ich habe im Internet schon öfter festgestellt das man nicht auf Rechnung kaufen kann, sondern per Bankeinzug bezahlen muss.
Ist dass denn ungefährlich?
Ich fühle mich dabei nicht ganz wohl meine Kontodaten im Internet einzugeben.
Jede Firma hat ihre Kontoverbindung auf dem Briefpapier. Werden denen die Konten leergeräumt?
Angenommen, ich sage Dir jetzt meine Kontonummer. Kannst Du damit irgendwas anfangen? Geld bei mir abbuchen?
Selbstverständlich sollten die übrlichen Vorsichtsmaßnahmen beim Kauf im Internet immer beachtet werden, z.B. verschlüsselte Übermittlung, Kauf nur bei vertrauenswürdigen Shops, usw.
ok - das ist natürlich einleuchtend
Aber wenn ich dann z. B. Kontonr., BLZ und Namen des Kontoinhabers eingebe, in dem Fall meine Daten, muss die Bank ja irgendwoher wissen,
das sie das Geld abbuchen dürfen.
Wie geht es dann weiter?
Viele Grüsse
Nadine
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Wie schon erwähnt, kann man nicht so einfach Geld abbuchen, nur weil man die Kontonummer von jemandem hat. Das ganze funktioniert so, dass der Verkäufer mit seiner Bank eine Inkassovereinbarung hat. Dabei wird seine Bonität geprüft usw. Mit Deiner Bestellung erteilst Du dem Verkäufer eine (einmalige) Einzugsermächtigung.
Ich habe mal eine private Fanzeitschrift erstellt und im Abo verkauft. Ein Käufer hat die Abo-Kosten nicht überwiesen, sondern mir einen unterschriebenen Beleg mit einer Abbuchungserlaubnis geschickt. Damit bin ich dann zu meiner Sparkasse gegangen, die hat aber generell abgelehnt für mich als Privatperson eine Abbuchung von diesem fremden Konto vorzunehmen. Ich musste den Käufer dann bitten, das Geld doch zu überweisen.
Ist also schon schon ziemlich sicher, zumal man ja die langen Rückbuchungsfristen hat.
Angenommen, ich sage Dir jetzt meine Kontonummer. Kannst Du
damit irgendwas anfangen? Geld bei mir abbuchen?
Jemand, der Lastschriften ausstellen darf, kann dann bei Dir Geld abbuchen, ja.
Allerdings kannst Du es genauso leicht wieder zurückbuchen lassen und damit ist das Ganze wahrscheinlich gegessen. Denn der Abbuchende müsste, um seine Forderungen durchzusetzen, Deine Einzugsermächtigung vorlegen, und das wird er wohl nicht können.
Aber noch unsicherer als Bankeinzug ist sicher der Straßenverkehr. Da kommen täglich viele Menschen zu Schaden.
Ich habe mal eine private Fanzeitschrift erstellt und im Abo
verkauft. Ein Käufer hat die Abo-Kosten nicht überwiesen,
sondern mir einen unterschriebenen Beleg mit einer
Abbuchungserlaubnis Einzugsermächtigung geschickt. Damit bin ich dann zu meiner
Sparkasse gegangen, die hat aber generell abgelehnt für mich
als Privatperson eine Abbuchung von diesem fremden Konto
vorzunehmen.
Ist schon ein paar Jährchen her, an den genauen Wortlaut erinnere ich mich nicht mehr. Man sagte mir, dass sie das a.) bei Privatpersonen und b.) wenn es wie bei mir ein Einzelfall ist, also nur nur einmal eine Einzugsermächtigung ausgeführt werden soll nicht tun würden.
In wie weit das „offizielle“ Politik ist kann ich nicht beurteilen, vielleicht wollten die es ja auch bei mir nicht machen. Negative Merkmale hatte mein Konto aber meiner Meinung nach nicht (regelmäßiger Gehaltseingang, eröffnet vor mehreren Jahren, nie überzogen).
Ist schon ein paar Jährchen her, an den genauen Wortlaut
erinnere ich mich nicht mehr. Man sagte mir, dass sie das a.)
bei Privatpersonen und b.) wenn es wie bei mir ein Einzelfall
ist, also nur nur einmal eine Einzugsermächtigung ausgeführt
werden soll nicht tun würden.
OK, darauf wollte ich hinaus. Normalerweise sollte es nämlich auch für Privatpersonen kein Problem sein, mit seinem KI eine Lastschriftvereinbarung abzuschließen, wenn es dafür einen vernünftigen Grund gibt (bspw. Einzug von Mieten durch Vermieter). Für eine einzelne Lastschrift lohnt sich der Aufstand aber sicherlich nicht.