Ist das Arbeitszeugnis so rechtlich in Ordnung?

Ist das Zeugniss so in Ordnung ?

Meine ein Zeugniss muss mindestens einem 3er schnitt haben, alles schlechtere muss vom Arbeitgeber ausreichend begründet werden .
Da ich keine lust habe das geheim deutsch zu entschlüsseln , wollte ich euch mal fragen .
Mit freundlichen Grüßen :slight_smile:

Bild bearbeitet, Nachnamen des Nutzers unkenntlich gemacht
MOD Pierre

Ich weiß nicht was Du unter einem Dreierschnitt bei einem Arbeitszeugnis meinst.
Ich habe aber keine Lust mich damit überhaupt zu beschäftigen (ich bin zu faul und geistig zu unflexibel).

Vermutlich wurdest du gekündigt, so würde ich jedenfalls das Zeugnis interpretieren.

Nö, sein befristeter Vertrag ist lt. letzten Absatz ausgelaufen, und so wie er sich da lt. Zeugnis angestellt hat, hatte auch niemand Lust darauf, ihn dort - trotz allgemeinem Personalmangel - länger zu beschäftigen.

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Auch wenn es gerne immer wieder jemand tut: Arbeitszeugnisse können nicht sinnvoll ist Schulnoten „übersetzt“ werden. Deswegen nennen die sich ja Schulnoten.

Warum. Er hat doch was bezahlt, indem er persönlichen Daten in der Abbildung preisgibt … :innocent:

Warst Du wirklich so schlecht? Falls ja, dann ist das Teil voll in Ordnung.

Ansonsten müsste man das gesamte Werk kennen (und einzig brauchen wir dazu nicht den Namen des Unternehmens und des Mitarbeiters (bitte noch einen Mod, dieses Foto entsprechend zu bearbeiten, so dass der Klarname weg ist) sowie ggf. weitere persönliche Daten (Wohnort, Geburtsdatum oder so) des Mitarbeiters. Alles andere brauchen wir.

Und dann sei doch bitte so freundlich und tippe das Werk ab, damit man besser auf die relevanten Stellen Bezug nehmen kann. Oder hast Du dazu auch

?

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Ich kenne mich wenig mit solchen Zeugnissen aus.
Aber selbst ich finde es ziemlich schlecht :neutral_face:

Oder der Schreiber hatte keine Ahnung wie man heute gewisse Schreibweisen im Arbeitszeugnis deutet …

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Oder er wusste es sehr genau.

Genau so war es auch !
Danke für die normale Antwort :blush:

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Wo hast Du hier irgendetwas von AfD-Fraktion gelesen? Du vermittelst mit deiner Frage und nachfolgenden Beiträgen den Eindruck eines großen Faulpelzes. Das passt nun einmal nur zu gut zu dem von Dir beanstandeten Zeugnis. Und dann musst Du Dich nicht wundern, wenn Dir Leute dann auch mehr oder weniger unverblühmt sagen, dass das Zeugnis wohl durchaus richtig ist und seine Berechtigung hat, wenn deine Arbeitshaltung im Betrieb der Grundhaltung entsprach, die man hier erkennen kann.

Arbeitszeugnisse müssen wohlwollend sein und dürfen den Arbeitnehmer nicht für den weiteren Weg im Arbeitsleben schaden. Aber es muss auch nicht das Blaue vom Himmel runter gelogen werden, wenn man sich von jemand trennt, der nur an das Geld am Monatsende, nicht aber an die hierfür zu erbringende Gegenleistung denkt (auch wenn manche Arbeitsrichter das anders sehen).

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Das darf man ausschließen. Die „gewissen Schreibweisen“ laufen ihm so flüssig aus den Tasten, dass man das Ding für das Produkt eines „Zeugnisgenerators“ halten möchte.

Schöne Grüße

MM

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Meine Güte! Du möchtest Hilfe haben, weil du, wie du in aller Offenheit kund tust, selber zu faul bist - und verprellst dann auch noch mögliche Helfer! Viel ungeschickter kann man nicht vorgehen.

