Hallo,
mein Augenarzt hat jahrelang die Untersuchungen bzgl. meiner Kontaktlinsen durchgeführt (Sehstärke und Verträglichkeit überprüft). Diese Leistungen wurden bei der gesetzl. Krankenversicherung abgerechnet.
Gleichzeitig hat der Augenarzt mir die Kontaktlinsen verkauft. Als ich beim letzten mal da war, hab ich gesagt, dass ich die Kontaktlinsen künftig über das Internet kaufe, dort sind die nur halb so teuer.
Der Augenarzt hat dann gesagt, dann kann er die Untersuchungen aber nicht mehr über die Krankenkasse abrechnen, da ihm der Aufwand zu groß ist. Ich müsste diese dann selbst bezahlen.
Kann der Arzt das von mir verlangen oder kann ich die Abrechnung über die Krankenkasse fordern?
Dieses Problem würde ich mla bei meiner Krankenkasse direkt ansprechen. Der Arzt muß als Kassenarzt Kassenleistungen erbringen und mit der KV abrechnen. Möglicherweise hat er dafür nicht sehr viel bekommen und viel mehr durch den Verkauf der Kontaktlinsen verdient. Dies kann man nur mit der eigenen Krankenkasse klären, die kennen geeignete Wege.
Hallo,
Deine Frage liegt außerhalb meines Wissensgebiete, ich kann leider nicht weiterhelfen.
Freundliche Grüße, Elmar
Hallo… leider kann ich Ihnen bei dieser Frage nicht weiterhelfen… bitten fragen sie einen anderen Experten.
Viel Erfolg und Gruß,
Christian
Keine Ahnung
Ich kann nur nennen wie es grundsätzlich aussieht.
Der Arzt muss aufgrund seiner Richtlinien (von Kassenärztlicher Verteinigung) entscheiden welche Leistungen er unter welchen Umständen mit der Krankenkasse direkt über die Karte abrechnen kann.
Wenn die Behandlung auf Kosten des Patienten geht muss der Arzt vorher darüber informieren und sich eine Unterschrift vom Patienten geben lassen, dass er eben darüber informiert wurde.
Demzufolge hat der Arzt die Entscheidungsgewalt was er nun im Rahmen seiner Richtlinien mit der Krankenkasse abrechnet. Nichtmal die Krankenkasse kann sich bei sowas einmischen.