Ist das Befürworten der Todesstrafe strafbar?

Wenn man sich in einem Online-Forum positiv zur Todesstrafe äussert, bzw. sie als angemessene Bestrafung für bestimmte Straftaten darstellt, ist das dann eine verfassungsfeindliche Behauptung (und strafbar?)

Nein!
Nein!

Also fällt das einfach unter freie Meinungsäußerung?

Ja (owT)
.

ist immer eine frage der formulierung!

wenn du forderst, dass jemand erniedrigent zut tode gequält wird, weil das deinem „rechtsempfinden“ enspricht wäre es das möglicherweise.

Hallo,

da die Todesstrafe meines Wissens noch in der hessischen Landesverfassung steht, kann es zumindest dort nicht strafbar sein.

Gruß
Lawrence

Also verfassungsfeindlich ist es meiner Meinung nach schon, nur (leider?) nicht Strafbar.

Seit wann soll in Deutschland eine Meinung strafbar sein?^^

Seit wann soll in Deutschland eine Meinung strafbar sein?^^

Gar nicht, aber die Äußerung der Meinung kann in bestimmten Fällen rechtswidrig sein.

Levay

Und WANN zum Beispiel?

Wir haben in Philosophie auch darüber debattiert und uns heftigst gestritten - denn wir hatten sehr starke Pro und ebenso starke Contra - Seiten.

Sofern man seine Meinung in einer nicht volksverhetzenden, rassistischen oder beleidigenden Art vorträgt… wo soll da das Tatbestandsmerkmal eines Vergehens sein?!

Na, z.B. Volksverhetzung. Oder Beleidigung. Üble Nachrede. Verleumdung. Diese sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Levay

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Ich bezog mich jetzt auf die Aussage des Threaderstellers,

Wenn jemand in einem Forum die Todesstrafe befürwortet…

Also wenn jemand schreibt, ich „ich bin für die Todesstrafe, weil…“ und dann die gängigen Argumente aufzählt, da besteht doch keinerlei Problem, eine Straftat zu begehen, n’est pas?

Richtig (owT)
.

kommt aber sehr auf das bundesland an :wink:
ich glaub in hessen und bayern hat man damit kein problem (wobei ich nicht weiss, ob die die todesstrafe noch drin haben )
gruss

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Hallo!

ich glaub in hessen und bayern hat man damit kein problem (wobei ich :nicht weiss, ob die die todesstrafe noch drin haben )

In Bayern steht die Todesstrafe „schon“ :smile: seit 1998 (20.02.1998) nicht mehr in der Verfassung.

In Hessen steht se noch in der Verfassung (Art. 21 Abs. 1 HV).

Aber ned, dass jemand meint, dass es irgendwo in Deutschland noch die Todesstrafe gibt:

Aufgrund vom Grundgesetz ist die Todesstrafe in **ganz Deutschland abgeschafft (vgl. Art. 102 GG - „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“), egal was in Landesrecht von irgendwelchen Bundesländern steht.

Die Todesstrafe war also auch in Bayern nicht anwendbar und is sicher (zumindest seit 1949, also seit Inkrafttreten des Grundgesetzes) nicht angewandt worden.

Ich weiss schon, des weicht jetzt ein klein bisschen von der ursprünglichen Fragestellung ab…

gruss

max**