Ist Blitzer-Verwarnung ohne erkennb. Foto wirksam?

Ein freundliches Hallo an die Wissensgemeinschft,

der Sohn ist innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, vom LINKEN Straßenrand aus einem geparkten Fahrzeug heraus, mit dem auf seinen Vater zugelassenen Auto geblitzt wurden (1.Frage: ist von links blitzen generell zulässig?).
Nach 5 Wochen hat der Vater eine schriftliche Verwarnung erhalten mit soweit richtigen Angaben, nur dass die angeführten Beweismittel sehr dürftig sind und er sich nun fragt, ob die Verwarnung (eventl. aufgrund zu geringer Beweismittel) überhaupt wirksam ist und ein Einspruch ggf. Sinn macht?

Als Zeugen/Beweismittel sind nur ein verschwommenes Fahrer-Ausschnitt-Foto (Fahrer definitiv nicht erkennbar) mit Bild-Nr. und Film-Nr. und die durchgeführte Behörde bestehend aus einer Zahlenfolge angegeben.
Weder ein mit Namen genannter Zeuge, noch ein Foto auf dem das Kennzeichen oder die gemessene Geschwindigkeit zu erkennen ist, noch eine Angabe über das Messgerät sind vorhanden, die eine Verkehrsordnungswidrigkeit bekräftigen könnten.

Welche Bestandteile sind denn mindestens Voraussetzung für einen wirksamen Bescheid?

Es wäre schön, wenn jem. möglichst zeitnah Auskunft geben könnte, für jem. der sich damit auskennt, sind es sicherlich keine schweren Fragen.

Vielen Dank & viele Grüße

Nach 5 Wochen hat der Vater eine schriftliche Verwarnung
erhalten mit soweit richtigen Angaben, nur dass die
angeführten Beweismittel sehr dürftig sind und er sich nun
fragt, ob die Verwarnung (eventl. aufgrund zu geringer
Beweismittel) überhaupt wirksam ist und ein Einspruch ggf.
Sinn macht?

Für eine Verwarnung brauchts eigentlich gar keine Beweismittel, da es ein Angebot ist, das man annehmen oder auch ablehnen kann. Wenn das Angebot abgelehnt wird, dann wird die Ordnungsbehörde ein Bussgeldverfahren einleiten (wobei auch die Beweismittel eine Rolle spielen).

Welche Bestandteile sind denn mindestens Voraussetzung für
einen wirksamen Bescheid?

Für eine Verwarnung? Eigentlich nur der Verdacht einer Owi, die Verwarnungshöhe und das Einverständnis des Verwarnten.

Gruss

Iru

(1.Frage: ist von links blitzen generell zulässig?).

Hi,

natürlich ist es zulässig.

Nach 5 Wochen hat der Vater eine schriftliche Verwarnung
erhalten mit soweit richtigen Angaben,

Es ist nur ein Verwarnungsangebot

nur dass die
angeführten Beweismittel sehr dürftig sind und er sich nun
fragt, ob die Verwarnung (eventl. aufgrund zu geringer
Beweismittel) überhaupt wirksam ist und ein Einspruch ggf.
Sinn macht?

Gegen ein Verwarnungsangebot kann kein Einspruch eingelegt werden. Erst wenn die Verwarnung nicht angenommen wird, und dann ein Bußgeldbescheid erlassen wird (Mehrkosten 23,50€ Vewaltungsgebühr/Porto), kann Einspruch eingelegt werden.

Die Akten können, wenn es zu einem Bußgeldbescheid kommt, über einen Anwalt eingesehen werden.

Als Zeugen/Beweismittel sind nur ein verschwommenes
Fahrer-Ausschnitt-Foto (Fahrer definitiv nicht erkennbar) mit
Bild-Nr. und Film-Nr. und die durchgeführte Behörde bestehend
aus einer Zahlenfolge angegeben.

Die Originale haben oft Passbildqualität, kann der Anwalt dann sehen.

Weder ein mit Namen genannter Zeuge, noch ein Foto auf dem das
Kennzeichen oder die gemessene Geschwindigkeit zu erkennen
ist, noch eine Angabe über das Messgerät sind vorhanden, die
eine Verkehrsordnungswidrigkeit bekräftigen könnten.

