Ist Balkondach beim Bauamt zu beantragen?

Über 2 bestehende Balkone (oberstes Stockwerk) möchte der jeweilige Eigentümer ein Balkondach anbringen lassen. Das Modell ist abgestimmt und alle übrigen Eigentümer der Wohnanlage sind ebenfalls einverstanden. Muss nun für das Anbringen eines Balkondaches (ca 3,80 B und 1 m T --> kleiner als Balkon selber )die Genehmigung des Bauamt eingeholt werden?
Oder weckt man „schlafende Hunde“, wenn man dort anfragt?
Die Wohnanlage ist in München.

Hallo andrea-anna,
ob Du eine Genehmigung brauchst ist abhängig vom Baukörper (z.B: Denkmalschutz) und von der Ausführung des Balkondaches (Material, Ausführung…). Es kann auch noch ein Unterschied sein, ob die Hausfassade Richtung Strasse geht oder in einen uneinsichtigen Innenhof. Wäre das Balkondach das erste und einzige?
Auf keinen Fall sehe ich es so, dass „schlafende Hunde“ geweckt werden, wenn man mal (ohne Eingabeplan) die offene Frage stellt. Sollte das Bauvorhaben genehmigungspflichtig sein, musst Du sowieso einen Bauantrag stellen - ohne Genehmigung besser nicht bauen! Hier könnte auch nach einigen Jahren noch eine Strafe erfolgen (und keiner weiß, wer und was in der Zukunft „plappert“…)
Viel Erfolg!
Ines