Ist assi eine beleidigung?

eine Exfrau betitelt einen vater und dessen Sohn als Assi und verbreitet noch andere Lügen so das seine Freundin auf der Straße von wildfremden Leuten angesprochen wird die ihn und seinen Sohn noch nicht mal persönlich kennen. Was kann man dagegen tun? Gruß, Frank

Moin,

„Assi“ ist die Kurzform von „Assistent“. Das ist natürlich keine Beleidigung.

Grüße,
-Efchen

servus efchen…

dieses assi wird als kürzel für asozial verwendet…dann immer noch nicht??

gruss, frank

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Ich spare mir mal viele Worte und zitiere einfach aus dem Strafgesetzbuch:

§ 185 Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 186 Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 187 Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

hallo lumpi_muc…

erstmal danke für deine antwort!
es soll also so verstanden werden das strafanzeige gestellt werden soll!?

gruss, frank

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Moin,

dieses assi wird als kürzel für asozial verwendet…

Du meinst „Asi“. Es heißt ja auch nicht Assozial.

-Efchen

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Hallo,

wenn noch nicht einmal Klarheit darüber besteht, ob das benutzte Wort ausschließlich als Schimpfwort zu deuten ist, kann man sich meines Erachtens nach eine Strafanzeige sparen.

Iru

hi irubis,

wie kann man es denn deuten wenn die freundin von einem fremden gefragt wird warum sie sich mit 2 solchen asis abgibt??

wie kann man es denn deuten wenn die freundin von einem fremden gefragt wird warum sie sich mit 2 solchen asis abgibt??

das kann man erst einmal so deuten, dass du den Sachverhalt nicht vollständig geschildert hast. Bisher war lediglich davon die Rede, dass die Freundin von Fremden angesprochen wurde.
Es kommt darauf an, was und wie es verbreitet wird, man müsste wirklich genau wissen, in welchem Kontext so etwas geschieht. Vorher kann man nicht beurteilen, ob es sich um eine Beleidigung, Verleumdung oder üble Nachrede oder garnix handelt. Vielleicht könnte derjenige sogar den Wahrheitsbeweis antreten?
Lügen über einen anderen Menschen zu verbreiten ist grundsätzlich nicht strafbar.

Gruss

Iru

wenn es die wahrheit wäre würde er bestimmt nicht überlegen ob er was dagegen unternehmen kann.
hat nicht jeder einen ruf der durch solche, bzw. noch viele andere äusserungen, beschädigt wird??

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Konkret sehe ich eine Beleidigung (Assi) und üble Nachrede (wenn sie hintenrum schlecht über Dich redet). Bei der üblen Nachrede ist es so, dass der, der sie vermeintlich begangen hat beweisen muss, dass er etwas wahres erzählt hat. Hier ist also die Beweislast der Wahrheit umgedreht.

Es ist Deine Entscheidung ob Du anzeigen willst. Das Recht steht Dir auf jeden Fall zu. Vielleicht reicht es ja für’s erste mal damit zu drohen…

Grundsätzliches
Hallo,

bisher hast du keinerlei Fakten genannt, sondern nur, dass eine Exfrau oder wer auch immer Lügen verbreitet. Was genau an Lügen verbreitet wurde, bleibst du uns immer noch schuldig. Wie willst du eine Antwort erwarten, wenn du keine Fakten lieferst, sondern auf Ratschläge mit Gegenfragen und kleinen Faktenhäppchen antwortest? Um einen Rat zu geben, ob etwas strafrechtlich relevant ist oder nicht, reichen die von dir genannten Fakten NICHT aus.
Spätestens der Polizist, der die Anzeige aufnimmt, will wissen, was wer wem wann und wo gesagt hat und ob dieses stimmt.

Iru

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hi,

es wurde zum bsp. behauptet er hätte sie in den alkoholismus getrieben,
wobei sie schon recht lange vorher als trinkerin bekannt war…ist schon heftig meiner meinung nach! ein kleiner auszug…

frank

es wurde zum bsp. behauptet er hätte sie in den alkoholismus getrieben, wobei sie schon recht lange vorher als trinkerin bekannt war

kaum eine Chance, strafrechtlich dagegen vorzugehen. Verleumdung, üble Nachrede dürften schwer beweisbar sein.

Iru