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hi,

naja, man könnte seinen Namen und sein Arbeitszeugnis im Netz veröffentlichen.
Dann könnte man solang quengeln, bis der AG es etwas tollerer formuliert und ganz dolle hoffen, dass dieses böse Zeugnis von selbst verschwindet, damit keiner zu früh merkt, wie arbeitsfreudig man ist.

grüße
lipi

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Jein :slight_smile: Zum einen haben wir einen Satz im Präsens, sowas passiert Zeugnisgeneratoren eher nicht. Zum zweiten lese ich zwischen den Zeilen einen Produktionsbetrieb Automobilindustrie. Die lassen ihre Zeugnisse üblicherweise nicht von Anfängern Zeugnisgeneratoren schreiben.
Dirtterseits ist das Werk so formuliert, dass da entweder jemand ganz genau wusste was er da tat (und das auch minutiös belegen kann - einige Reaktionen des Fragestellers deuten darauf hin) oder der Überdrübermanager das „als Urlaubsvertretung“ halt komplett ahnungslos hingekritzelt hat. Aber um das zu unterscheiden, müsste man halt nunmal das ganze Werk sehen… Und es klingt nicht danach, dass wir das noch kriegen seufz

[…]*

„Herr MXXXX war zu unseren großen Freude jederzeit um Höflichkeit im allgemeinen Umgang bemüht. Durch sein gewinnendes Wesen konnte er sich bei Mitarbeitern und Kunden jederzeit beliebt machen.“

diesen zusatz bitte, auch rechtlich, einfordern.

e.c.

  • MOD Selina: Beitrag editiert
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Hallo,

Das können letzten Endes nur der Ex-Arbeitnehmer und Ex-Arbeitgeber sagen. Und im Falles eines Falles wird es ein Richter entscheiden.

Wie schon @Wiz schrieb:

Da gibt es kein „Geheimdeutsch“. Man kann aber zwischen den Zeilen lesen und Annahmen machen.

Herr XXX verfügt über Fachwissen, das er für unsere Kunden gewinnbringend in der Praxis einsetzte. Er erweiterte seine Fachkenntnisse durch Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen.

Hier könnte man durch die Weglassung von Adjektiven lesen: XXX besaß Fachwissen, aber nicht besonders viel. Er nahm an Weiterbildungen teil, aber nicht besonders erfolgreich. Man hätte formulieren können, dass das neu erworbene Wissen schnell und zielgerichtet angewendet wurde. Die Weglassung legt den Verdacht nahe, dass diese Schulungen umsonst waren.

Durch sein analytisches Denkvermögen fand er meist eigenständige, abgewogene und zutreffende Lösungen.

Man könnte heraus lesen, dass XXX nicht viel Glück mit dem Denken hatte. Er brauchte lange (abgewogen), um einfache Dinge zu verstehen (zutreffende Lösungen).

Herr XXX zeigte Engagement und persönlichen Einsatz während seiner Beschäftigungszeit in unserem Unternehmen.

Man könnte auch hier durch die Weglassungen von Adjektiven (war es viel, außergewöhnlich viel Engagement?) Schlüsse ziehen: XXX war da, hat gemacht, was man ihm sagte, aber nicht viel mehr als das.

Dem üblichen Arbeitsanfall war er gewachsen.

Bei sehr guten Mitarbeitern findet man gerne mal Formulierungen wie „selbst bei den höchsten Arbeitsforderungen agierte XXX zielstrebig und mit außerordentlichem Einsatz.“ Im Satz im Zeugnis könnte man lesen: XXX war schnell überfordert.

Seine Aufgaben führte er weitgehend selbstständig, sorgfältig und durchdacht aus. Er agierte dabei ruhig und überlegt.

Man könnte lesen wollen: XXX brauchte viel Anleitung und arbeitete im Anschluss außergewöhnlich langsam und bedächtig.

Herr XXX konnte durch seine Zuverlässigkeit in entscheidenden Situationen überzeugen.

Wenn es wirklich drauf ankam, war er pünktlich und zuverlässig. Aber im normalen Alltag kam er zu spät und man musste immer wieder nach ihm sehen und ihn kontrollieren.

Für auftretende Probleme fand er meist zufriedenstellende Lösungen.

Man könnte lesen: XXX machte keine schwerwiegenden Fehler aber wirklich der Bringer war er nicht.