Nicht reagieren, dann wird eine Fahrerermittlung gemacht, der Fahrer bekommt einen Bußgeldbescheid mit allem was das Herz begehrt. Und wie gesagt, der Anwalt will auch was verdienen.

Q-Gruß

Hallo,

Als Zeugen/Beweismittel sind nur ein verschwommenes
Fahrer-Ausschnitt-Foto (Fahrer definitiv nicht erkennbar) mit
Bild-Nr. und Film-Nr. und die durchgeführte Behörde bestehend
aus einer Zahlenfolge angegeben.

Die Originale haben oft Passbildqualität, kann der Anwalt dann
sehen.

Wenn die Passbilder aber trotzdem verschwommen sind, dann ist eben extrem zu schnell gefahren worden.

Statt mir hier Gedanken zu machen, wie ich dafür sorge, dass mein Früchtchen für sein Fehlverhalten möglichst keine Konsequenzen erfährt (und sich mit meinem Auto daraufhin in zwei Wochen bei ähnlichem Tempo final um einen Alleebaum wickelt), würde ich mich eher fragen, ob es vielleicht an der Zeit wäre, den einen oder anderen Erziehungsfehler von Amts wegen ausbügeln zu lassen, wenn ich als Vater und Autoverleiher dafür nie selber das nötige Verantwortungsgefühl entwickelt habe.

Gruß
smalbop

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Wenn die Passbilder aber trotzdem verschwommen sind, dann ist
eben extrem zu schnell gefahren worden.

Hi,

die (Nassfilm)Kameras arbeiten mit einem Rotationsveschluß mit 1/1000Sek. Belichtungszeit, da verschwimmt nichts. Zudem wenn es um Verwarnug geht sind es max. 20km/h zuviel.

Statt mir hier Gedanken zu machen, wie ich dafür sorge, dass
mein Früchtchen für sein Fehlverhalten

Wir wissen nicht wo und unter welchen Umständen gemessen wurde. +20 in einem verkehrsberuhigten Bereich ist etwas viel, +20 bei erlaubt 130km/h nicht so viel.

Außerdem, solange Darwin nur die Verursacher erwischt, was solls. :wink:

Q-Gruß

Hallo smalbop

Wenn die Passbilder aber trotzdem verschwommen sind, dann ist
eben extrem zu schnell gefahren worden.

Verbreite bitte keine Sch…hausparolen.
Es ist unwahrscheinlich, das der filius schneller als 250 km/h gefahren ist, erst dann besteht die Möglichkeit der Nichterkennung.
Und " zu schnell" reicht völlig, der ausufernde Gebrauch von „extrem“ ist schon ziemlich „extrem“, das übrigens so viel wie ausserhalb heißt.
Gruß
Rochus

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OT: extrem
Hallo,

„extrem“, das übrigens so viel wie ausserhalb heißt.

extrem heißt äußerst/bis an die Grenze, extern wäre draußen/außerhalb, wenn mich mein kleines Latinum nicht im Stich läst.

Cu Rene

Vielen Dank für die schnelle Reaktion!

also ist bei einer Ablehnung der Verwarnung der Erfolg für den Betroffenen (Verfahrenseinstellung) maßgeblich davon abhängig, ob das originale Beweisfoto in der Akte genauso unerkennbar ist, wie das zugesandte - ist das richtig?!?

Wie groß ist die Chance, dass das so ist bzw. dass die Qualität dermaßen auseinander liegt?

ich war in gedanken eigentl auch schon einen, nämlich diesem Ablehnungsschritt weiter, dann wäre die Frage jetzt:
Kann die VB mit den oben genannten (meines Erachtens zu geringen) Beweismitteln einen Bußgeldbescheid durchsetzen?

Hallo,

Kann die VB mit den oben genannten (meines Erachtens zu geringen) Beweismitteln einen Bußgeldbescheid durchsetzen?

