Ist das aktive Sterbehilfe?

Hallo,

folgende Frage:
Ein Mensch ist schwerkrank- final diagnostiziert- und wird ausschließlich über Infusionen ernährt (inkl. Flüssigkeitszufuhr).
Die Krankheit beinhaltet immer stärkere Schmerzen, die mit immer mehr Schmerzmitteln behandelt werden, die den Patienten nur noch schlafen lässt- benommen ist.

Nun gibt es in jeder Patientenverfügung den Passus, dass man auf künstliche Ernährung verzichten kann.
Das ist ein gut verfolgbarer Wunsch, wenn der Mensch ganz normal essen und trinken kann.
Hier ist das nicht der Fall und nun die Frage:
Kann der Patient, der nur künstlich ernährt wird, auch diesen Passus „nehmen“?
zB mit dem Zusatz „wenn ich nur noch unter starken Schmerzmitteln stehe und keine Verbesserung mehr zu erwarten ist- möchte ich nach 3 Tage nicht mehr künstlich ernährt werden“.

Ist das machbar oder wäre sowas „aktive Sterbehilfe“?
lg kitty

Wieso, dann wäre künstliche Ernährung ja nicht nötig?
Es ist immer gut, in der Patientenverfügung so genau wie möglich zu schreiben, was man nicht will. Wenn man also schreibt, keine künsliche Ernährung über Sonde, sollte dem gefolgt werden. (Vielleicht sollte man hier auch gleich klären, ob / dass man durchaus Flüssigkeit und Schmerzmittel verabreicht haben möchte. Verdursten stelle ich mit nicht schön vor…)
Dass das nicht immer passiert, wissen wir, aber aktive Sterbehilfe wäre es dann wohl nicht, die Sondenernährung abzustellen.

Das halte ich für ein Gerücht :slight_smile: Ich glaube, falls wir hier um einen konkreten Fall reden, ist nur die Patientenverfügung dieses Menschen relevant. Gibt’s denn eine? Wenn ja: was steht da drin?

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ok- jede Patientenverfügung, die ICH bisher in den Händen hatte (es waren mehrere in unterschiedlichen Ausführungen)- hatten die Frage, ob eine künstliche Ernährung gewünscht ist oder nicht. Daher mein „jede“- mag sein, dass das nicht in allen Vordrucken drin ist.

Da wir uns hier im Rechtsbrett befinden, wird doch darauf geachtet, dass eben nicht von einem konkreten Fall gesprochen wird sondern es allgemein bleibt- darauf achte ich.

Es geht auch nicht um eine bestehende Patientenverfügung sondern um die Frage im Eingangsposting.

Gibt es eine Möglichkeit die bestehende künstliche Ernährung aus eigenem Willen einzustellen- mithilfe einer PV (zu einem Zeitpunkt, der nur noch Schmerzen und Sedierung bedeutet) oder nicht.

Ich schätze, diese Frage wird generell häufiger auftauchen- wenn auch auf alle Sterbenden bezogen, selten.

Richtig- nötig ist sie nicht- kann aber dennoch eingesetzt werden.
Und wenn es darum geht, solange wie möglich am Leben zu erhalten (dieser Eid ist doch das, was den Arzt bindet)- kann künstlich Flüssigkeit und Ernährung zugeführt werden (was sicher gar nicht selten vorkommt).

Gerade WEIL das künstlich lebenserhaltend ist, gibt es ja diese PV- um genau das zu unterbinden.

Hier der andere Fall- das schon vor der akuten Sterbephase künstlich ernährt werden muss.
Dieser Sprung der „natürlichen Reduktion“ - der Mensch möchte keine Nahrung mehr aufnehmen- ist hier nicht mehr vorhanden.

Ich würde sagen (wie auch die anderen schreiben), es ist machbar und gilt auch nicht als aktive Sterbehilfe.

Meine Großtante hatte Krebs und konnte nichts mehr essen und wurde also künstlich ernährt.
Im Hospiz wurde dies auf ihren eigenen Wunsch hin eingestellt, es dauerte dann noch ein paar Tage bis zu ihrem (friedlichen) Tod.

Beatrix

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Ich weiss nichtmal, ob es sinnvoll ist, dafür nen „Vordruck“ zu verwenden.Aber darum geht’s ja nun wirklich nicht. Mein Frage bezog sich darauf, was in dieser (fiktiven!) Patientenverfügung denn so drinsteht.

Und was ich überhaupt nicht verstehe, ist diese Frage:

Was will er mit dem Passus, wenn er ihn „genommen“ hat? Als ich vor einiger Zeit in ähnlicher Situation zu entscheiden hatte, war ich in der glücklichen Lage, dass

  • genau dieser Fall in der vorhandenen Patientenverfügung abgedeckt war
  • der behandelnde Arzt diese Patientenverfügung kannte
  • der Patient noch soweit klar war, dass er seinem Willen Ausdruck verleihen konnte
  • das alles mit dem übereinstimmte, was der Patient zu „gesunden“ Zeit zu derlei Thematiken zu sagen wusste
    Damit war dann die Entscheidung - in Absprache aller Beteiligten - vergleichweise einfach zu treffen.

Wenn wir nun wüssten, was in der (so vorhandenen) Patientenverfügung steht, ob sich der Patient noch äußern kann (oder ob er das früher mal getan hat) und was der behandelnde Arzt dazu sagt, dann könnte man Dir sicher besser weiterhelfen…

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