Ein freundliches Hallo an die Wissensgemeinschft,
der Sohn ist innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, vom LINKEN Straßenrand aus einem geparkten Fahrzeug heraus, mit dem auf seinen Vater zugelassenen Auto geblitzt wurden (1.Frage: ist von links blitzen generell zulässig?).
Nach 5 Wochen hat der Vater eine schriftliche Verwarnung erhalten mit soweit richtigen Angaben, nur dass die angeführten Beweismittel sehr dürftig sind und er sich nun fragt, ob die Verwarnung (eventl. aufgrund zu geringer Beweismittel) überhaupt wirksam ist und ein Einspruch ggf. Sinn macht?
Als Zeugen/Beweismittel sind nur ein verschwommenes Fahrer-Ausschnitt-Foto (Fahrer definitiv nicht erkennbar) mit Bild-Nr. und Film-Nr. und die durchgeführte Behörde bestehend aus einer Zahlenfolge angegeben.
Weder ein mit Namen genannter Zeuge, noch ein Foto auf dem das Kennzeichen oder die gemessene Geschwindigkeit zu erkennen ist, noch eine Angabe über das Messgerät sind vorhanden, die eine Verkehrsordnungswidrigkeit bekräftigen könnten.
Welche Bestandteile sind denn mindestens Voraussetzung für einen wirksamen Bescheid?
Es wäre schön, wenn jem. möglichst zeitnah Auskunft geben könnte, für jem. der sich damit auskennt, sind es sicherlich keine schweren Fragen.
Vielen Dank & viele Grüße
