Ist bei Eigenbedarfskündigung Renovierungspflicht?

Hallo,
Nehmen wir an man wird wegen Eigenbedarf gekündigt. Muss man renovieren? Es ist doch der Vermieter der will das man auszieht. Danke für einen Tipp
Gruss
Joe

Hallo

steht in deinem Mietvertrag

„Renovierung bei Auszug

oder steht da

„Wenn der Mieter kündigt“

?

Soweit im Mietvertrag geregelt ist, das Schöneheitsreparaturen vorgenommen werden müssen ist es egal welche Partei das Mietverhältnis beendet. Kannst du hier nochmal lesen [Link auf kommerzielle Webseite gelöscht - MOD:X_Strom]

Hallo,
im Mietvertrag steht: Schönheitsreparaturen werden vom Mieter getragen. Unter Rückgabe bei Beendigung der Mietzeit steht: Vertragsgemäß im sauberen Zustand sin die Mieträume zu übergeben. Unter weitere Vereinbarungen steht: Wohnung wird beim Auszug renoviert. Mehr steht nicht im Mietvertrag. Gruss Joe

Hallo,
im Mietvertrag steht: Schönheitsreparaturen
werden vom Mieter getragen. Unter Rückgabe bei Beendigung der Mietzeit
steht: Vertragsgemäß im sauberen Zustand sind die Mieträume zu übergeben.
Unter weitere Vereinbarungen steht: Wohnung wird beim Auszug renoviert.
Mehr steht nicht im Mietvertrag. Gruss Joe

Unter dem Link steht nichts das man bei Eigenbedarf renovieren muss!! hmm

Wenn sonst nichts vereinbart wurde. lese ich das so, dass es

  1. EGAL ist wer kündigt und warum gekündigt wurde …
  2. du die Schönheitsreparaturen machen musst
  3. in diesem Fall nicht nach bestimmten Fristen sondern spätestens beim Auszug

Gruß h.

Danke

So eine Vereinbarung ist schwerlich gültig.
Sie benachteiligt den Mieter über Gebühr.
Er muss laufende Renovierungen übernehmen plus unabhängig davon wie lange die letzte Renovierung zurückliegt eine Endrenovierung machen.
Das geht nicht.
So haben Gericht bereits entschieden.

So eine Klausel macht alle Vereinbarungen zu Schönheitsrenovierungen ungültig. Man muss gar nichts machen.

Sauber übergeben ist OK und selbstverständlich.

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Dann heißt es wohl das du die Schönheitsreparaturen durchführen musst

Da schreibt duck um 16.10h die richtige Antwort, dass diese Regelung im Mietvertrag hinfällig ist weil sie den Mieter unangemessen benachteiligt.
Das hindert Dich aber nicht daran deine falsche Antwort und Meinung dazu nochmal hier einzustellen.
Falls Du es noch nicht bemerkt haben solltest, wer-weiss-was ist nicht gute-frage- dingsbums wo man ungehindert seinen gedanklichen Müll kund tun kann.
Wer-weiss-was ist ein Forum in dem die User (größtenteils) was wissen und dies auch belegen können! ramses90

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Kündigung ist Kündigung.
Die Begründung hat keinen Einfluss darauf, dass du die Wohnung abnutzt während des Wohnens und daher Schönheitsreparaturen durchführen musst, sofern sie notwendig geworden sind. Das ist nach einem Jahr Mietzeit eher unwahrscheinlich, nach 12 Jahren Mitdauer eher wahrscheinlich.

Musst dir schon ne andere Rache für die gemeine Eigenbedarfskündigung ausdenken… :wink:

Danke für diesen guten Tipp. Gibt es ein Gerichtsurteil darüber?

  1. War das nur ein Frage und zweitens bin ich ganz neu hier. Kann nur um Entschuldigung bitten, wenn ich Fehler gemacht habe

http://www.anwalt.de/rechtstipps/bgh-schoenheitsreparaturen-bei-auszug-aus-der-wohnung_067805.html

Danke

Es geht nicht um Rache sondern um das Recht was man tun muss oder nicht

Bedanke mich bei allen für die Mühe mir zu antworten

Bin etwas verunsichert wie man gegen Vermieter vorgehen sollte.
duck313 schrieb man muss nichts machen.
Auf der anderen Seite muss man es machen nach dem Link zufolge:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/bgh-schoenheitsreparaturen-bei-auszug-aus-der-wohnung_067805.html

Dann soll er auch gefälligst selbst renovieren, gell!

ja klar!