Seit Dezember 2008 erhalten wir kein ALG II mehr. Jetzt musste mein Sohn, 24 Jahre, ALG II beantragen. Er hat noch keinen Leistungsbescheid erhalten, aber die Mitarbeiterin des Jobcenters führt in unter meiner seit 4 Jahren geschlossenen BG-Nr. Ist das eigentlich rechtens.
Ja, denn bis er 25 Jahre alt ist bist Du per Gesetz unterhaltspflichtig!
Gruß Gwen
Hallo,
leider darf ich keine Rechtsberatung machen und die Auskunft zu Ihrer Frage wäre nach Meinung einiger RA´s schon eine Rechtsauskunft und dann würde ich eine Abmahnung riskieren. Sorry.
Außerdem liefern Sie auch zu wenig input. Leben Sie in der gleichen Wohnung / gleichem EFH?
Falls Sie aus diesem Forum keine Hilfe bekommen, schicke ich Ihnen aber ein paar Links von anderen Foren, die fast ausschließlich sich mit diesen Problemen befassen. Dort einfach mal durchblättern oder ein neues Thema eröffnen.
http://www.gegen-hartz.de/bedarfsgemeinschaft.php
http://www.erwerbslosenforum.de/
http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/
http://www.sozialhilfe24.de/forum/
http://www.123recht.net/forumtag.asp?q=Arge&ccheck=1
http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/downloads.php…
http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/arbeits…
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/03…
Viel Erfolg.
Nein, es ist nicht rechtens.
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Die BG-Nummer muß eindeutig vergeben werden. Es geht nur um Deinen längst volljährigen Sohn, nicht um Dich und Deinen Ehemann. Somit ist diese Nummer nicht eindeutig. Wenn Dein Sohn mal zu einem anderen Träger wechselt, werden immer wieder Eure Daten aufgerufen, und das geht nicht.
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Wird nach längerer Pause erneut eine Leistung beantragt, wird auch eine neue fortlaufende BG-Nummer vergeben. Selbst wenn Dein Sohn bis 2008 zur Bedarfsgemeinschaft gehört hat, müßte er heute eine neue Nummer bekommen.
Wichtiges statistisches Kriterium ist neben der Kundennummer die Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nr.) gemäß § 51a Satz 6 SGB II. Für die BG-Nr. ist folgendes Format festgelegt: „XXXXXBGYYYYYYY“, wobei „XXXXX“ die Trägernummer des erstvergebenden Trägers, „BG“ fester Bestandteil und „YYYYYYY“ eine pro Träger eindeutig zu vergebende Nummer ist.
Die individuelle Vergabe ist Aufgabe des jeweiligen Trägers. Bei der Vergabe ist sicherzustellen, dass die Eindeutigkeit auch trägerübergreifend gewährleistet ist. Das System - die ersten fünf Stellen der BG-Nr. werden aus der Trägernummer des erstvergebenden Träger gebildet - ermöglicht allen Trägern eine Umsetzung dieser Anforderung - insbesondere den kommunalen Trägern, die keine zentralen Abgleiche mit den bereits durch andere Träger vergebenen BG-Nummern vornehmen können.
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_434188/zentraler-Con…
§ 51a SGB II Kundennummer
Jeder Person, die Leistungen nach diesem Gesetz bezieht, wird einmalig eine eindeutige, von der Bundesagentur oder im Auftrag der Bundesagentur von den zugelassenen kommunalen Trägern vergebene Kundennummer zugeteilt. Die Kundennummer ist vom Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende als Identifikationsmerkmal zu nutzen und dient ausschließlich diesem Zweck sowie den Zwecken nach § 51b Absatz 3. Soweit vorhanden, ist die schon beim Vorbezug von Leistungen nach dem Dritten Buch vergebene Kundennummer der Bundesagentur zu verwenden. Die Kundennummer bleibt der jeweiligen Person auch zugeordnet, wenn sie den Träger wechselt. Bei erneuter Leistung nach längerer Zeit ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach diesem Buch oder nach dem Dritten Buch wird eine neue Kundennummer vergeben. Diese Regelungen gelten entsprechend auch für Bedarfsgemeinschaften. Als Bedarfsgemeinschaft im Sinne dieser Vorschrift gelten auch ein oder mehrere Kinder eines Haushalts, die nach § 7 Absatz 2 Satz 3 Leistungen erhalten. Bei der Übermittlung der Daten verwenden die Träger eine eindeutige, von der Bundesagentur vergebene Trägernummer.
Hallo und einen schönen Abend. Erst mal danke für die Info. Aber ich bin da anderer Meinung, denn mein Sohn hatte bis Januar 2013 ALG I erhalten und wenn ich jetzt nachfrage, warum unter der BG-Nr., die ja eigentlich mal meine war, bekomme ich keine Aiskunft. Auch wenn ich Unterhaltspflichtig bin, habe ich doch auch Rechte. Aber erstmal danke
Gruß Stephanie
Ja, denn bis er 25 Jahre alt ist bist Du per Gesetz
unterhaltspflichtig!Gruß Gwen
Hallo und einen schönen Abend und danke für die Info. Ich weiß, dass ich unterhaltspflichtig bin, da er ja noch in meiner Wohnung wohnt. Aber warum bekomme ich da keine Auskunft. Ich habe gerade eine Beschwerde an das Jobcenter gesandt. Mal sehen war da ankommt. Ich danke und werde die Seiten mal aufrufen.
