Hi,
wie heißt es so schön „auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand“. Das gleiche gilt für den deutschen Zoll, zumindest wenn es um Frachtverzollung geht… das habe ich nämlich beruflich lange gemacht.
Nun will Dein Freund das Schwert ja offenbar im Gepäck mitbringen, dazu kann ich keine verbindliche Auskunft zu geben.
Grundsätzlich dürfte es sich aber so verhalten: „Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen und andere blanke Waffen, Teile davon und Scheiden für diese Waffen“ werden im elektronischen Zolltarif unter der Warentarifnummer 9307.0000.000 geführt. Wie Du unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/cgi-b… sehen kannst fällt ein Zoll von 1,7% vom Warenwert an, außerdem kommen immer noch 16% Einfuhrumsatzsteuer dazu - falls der Wert des Schwertes über der Freigrenze von 175 EUR liegt. Bis zu dieser Wertgrenze können Reisende Waren zollfrei einführen. Achtung: die 175 EUR gelten für alle Souvenirs, Mitbringesel und das Schwert zusammen!
Die Einfuhr des Schwertes ist, wie man beim Klick auf „Handelsbeschränkungen“ sehen kann, erlaubt, Beschränkungen gelten nur für den Export.
Insofern sollte es kein Problem geben wenn Dein Freund eine Rechnung für das Schwert hat, und der Wert des Schwertes sowie aller anderen Mitbringsel, die er in China erworben hat, einen Wert von 175 EUR nicht überschreiten. Ggf. kommt es gut wenn auf der Handelsrechnung bescheinigt wird daß es sich eher um einen Ziergegenstand als eine Waffe handelt…
Liegt der Wert der eingeführten Waren über 175 EUR muß das Zeug verzollt werden, also der rote Kanal am Flughafen benutzt werden. In diesem Fall werden, wie beschrieben, 1,7% Zoll und 16% Einfuhrumsatzsteuer verlangt, wobei sich der Zoll nach der Handelsrechnung richtet oder, wenn keine da ist, schätzt. Schätzen ist immer schlecht, weil das immer zu Ungunsten des Reisenden ausgeht.
Ganz schlecht ist wenn man durch den grünen Kanal geht - also schmuggelt - und dann kommt es zur Zollkontrolle, wobei festgestellt wird daß die Ware hätte verzollt werden müssen. Da hilft dann kein „Oh, hab’ ich nicht gewußt“ oder sowas, da steht man in einer Reihe mit Steuerhinterziehern und bekommt ganz üblen Ärger. Deswegen: Möglichst geringe (aber trotzdem realistische!) Rechnung ausstellen lassen und, falls nötig, korrekt beim Zoll anmelden. Alles andere bringt nix.
Ich betone nochmal daß ich keine Erfahrung mit der Reisendenabfertigung des Zolls habe, nach elektronischen Zolltarif - und den Link hast Du ja selber gesehen - sollte die Einfuhr des Schwertes prinzipiell aber problemlos möglich sein.
Gruß,
MecFleih