habe mich am 3.01.2011 als fußpflegerin selbständig gemacht, kam nicht dazu, BG anzumelden.
Am 5.0.2011 hatte ich einen Unfall und kann wohl erst im März wieder anfangen.
Ist die BG rückwirkend zuständig?
habe mich am 3.01.2011 als fußpflegerin selbständig gemacht, kam nicht dazu, BG anzumelden.
Am 5.0.2011 hatte ich einen Unfall und kann wohl erst im März wieder anfangen.
Ist die BG rückwirkend zuständig?
Da sind Sie bei mir an der falschen Adresse - fragen Sie einen Anwalt. Ich bin Kfz-Sachverständiger nicht Anwalt.
Hallo fussfrau. Geh mal auf http://www.suche-guten-anwalt.de und stell deine Frage einem Anwalt. Das ist besser und sicherer für dich.