Gruß Stephanie
Hallo Sandra, erstmal danke für die Info. Das ist für mich sehr wertvoll. Ich habe heute eine Beschwerde an die Bundesagentur für Arbeit nach Nürnberg versandt, denn wo ich heute nachfragte in dem Jobcenter, warum das so ist mit der BG-Nr., sagte man mir, „Ich solle mich nicht so anstellen. Es ist doch egal wer die Nummer in der Familie bekommt. Ich würde ja kein ALG II beziehen und der Antrag ist von meinem Sohn und da der noch keine 25 Jahre ist, ist das eben so“ War schon hart.
Hoffe, dass es hilft.
Viel Erfolg.
Wenn der Sohn in derselben Wohnung wohnt (und damals wohnte) wie Du , seid ihr ein undieselbe BG. Welches Mitglied da den Antrag stellt ist völlig Schnuppe. ALG I ist was ganz anders als ALG II! - ALG I wird vom Bund gezahlt und benötigt keine BG Nummer weil es eine Versicherungsleistung für eine bestimmte Person ist die unabhängig von dessen Lebensumständen gezahlt wird. ALG II wird vom Jobcenter des Landkreises oder der Kommune gezahlt ist also Ländersache und eine Sozialhilfeleistung . Und da wird genau geguckt, wer noch familiär mitbetroffen ist. Deine Rente wird angerechnet, wird aber vermutlich nicht reichen, so dass ihr zusammen insgesamt noch etwas aufstockenden Anspruch habt, WENN ihr zusammen wohnt.
Da deine Daten noch vorhanden waren hat man einfach den Datensatz wieder aufgemacht. Eigentlich sollte der nach so a. 2 jahren gelöscht werden, wenn die akte geschlossen beleibt, aber die meisten Jobcentren halten die Datensätze 5-6 Jahre lang vor, weil das aufgrund der Personalknappheit Zeitersparnis bedeutet, da nicht komplett neu angelegt werden muss und die Zeit somit genutzt werden kann um schneller zu bewilligen!
Gruß Gwen
Ich habe hier nur eine Frage, arbeitest Du beim Jobcenter bzw. Arbeitsamt. Es gibt Datenschutz und der muss doch eingehalten werden. Wenn mein Sohn zu seiner Freundin zieht würde er die BG Nummer mitnehmen und so auch meine Daten. Und dass die Anträge schneller bearbeitet werden ist doch wohl ein Witz. Zumindest hier in Leipzig nicht, denn mein Sohn ist seit 01.02 nicht Krankenversichert, da das Jobcenter bis heute noch keinen Leistungsbescheid erlassen hat und wenn die weniger vor dem Jobcenter stehen würden und weniger rauchen, dann könnte das hinkommen mit dem schnelleren bearbeiten.
Ich wünsche noch einen schönen Tag
Stephanie
Hallo Stephanie,
ich HABE mal 3 Jahre im Jobcenter gearbeitet, allerdings in Hannover!
ich verstehe, dass du Angst hast, dass irgendwas aus deinem Leistungsfall was dir unangenehm sein könnte an deinen Sohn gerät. Dies dürfte normalerweise aber nicht der Fall sein.
Wenn dein Sohn zu seiner Freundin zieht, dann ist er ja nicht mehr in DEINER BG sondert begründet seine eigene (weil andere Adresse!) und bekommt somit ohnehin einen neuen Datensatz verpasst. Ohne Auszugsgenehmigung des Jobcenters bekommt er aber keinenen Mietanteil bewilligt, sondern es muss formalrechtlich gem. §22 SGB II auf die elterliche Wohnung verwiesen werden, bis er 25 ist.
Hallo ? Die Jobcentermitarbeiter arbeiten sich die Hucke wund meine Liebe! Glaub mir du würdest nicht tauschen wollen! Und in der Pause dürfen sie wohl machen was sie wollen, die die es brauchen auch mal rauchen. Sie müssen im Regelfall ausstempeln wenn sie das JC verlassen, auch in der Pause.
Aber Herr Hartz hat in seinem Konzept vorgesehen, dass 1 Mitarbeiter 150 Leistungsfälle bearbeiten soll. das ist schon serh viel. Die Realität ist aber wegen extremen Personalmangels ca. 400 Kunden pro Sachbarbeiter!!! Und es wird immer schlimmer weil immer mehr Mitarbeiter daran erkranken, dass sie die Aktenberge die sich natürlich türmen (weil kein Personal mehr eingestellt werden kann) nicht mehr abarbeiten können…
Ein Antrag muss aber trotzdem innerhalb von 3 Wochen bearbeitet werden. Insofern scheint bei Euch irgendeine Angabe zu fehlen, auf die die wohl zu warten scheinen, oder der auszug bei dir wurde nicht genehmigt oder sowas… Frag nach!