Die Verwaltungsbehörde kann durchaus einen Bußgeldbescheid erlassen, es hängt dabei in erster Linie davon ab, wie hoch auch sie die Erfolgsaussicht vor Gericht ansieht. Kann sie sich am Zeigefinder einer Hand abzählen, dass ein Richter das Bussgeldverfahren abschmettern wird, wird sie das Risiko nicht eingehen. Das kann aber hier im Forum nicht beurteilt werden. Was natürlich möglich wäre, das wäre die Anordnung eines Fahrtenbuches gegen den Halter (die sogar noch teurer wäre, als ein Verwarngeld). Ich würde, da es sich nur um eine Verwarnung handelt, wirklich überlegen, ob nicht eine Zahlung besser wäre. Denn so wie ich es verstanden habe, ist die Ordnungswidrigkeit begangen worden und ist zuzuordnen. Man sollte auch zu dem stehen, was man gemacht hat.

Gruss

Iru

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Vielen dank für die Beiträge!

da war nix extrem (außer vielleicht das Wetter, was eventl mit dem verschwommenen Foto zu tun haben könnte), sondern einfach überhöhte Geschw. von (sogar unter)20 in 50er Zone, es geht nur einfach darum, dass man ja nicht gleich alles ungeprüft bezahlen muss, was die Behörden einem zusenden (die Beweislage sollte schon einwandtfrei sein).

Angenommen der Sohn hat dem Vater nichts von seiner Schandtat erzählt, dann weiß der Vater garnichts von dem Vorgang. Er bekommt eine Verwarnung mit einem Foto auf dem nicht erkenntlich wird, wer der Fahrer ist. Da er sich selber nicht daran erinnern kann, ist er zunächst erstmal nicht einverstanden mit der Verwarnung.

Die Frage ist, enthält ein Bußgeldbescheid detailliertere Beweismittel eventl schärferes Foto als ein/e Anhörungsbogen/Verwarnung?

Wenn die originalen Fotos normalerweise ausreichend scharf sind, warum wird dann im Anhörungsbogen solch ein unerkennbares Foto mitgeschickt?

Grüße

owt

Hi,

die Bilder sind schlechte Kopien auf dem Bogen, wenn überhaupt Bilder vorhanden sind. Die Originale sind erheblich besser. Es ist eine Massenabfertigung, bessere Bilder mehr Kosten.

Wird das Angebot die Sache schnell und einfach mit bezahlen der Verwarnung zu erledigen, dann gibt es wie geschrieben ein Bußgeldverfahren. Es wird versucht den Fahrer zu ermitteln. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Besuch von den Herren in Grün beim Vater und den Nachbarn bei denen das Bild gezeigt wird, oder wenn der Schritt Vater Sohn nahe liegt ein Bildvergleich auf dem Einwohnermeldeamt.

Dann trudelt dem Sohn demnächst ein Bußgeldbescheid mit den angesprochenen 23,50€ Mehrkosten ins Haus.

Wenn es um Verwarnungen unterhalb der Punktegrenze geht lohnen sich keine Spielchen. Zahlen bringt Frieden.

Q-Gruß

Guten Tag,

da war nix extrem (außer vielleicht das Wetter, was eventl mit
dem verschwommenen Foto zu tun haben könnte), sondern einfach
überhöhte Geschw. von (sogar unter)20 in 50er Zone, es geht

sogar unter … wow … immerhin verlängert sich der Bremsweg dadurch um das doppelte was immerhin einen Toten produzieren könnte satt davor stehen bleiben zu können… find ich schon extrem

nur einfach darum, dass man ja nicht gleich alles ungeprüft
bezahlen muss, was die Behörden einem zusenden (die Beweislage
sollte schon einwandtfrei sein).

ist sie doch - immerhin war dir sofort klar dass es der Sohn war

Angenommen der Sohn hat dem Vater nichts von seiner Schandtat
erzählt,

spricht nicht für das Vertrauensverhältnis zwischen vater und Sohn

dann weiß der Vater garnichts von dem Vorgang. Er
bekommt eine Verwarnung mit einem Foto auf dem nicht
erkenntlich wird, wer der Fahrer ist. Da er sich selber nicht
daran erinnern kann, ist er zunächst erstmal nicht
einverstanden mit der Verwarnung.

kein Problem, dann wird das Photo richtig entwickelt und mit den Passfotos aller im Haushalt wohnendne Führerscheininhaber verglichen die hinterlegt sind - und dann wirds halt bissi teurer

