Wie nennt man es (und gibt es das überhaupt) wenn in einem zivilrechtlichen Prozess sich die ursprüngliche Begründung (z.B. Ihre Hochzeitstorte wurde rechtzeitig geliefert, ich klage auf Bezahlung) im Verfahren ändert (z.B. ok, sie kam zwar zu spät an, aber da Ihre Nachbarn sie noch verwenden konnten, verlange ich trotzdem Bezahlung).
Wäre das ein neues Verfahren oder kann es theoretisch sein, dass der eingeklagten Forderung, also der Bezahlung, trotzdem statt gegeben wird?
Wie nennt man diese Dinge im Fachjargon?
das heißt „Auswechslung des Klagegrundes“ und ist eine Form der Klageänderung (sog. Klageauswechselnde Klageänderung, s. auch hier: http://richter.lohkamp.info/index.php?id=70)
Andere Ansicht
Das ist m.E. keine Abweichung, die daraus einen anderen Lebenssachverhalt macht, somit auch kein anderer Klagegrund und darum keine Klageänderung. So sehe ich es jedenfalls. (Meistens widerlegt E. Krull mich dann ja noch…)
ich würde einen Wechsel von der Behauptung „absolutes Fixgeschäft“ zu „normales Geschäft“ schon als Änderung der Tatsachen ansehen, aber ich mag mich irren.
Nein, da irrst du sicher nicht, nur ist eine Änderung der Tatsachen nicht dasselbe wie ein anderer Klagegrund. Wenn jede Tatsachenänderung eine Klageänderung bedeuten würde, käme die Zulässigkeit der Klage in jedem Urteil vor Da ich derzeit im zweiten Examen stecke, muss ich mich mit solchen Fragen beschäftigen, und ich würde jetzt eher davon ausgehen, dass vorliegend keine Klageänderung vorliegt. Zugegebenermaßen komme ich aber auch gerade aus der Klausur und bin ziemlich k.o.!