Hallo Ihr Wissenden,
nun grübele ich wieder einmal an einem fiktiven Fall und suche nun Erleuchtúng.
Angenommen ein Ehepaar trennt sich nach Jahren. Die Kredite für das gemeinsame Haus können nicht mehr bedient werden. Man einigt sich also mit der Bank auf einen Verkauf. Die Bank hat netterweise auch gleich einen Makler an der Hand, der natürlich nur in Ausschließlichkeit arbeitet. Die Bank besteht natürlich auf diesen Makler und die Ausschließlichkeit. Andernfalls würde die Zwangsversteigerung erfolgen.
Der Makler versucht 11 Monate lang ohne Erfolg das Haus für (weniger als das Marktübliche) 250.000 zu verkaufen. Nach 9 Monaten wollte er eine Reduzierung des Kaufpreises um 50.000. Dies erschien den Parteien jedoch eindeutig zuviel. Nehmen wir nun an, der Makler fragt erneut wegen einer Preisreduktion an. Die Frau sagt, dass man darüber reden kann aber 50.000 eben eindeutig zu viel sind.
Nehmen wir nun an drei Tage später bekommt die Frau einen Brief von der Bank. Beigelegt ist eine Briefkopie des Maklers, auf der er handschriftlich vermerkte, dass der Mann mit 239.000 einverstanden ist. Die Bank schreibt im Prinzip lediglich, dass „bei Nicht Zustimmung innerhalb von 14 Tagen zur Preisreduzierung unverzüglich und ohne weitere Mitteilung u.a. gerichtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden.“
Kann man unter so einem Brief bereits Nötigung verstehen? Oder ist das keine Nötigung, da die Bank ja ein Interesse am schnellen Verkauf des Hauses hat und die Frau ja so gesehen 14 Tage Bedenkzeit bekommt.
Bin schon ganz gespannt auf Eure Meinungen und bedanke mich schon einmal vorab.
Mit besten Grüßen
Steffen B.
Wie gesagt alles rein theoretisch.