Die Frage ist, enthält ein Bußgeldbescheid detailliertere
Beweismittel eventl schärferes Foto als ein/e
Anhörungsbogen/Verwarnung?

ja natürlich - die Verwqrnugn ist ein Angebot glimpflich davon zu kommen … man sollte es annehmen

Wenn die originalen Fotos normalerweise ausreichend scharf
sind, warum wird dann im Anhörungsbogen solch ein
unerkennbares Foto mitgeschickt?

weil man sich das Geld für eine Profientwicklung sparen möchte.manche sind ja auch gleich einsichtig

bei der ersten Durchsicht werden keine (Durchsicht der Negative) oder nur billige Abzüge gemacht um Kosten zu sparen

der Bub sollte sein lehrgeld bezahlen und fertig … oder wars garnicht das erste Mal ? Dann sollte er es erst recht bezahlen …

Gruß H.

Ist es nicht so, das der Halter des Fahrzeugs (der steht ja sicher fest) wissen muß, was mit seinem Fahrzeug passiert, es sei denn es würde unberechtigt bewegt werden (warum kam dann keine Anzeige?). Nein, hier wusste Papa, das Junior durch die Gegend kutscht. Dann zahlt erst mal Papa (der Halter), liest Junior in Folge das 1x1 des Verkehrs vor und läßt sich das Geld von Junior zurückgeben. Natürlich wenns Punkte kosten sollte, dann wirds interessant. Trotzdem, das Foto ist völlig uninteressant für das Verkehrsvergehen, erst mal ist der Halter dran.

Umgekehrt ist es nämlich so, das wenn eine Ordnungswidrigkeit geschehen ist (geringe Überschreitung der Geschwindigkeit…), dann bekommt der Halter des Fahrzeugs den Bescheid, bezahlt und gut ist. Da fahndet niemend, wer tatsächlich gefahren ist.

Selorius

Hallo Selorius,

Ist es nicht so, das der Halter des Fahrzeugs (der steht ja sicher fest) wissen muß, was mit seinem Fahrzeug passiert, es sei denn es würde unberechtigt bewegt werden (warum kam dann keine Anzeige?).

Selbst wenn der Halter weiß wer sein Fahrzeug gefahren hat, ist er nich verpflichtet eine Aussage zu machen, die seinen Sohn belastet.

Das könnte natürlich dazu führen, dass der Halter in Zukunft ein Fahrtenbuch führen muss.

Nein, hier wusste Papa, das Junior durch die Gegend kutscht. Dann zahlt erst mal Papa (der Halter), liest Junior in Folge das 1x1 des Verkehrs vor und läßt sich das Geld von Junior zurückgeben.

Das mag zwar moralisch möglich (eventuell sogar richtig) sein, aber mit den gesetzlichen Vorschriften hat das nichts zu tun.

Natürlich wenns Punkte kosten sollte, dann wirds interessant.

In diesem Fall ist auf jeden Fall der Fahrer, und nicht der Halter betroffen.

Trotzdem, das Foto ist völlig uninteressant für das Verkehrsvergehen, erst mal ist der Halter dran.

Wenn der Halter den Fahrer nicht benennen kann oder möchte (weil er nich braucht), dann ist das Foto sehr wohl interresant um den Fahrer zu ermitteln.

Umgekehrt ist es nämlich so, das wenn eine Ordnungswidrigkeit geschehen ist (geringe Überschreitung der Geschwindigkeit…), dann bekommt der Halter des Fahrzeugs den Bescheid, bezahlt und gut ist. Da fahndet niemend, wer tatsächlich gefahren ist.

Könnte aber durchaus auch anders laufen, wenn der Halter nicht zahlen möchte, weil er nicht gefahren ist.

Gruß Horst

EGOWiG und damit auch OWiG ist in Deutschland aufgehoben durch Artikel 57 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614

Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/5420/index.htm

Bußgeldbescheide werfe ich weg, danach kommt nix mehr.
Also ganz entspannt weiterfahren und kein Geld rausgeben.

Sollte ein Vollstreckungsbescheid kommen - lege ich Widerspruch wegen Nichtigkeit ein.