Für die Einkommensüberprüfung (Kindergeld für Kinder über 18 Jahre) stellt sich die Frage über eigene Einkünfte und Bezüge. Ist daher Bafög eine sonstige Einnahme nach §22 EStG
Danke
Ich weiß es leider nicht mehr…ich glaube es hat zu 50% gezählt, aber das kann man ganz einfach am Amt nachfragen!
Für die Einkommensüberprüfung (Kindergeld für Kinder über 18
Jahre) stellt sich die Frage über eigene Einkünfte und Bezüge.
Ist daher Bafög eine sonstige Einnahme nach §22 EStG
Danke
Es heißt Einkünfte und Bezüge diese werden addiert.
M.B.