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Ist es richtig, dass das Aushängen von Infozetteln in einer Wohnanlage untersagt ist?
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Muss eine Hausverwaltung Maßnahmen bei Einbruchssituationen von der jährlichen Zustimmung der Eigentümerversammlung abhängig machen und darf nicht eigeninitiativ handeln ?
Nach einer Einbruchsserie von 4 erfolgreichen Wohnungseinbrüchen im Herbst 2013, tauchen im Garten des Hinterhauses unserer Wohnanlage Mitte Oktober 2014 erneut Kundschafter auf, die die Lage für neue Einbrüche testen. Einige Bewohner dieser Wohnanlage haben in den Hauseingängen Warnhinweise ausgehängt um die Nachbarn zu warnen. Die Hausverwaltung ließ die Aushänge entfernen und mahnte die Bewohner, sie hätten nicht das Recht, eigenmächtig Infozettel in der Wohnanlage zu verbreiten, das sei allein Sache der Hausverwaltung. Auch sei das Anbringen von Bewegungsmeldern im Garten - selbst bei einer dringlichen Situtation, nämlich erhöhter Einbruchsgefahr - nur dann erlaubt, wenn die jährliche Eigentümerversammlung von 123 Eigentümern dies einstimmig befürworte.