Ist Begriff 'Dipl.' geschützt?

Servus,
auf einer Hundeschulen-Homepage aus Deutschland fand ich die Berufsbezeichnung „Dipl. Hundetrainer“. Nun gibt es in Deutschland keinen offiziellen Beruf „Hundetrainer“. Ist es dennoch erlaubt ein Dipl. davor zu setzen um sich vermeintlich gegen andere Hundetrainer abzusetzen?

Ist dieser Zusatz rechtlich irgendwie geschützt?
Was passiert demjenigen wenn er ihn verwendet? und er geschützt ist?

Vielen Dank

Steffen

Ja
Hallo Steffen,

der Begriff „Dipl.“ ist rechtlich geschützt…
Denn dieser Begriff darf nur im Zusammenhang mit einer staatlich anerkannten Ausbildung zum „Diplom-(hier folgt die genaue Fachrichtung)“
benutzt werden…

mfg

Hi,

der Begriff „Dipl.“ ist rechtlich geschützt…
Denn dieser Begriff darf nur im Zusammenhang mit einer
staatlich anerkannten Ausbildung zum „Diplom-(hier folgt die
genaue Fachrichtung)“
benutzt werden…

wie kommst Du darauf?

Gruß,

Malte
(Diplom-wer-weiss-was’ler)

Hallo,

der Begriff „Dipl.“ ist rechtlich geschützt…
Denn dieser Begriff darf nur im Zusammenhang mit einer
staatlich anerkannten Ausbildung zum „Diplom-(hier folgt die
genaue Fachrichtung)“
benutzt werden…

wie kommst Du darauf?

vermutlich durch §132a StGB (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132a.html):
„(1) Wer unbefugt 1. inländische oder ausländische […] akademische Grade […] führt, […] wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen […] stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.“


Philipp

Hallo,

der Begriff „Dipl.“ ist rechtlich geschützt…
Denn dieser Begriff darf nur im Zusammenhang mit einer
staatlich anerkannten Ausbildung zum „Diplom-(hier folgt die
genaue Fachrichtung)“
benutzt werden…

wie kommst Du darauf?

vermutlich durch §132a StGB
(http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132a.html):
„(1) Wer unbefugt 1. inländische oder ausländische […]
akademische Grade […] führt, […] wird mit Freiheitsstrafe
bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen […] stehen
solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.“

  1. Ist „Diplom“ ein akademischer Grad?
  2. Ist die Bezeichnung (bspw.) „Diplom-wer-weisswas’ler“ einem akademischen Grad zum Verwechseln ähnlich?

Gruß,

Malte

Hollerididödeldi
ich sag nur „Jodeldiplom“

scnr
P

Hallo,
es gibt solche Kurse:
zB. zum Problemhundberater mit Abschlussdiplom.

siehe http://www.hundewelten.de/

Sabine

Hi Steffen,

Nun gibt es in Deutschland keinen offiziellen Beruf
„Hundetrainer“. Ist es dennoch erlaubt ein Dipl. davor zu
setzen um sich vermeintlich gegen andere Hundetrainer abzusetzen?

Ja.

Ist dieser Zusatz rechtlich irgendwie geschützt?

Nein.

Was passiert demjenigen wenn er ihn verwendet?

Nichts.

und er geschützt ist?

Wer - der Hundetrainer? Der ist nicht geschützt, zumindest kenne ich kein Hochschule, wo man das Fach studieren könnte. (Kommt wohl demnächst). Geschützt ist nur das, was auf der Verleihungsurkunde einer Hochschule steht.

Gruß Ralf

Hallo,

  1. Ist „Diplom“ ein akademischer Grad?

Ja! ich habe gerade zufällig meine Dipl.-Urkunde vor mir liegen:

…Auf Grund dieser Prüfung wird ihm hiermit er akademische Grad Diplom-Physiker verliehen…

  1. Ist die Bezeichnung (bspw.) „Diplom-wer-weisswas’ler“ einem
    akademischen Grad zum Verwechseln ähnlich?

Kann man drüber streiten, aber bei einem Hundeausbilder könnte ich mir schon vorstellen, dass jemand das für eine geordnete und anerkannte Ausbildung hält, insofern durchaus problematisch.

Gruß Volker

Hallo,

  1. Ist „Diplom“ ein akademischer Grad?

Ja! ich habe gerade zufällig meine Dipl.-Urkunde vor mir
liegen:

…Auf Grund dieser Prüfung wird ihm hiermit er akademische
Grad Diplom-Physiker verliehen…

Dein akademischer Grad heißt „Diplom-Physiker“. Nicht „Diplom“.

  1. Ist die Bezeichnung (bspw.) „Diplom-wer-weisswas’ler“ einem
    akademischen Grad zum Verwechseln ähnlich?

Kann man drüber streiten, aber bei einem Hundeausbilder könnte
ich mir schon vorstellen, dass jemand das für eine geordnete
und anerkannte Ausbildung hält, insofern durchaus
problematisch.

Welchem akademischen Grad ist die Bezeichnung „Diplom-Hundetrainer“ denn zum Verwechseln ähnlich?

Nicht falsch verstehen – ich finde solche Titel-Prahlerei auch nicht gut, aber bis jetzt seh ich da kein rechtliches Hindernis.

Gruß,

Malte

Hallo,

Dein akademischer Grad heißt „Diplom-Physiker“. Nicht
„Diplom“.

Ok, „übergeredet“

Welchem akademischen Grad ist die Bezeichnung
„Diplom-Hundetrainer“ denn zum Verwechseln ähnlich?

Ich zielte darauf ab, dass jemand alleine durch den Vorsatz Diplom auf eine anerkannte Ausbildung/Fähigkeit schliessen könnte,

Nicht falsch verstehen – ich finde solche Titel-Prahlerei auch
nicht gut, aber bis jetzt seh ich da kein rechtliches
Hindernis.

Nein, verstehe ich nicht falsch, es geht ja gerade darum, Fragen zu klären.
Vielleicht ist ja mein Wunsch Kunden, mögliche Opfer, zu schützen und ich liege deshalb mit meiner Meinung daneben, dann hab ich ´was dazu gelernt.

Gruß Volker

Hallo,

Was passiert demjenigen wenn er ihn verwendet? und er
geschützt ist?

ein Schutz ist gar nicht notwenidg, weil es sich dabei um einen Verstoß gegen § 3 UWG handelt: http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__3.html

Wenn ein Konkurrent spitzbekommt, daß sich jemand mit nicht vorhandenen Ferdern schmückt, um Kunden zu beeindrucken, wird der Schadensersatzansprüche geltend machen. Inwieweit sich deren Höhe vernünftig ermitteln läßt und sie durchsetzbar sind, sei dahingestellt.

Gruß,
Christian

Ich erhöhe…o.T.

ich sag nur „Jodeldiplom“

Ich erhöhe um das mir 1996 nach einer Besichtigung und reichlich Probieren verliehenen Coca Cola-Diplom.
Danach habe ich mich über den Diplom-Juristen, der später dazukam, nur noch halb gefreut. Ich war ja schon diplomiert :wink: Für letzteren wurde daneben noch eine Verwaltungsgebühr fällig und außer einer Flasche Wasser im mündl. Examen gab’s auch nix zu trinken für umsonst…

Florian