Ist das Angebot verbindlich?

Hallo liebe Leser,
ich stand gestern bei einem der größten Elektrogeräteanbieter Deutschlands und wollte fmit meiner Schwester ein möglichst billiges Handy kaufen.
Wir fanden drei Handys die ihr gefielen, nahmen einen Verkäuferdazu der uns über die Vor- und Nachteile aufklären sollte und entschieden uns für eines.Da das vergriffen war, wollten wir eins der anderen beiden haben, aber auch die waren vergriffen.
Schließlich flüsterte der Verkäufer uns zu, dass die Handys da nur dort liegen um die Leute anzulocken um das die Kunden anschließend ein teureres Handy kaufen.

Ich muss sagen, ich war schockiert. Gibt es dafür nicht den Begriff Lockvogel Taktik und ist verboten??

Ich habe in der schule gelernt, dass das Angebot verbintlich ist und die Nachfrage nicht.

Kann mir jemand helfen? Und was kann man gegen sowas machen?

Hallo,

sorry, kann leider nicht weiterhelfen.

MfG

Hallo,

in der Regel behält sich der Anbieter vor, das Angebot als freibeleibend und unverbindlich anzubieten. Damit ist er rein rechtlich an gar nichts gebunden.
Dieses Lockvogelanegbot zählt zum unlauteren Wettbewerb und kann bei der Behörde angezeigt werden.Allerdings kann das nur das Gewerbeaufsichtsamt und nicht der Endverbraucher.

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Hallo!
Tatsächlich ist es so, dass viele Leute so angelockt werden. Aber soweit ích weiß ist es so, dass das Angebot erst zählt wenn man an der Kasse ist. Aber auch dann kann der Verkäufer das Angebot zurückziehen. So weiß ich das. Deswegen muss man sich mit diesen Triks abfinden. Was soll man machen…