Rufe also bitte die Hotline(!) in Leipzig an: 0341 / 913 10705 (8:00-18:00 Uhr) und trage dein Anliegen vor und warte auf Rückruf des Sachbearbeiters. Ist kein Rückruf innerhalb 48 Stunden (WE ausgenommen) erfolgt, rufe nochmal an. Das löst automatisch eine Information an den Teamleiters aus, dann wird sich was tun, glaub mir! - Aber nur wenn du die HOTLINE bemühst!
Es gibt Datenschutzrichtlinien, aber wie der Name schon sagt sind das RICHTLINIEN und keine Gesetze. Es gibt immer Ausnahmefälle wo man die Daten mal längerer Aufbewarungszeit unterwerfen muss und die Personalsituation im JC ist nunmal ein Ausnahmezustand. - Deshalb bin ich auch da abgehauen!
Aber in Leipzig ist es sowieso brisant, wie man hier lesen kann: http://www.leipzig-fernsehen.de/Aktuell/Leipzig/Arti…
Gruß Gwen
Schick ihn arbeiten. Komm mal aus der „Parasiten“-Nr raus. Hat er Vorbilder?
Hallo und einen schönen Tag, ja man hat gestern gemerkt, dass ich sauer war, entschuldige bitte. Auch ich habe 1 1/2 Jahre beim Jobcenter, damals ARGE gearbeitet und bin seit dem wieder beim Gericht. Ich weiß daher, dass normalerweise nach zwei bis spätestens 3 Jahren die Akte geschlossen wird und auch geschlossen bleibt. Deshalb ärgert mich das hier besonders. Nun habe ich gestern in meiner ganzen Wut nach Nürnberg geschrieben, da ja mein Sohn seit Februar ohne Versicherungsschutz ist und die Krankenkasse wartet bis der Ablehnungsbescheid hier eintrifft. Als erstes wurde mir sofort die Durchwahl der Beschwerdestelle in der Geschäftsführung mit Namen hergereicht. Heute kam auch eine Antwort und da wurde mir mitgeteilt, auch wenn mein Sohn unter 25 Jahre ist und in unserer Bedarfsgemeinschaft lebt, muss er eine eigene BG-Nummer erhalten und diese wird erst durch den Leistungsbescheid beschieden. Also habe ich heute eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diese Mitarbeiterin eingereicht und ich wie auch Du wirst ja wissen, wie schnell da eine Abmahnung kommt. So kann man doch nicht mit den Daten umgehen.Wenn es Dich interessiert schicke ich Dir gerne die Hinweise was ich erhalten habe. Jeder lernt doch gerne dazu. Bei meinem Sohn fehlen auch keine Unterlagen, denn den Antrag habe ich ausgefüllt und er hat ihn ordnungsgemäß abgegeben. Ja bei uns hier ist die Bearbeitungszeit 3 Monate und nicht drei Wochen. Ja ich hatte auch während der Zeit bei der ARGE mich weiter umgesehen und wieder beim Gericht angefangen.Hier mal ein Auszug was mir zugesandt worden ist.
§ 51a SGB II Kundennummer
Jeder Person, die Leistungen nach diesem Gesetz bezieht, wird einmalig eine eindeutige, von der Bundesagentur oder im Auftrag der Bundesagentur von den zugelassenen kommunalen Trägern vergebene Kundennummer zugeteilt. Die Kundennummer ist vom Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende als Identifikationsmerkmal zu nutzen und dient ausschließlich diesem Zweck sowie den Zwecken nach § 51b Absatz 3. Soweit vorhanden, ist die schon beim Vorbezug von Leistungen nach dem Dritten Buch vergebene Kundennummer der Bundesagentur zu verwenden. Die Kundennummer bleibt der jeweiligen Person auch zugeordnet, wenn sie den Träger wechselt. Bei erneuter Leistung nach längerer Zeit ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach diesem Buch oder nach dem Dritten Buch wird eine neue Kundennummer vergeben. Diese Regelungen gelten entsprechend auch für Bedarfsgemeinschaften. Als Bedarfsgemeinschaft im Sinne dieser Vorschrift gelten auch ein oder mehrere Kinder e ines Haushalts, die nach § 7 Absatz 2 Satz 3 Leistungen erhalten. Bei der Übermittlung der Daten verwenden die Träger eine eindeutige, von der Bundesagentur vergebene Trägernummer.
Quelle: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/51a.html
So nun habe ich Dich nochmal genervt, aber vielleicht hilft es Dir auch für andere Auskünfte. Dir noch einen schönen Abend
Stephanie
Das war hier leider die falsche Antwort. Mein Sohn geht arbeiten, er ist selbstständig,
Und um Vorbilder muss sich mein Sohn keine Sorgen machen, denn wir gehen alle arbeiten.
Schick ihn arbeiten. Komm mal aus der „Parasiten“-Nr raus. Hat
er Vorbilder?