Herr XXX hat unseren Erwartungen entsprochen.

Und auch wieder ganz viele mögliche Worte weg gelassen. Man könnte lesen: wir haben nicht viel erwartet - haben aber auch nicht die bekommen.

Er wurde wegen seines freundlichen und ausgeglichenen Wesens geschätzt. Sein Verhalten zu Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kundinnen und Kunden war korrekt.

Im ersten Satz könnte man aus „ausgeglichen“ lesen, dass XXX nicht besonders lebhaft war, sondern nur lethargisch in der Ecke stand. Im zweiten Satz hätte der Schreiber viele Adjektive verwenden können: „Seinen Vorgesetzten sowie Kollegen gegenüber legte er ein durchweg vorbildliches, professionelles und freundliches Verhalten an den Tag.“ (Quelle: die-bewerbungsschreiber.de) Die Weglassung könnte man so deuten, dass XXX zwar niemanden beleidigt hat, aber besonders freundlich oder gar zuvorkommend war er nicht.

Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des befristeten Arbeitsvertrags am 30.06.2023. Wir wünschen Herrn XXX für die Zukunft alles Gute.

Der einzige Satz, der nicht völlig negativ zu lesen ist. Man weint XXX keine Träne nach, sein Abgang ist kein großer Verlust - weder menschlich noch wirtschaftlich. Aber man ist ihm nicht feindlich gewonnen.


Alles in allem könnte man lesen: XXX ist nicht besonders arbeitswillig, macht aber, was man ihm sagt. Dabei sollte man ihn allerdings regelmäßig kontrollieren. Wenn es stressig wird oder man Aufgaben außer der Reihe hat, sollte man besser jemand anderes fragen. Gleiches gilt für Arbeiten, bei denen man viel selbständig arbeiten muss. Eigentlich niemand wollte wirklich mit ihm Umgang haben, aber er war nicht frech oder gar unhöflich.


Und damit komme ich wieder zurück zu meinen Eingangssätzen. Ob diese Beschreibung, die man heraus lesen könnte, den Tatsachen entspricht, können nur XXX und sein ehemaliger Arbeitgeber beurteilen. Und im Zweifel wird ein Richter anhand von Aussagen von ehemaligen Vorgesetzten entscheiden, ob ein neues Zeugnis auszustellen ist oder dieses so bleiben kann.

Grüße
Pierre

P.S.: ich habe selten ein schlechteres Zeugnis gelesen, dem ich nicht anhand des schlechten Stils wenig Beachtung schenkte. Mein ursprüngliches Arbeitszeugnis von meinem letzten Arbeitgeber las sich schlechter. Allerdings hätte jeder anhand des Stils erkannt, dass hier absolute Amateure in die Tasten gehauen haben. Als ich denen meine Version eines Zeugnisses als Vorschlag unter die Nase hielt, unterschrieben sie bereitwillig.

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Dankeschön für so eine gute Analyse !
Einiges stimmt so ganz gut … :slight_smile:
Dankeschön für die wirklich sehr lange Analyse , wie auch Zeit die sie hier aufgewendet haben !!
Soviel hatte ich nicht erwartet . DANKE
Daraus kann ich besser meine Entscheidung bezüglich des Zeugnisses treffen wir weiter damit zu verfahren ist .

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Du solltest dringend nicht über das Zeugnis, sondern über dein Verhalten nachdenken, das zu diesem Zeugnis geführt hat.

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ich würde das qualifizierte Arbeitszeugnis bei 4-5 einordnen. Der Arbeitnehmer ist langsam, hat Probleme mit Vorgesetzten.

und ich würde erstmal die vorgelegte Frage lesen und mir dann die bereits vorliegenden ausführlichen Antworten insbesondere von @Wiz und @Pierre zur Kenntnis nehmen, außerdem die Richtigstellung von @Ifm001 fm001betreffend Arbeitszeugnisse und Schulnoten und die Binsenweisheit, die man immer weiter wiederholen kann, bevor mal einer sie kapiert:

Und dann überlegen, ob ich wirklich noch was Erhellendes zur Frage beizutragen habe.

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Ein schlechtes Zeugnis kann rechtlich trotzdem in Ordnung sein, wenn die schlechte Bewertung gerechtfertigt ist.