Guten Tag,
wenn in ein Haus eingebrochen wird und der Grundstückszaun beschädigt würde, ist der über die Gebäude- oder Hausratversichreung abgedeckt ?
Hallo,
es kommt darauf an, was im Versicherungsvertrag geregelt ist.
Ein Grundstückszaun ist Bestandteil oder Zubehör des Gebäudes. Normalerweise müsste die Gebäudeversicherung greifen, sofern Gebäudeschäden durch Einbruch gedeckt sind.
Eine mir bekannte Regelung besagt dazu Folgendes: Die Beseitigung von Schäden an Türen, Schlössern, Fenstern, Rolläden und Schutzgittern ist mitversichert, wenn in das Gebäude ein unbefugter Dritte eingebrochen, eingestiegen oder mittels falscher Schlüssel oder Werkzeuge eingedrungen ist oder versucht hat einzudringen.
Frage wäre noch, ob ein Grundstückszaun als Schutzgitter zu betrachten ist.
Aber wie gesagt - einfach die Regelungen im eigenen Vertrag nachlesen.
Gruß
Zemionow