Ist das Arbeitszeit?

Hallo,

angenommen eine Person (A) arbeitet als Hauswirtschafthelferin und würde bei manchen Einsätzen von einer Kollegin (B) unterstützt. Dafür, dass Person A mit dem privaten PKW und nicht mit einem Dienstwagen fährt, erhielte sie je Arbeitsstunde eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 1,50 Euro brutto. Jedoch würden die Fahrten zum Einsatzort nicht als Arbeitszeit zählen, sondern ausschließlich die geleistete Arbeitszeit am Einsatzort würde vergütet. Somit bekäme Person A auch nur für diese Zeit die Zusatzvergütung.

Angenommen, der Arbeitgeber würde von Person A, welche mit ihrem Privatwagen fährt, nun fordern, dass diese die Kollegin B (welche kein Auto besitzt) zuhause abholt, sie mit zum Einsatzort nimmt und wieder zuhause absetzt; dies, obwohl es für Person A einen Umweg von einfach 5 Km bedeuten würde. Begründung des Arbeitgebers wäre, dass dies in der Firma schon immer so gehandhabt worden wäre und Person A schließlich eine Zusatzvergütung bekäme.

Wenn Person A nun der Auffassung sei, dass sie nicht dafür verantwortlich gemacht werden könne, dass Person B zum Einsatzort kommt (im Arbeitsvertrag stünde nichts bezüglich der Mitnahmepflicht von Kolleginnen), wer wäre hier nun im Recht? Person A oder der Arbeitgeber? Kann der Arbeitgeber eine Person dafür verantwortlich machen, dass eine Kollegin zum Arbeitsort gelangt?

Nehmen wir weiter an, der Arbeitgeber würde Person A nun außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit zu einem verbindlichen Gesprächstermin laden, um die o.g. Problematik zu besprechen: Wäre die Zeit dieses Gespräches dann Arbeitszeit, welche der Arbeitgeber vergüten müsste oder wäre der Arbeitgeber nicht verpflichtet, das von ihm einberufene Personalgespräch als Arbeitszeit anzurechnen?

Danke und viele Grüße,
Andy

Hallo,

Jedoch würden die Fahrten zum Einsatzort nicht als
Arbeitszeit zählen,

Fahrten von zu Hause zum Einsatzort? Fahrten von Einsatzort zu nem anderen Einsatzort? Fahrten von der Arbeitsstätte (Zentrale) zum Einsatzort?

sondern ausschließlich die geleistete
Arbeitszeit am Einsatzort würde vergütet. Somit bekäme Person
A auch nur für diese Zeit die Zusatzvergütung.

Wäre von zu Hause aus zum Einsatzort (als ganz normaler Arbeitsweg wie ihn jeder AN hat) auch nicht Sache des AG.

Begründung des Arbeitgebers wäre, dass dies in der Firma schon
immer so gehandhabt worden wäre

[Ironie an]Welch überzeugendes Argument![Ironie aus] Und wenn es „schon immer so gehandhabt worden wäre“, dass alle weiblichen AN erst mal früh zum Chef antanzen müssen, um ihm ein dickes Guten-Morgen-Knutschi zu geben, müsste sie das dann auch?

und Person A schließlich eine
Zusatzvergütung bekäme.

Bei welchem ‚horrenden‘ Grundverdienst eigentlich? (Pflege und Hauswirtschaft sind ja wohl bezahlungsmäßig eh nicht der Brüller. Oder?)

Kann der Arbeitgeber
eine Person dafür verantwortlich machen, dass eine Kollegin
zum Arbeitsort gelangt?

Nö. (das war ja wohl bis dato so nicht vereinbart, wenn ich das richtig verstehe)

Wäre die Zeit dieses Gespräches dann Arbeitszeit …?

Eigentlich schon, aber diesem Chef wird bestimmt mit seinem „Ideenreichtum“ auch dazu noch was einfallen.

MfG

Erst mal Danke für die Antwort!

Fahrten von zu Hause zum Einsatzort? Fahrten von Einsatzort zu
nem anderen Einsatzort? Fahrten von der Arbeitsstätte
(Zentrale) zum Einsatzort?

Wäre von zu Hause aus zum Einsatzort (als ganz normaler
Arbeitsweg wie ihn jeder AN hat) auch nicht Sache des AG.

Sorry, hatte ich vergessen zu schreiben. Die AN müsste jeden Tag erst zur Zentrale fahren, wo sie ihre täglichen Einsatzorte genannt bekäme. Diese lägen teilweise bis zu 40 Km von der Zentrale (in welcher sie ebenfalls für hauswirtschaftliche Tätigkeiten eingesetzt wird) entfernt. Die Einsatzorte variieren täglich.

und Person A schließlich eine
Zusatzvergütung bekäme.

Bei welchem ‚horrenden‘ Grundverdienst eigentlich? (Pflege und
Hauswirtschaft sind ja wohl bezahlungsmäßig eh nicht der
Brüller. Oder?)

Das Grundgehalt läge bei rund 7 Euro brutto.

Kann der Arbeitgeber
eine Person dafür verantwortlich machen, dass eine Kollegin
zum Arbeitsort gelangt?

Nö. (das war ja wohl bis dato so nicht vereinbart, wenn ich
das richtig verstehe)

Richtig, dies wurde erst 2 1/2 Monate nach Einstellung mündlich gefordert.

Wäre die Zeit dieses Gespräches dann Arbeitszeit …?

Eigentlich schon, aber diesem Chef wird bestimmt mit seinem
„Ideenreichtum“ auch dazu noch was einfallen.

Davon wäre leider auszugehen. Hätte die AN überhaupt eine reelle Chance? Nehmen wir an, sie bekäme Harz4 und hätte diesen Job als Zusatzbeschäftigung, von welcher ihr dem entsprechend nur ein Teil des Lohnes zustünde: Hätte sie bei einer Kündigung (sie wäre ja noch in der Probezeit), weil sie auf ihr Recht bestünde, eine Sperre zu befürchten? Man wüsste ja nicht, wie der AG die Kündigung dem Arbeitsamt gegenüber womöglich begründen würde. Ja wohl kaum mit der Wahrheit…

Hi Andy,

die AN sollte einfach ihr Auto abmelden und verkaufen, mit der Begründung dass sie es sich nicht mehr leisten kann, und dann für diese Fahrten von der Zentrale zu den Einsatzorten einen Firmenwagen fordern!

Gruß
BT