiten zu dürfen?

Vielen Dank an allen

Ich hab jetzt nich die Mega-Ahnung, aber ich weis, dass der Ausländer nur dann einen Gewerbeschein bekommt, wenn er eine Arbeitserlaubnis vorlegen kann.
Hat dieser aber einen Gewerbeschein, z.B. aus Frankreich oder so, dann glaube ich, kann er tun und lassen was er will, nur muss er natürlich aufpassen wegen dem deutschen Steuerrecht.