Ist das Betrug?

Person A gibt 2009 eine eidestattliche Erklärung ab und unterschreibt einen neuen Vertrag mit Ratenzahlung bei Person B. Dieser Vertrag wird nicht eingehalten von Person A. Person B erstattet Anzeige wegen Betrug. Der Staatsanwalt erhebt keine Anklage gegen Person A weil er meint das wäre kein Betrug, er hätte ja einen Teil von den Raten gezahlt. Hat die Person A die Person B betrogen? Durfte Person A überhaupt einen neuen Vertrag unterzeichnen?

Hallo,

War die eidestattliche Erklärung erlogen?

nicki

Hallo!

Wiki-Zitat:Betrug ist ein strafrechtliches Vermögensdelikt, bei dem der Täter in der Absicht rechtswidriger Bereicherung das Opfer durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen gezielt so täuscht, dass es sich selbst oder einen Dritten am Vermögen schädigt und damit materiellen Schaden zufügt.

Person A gibt 2009 eine eidestattliche Erklärung ab und
unterschreibt einen neuen Vertrag mit Ratenzahlung bei Person
B.

Wusste B von der eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse des A?

Dieser Vertrag wird nicht eingehalten von Person A. Person
B erstattet Anzeige wegen Betrug. Der Staatsanwalt erhebt
keine Anklage gegen Person A weil er meint das wäre kein
Betrug, er hätte ja einen Teil von den Raten gezahlt. Hat die
Person A die Person B betrogen?

Führte A von vornherein im Schilde, die Raten nicht vollständig zu bezahlen? Diesen Beweis zu führen, wird vermutlich nicht gelingen. So zahlte A also die vereinbarten Raten eine Weile und hatte irgendwann nicht mehr genug Geld für weitere Raten. Dumm gelaufen, aber kein Betrug. Allein die Tatsache, dass ein Schuldner nicht genug Geld hat, ist nicht strafbar.

Durfte Person A überhaupt einen neuen Vertrag unterzeichnen?

Wenn A jemanden findet, der mit ihm einen Vertrag eingeht, obwohl er von der eidesstattlichen Versicherung des A wusste, ist alles in Ordnung. Aber selbst wenn B ein Haar in der Suppe fände, nützte es ihm zunächst nichts. B will Geld haben, aber der Staatsanwalt würde bestenfalls einen Betrug ahnden, aber nicht für den Geldeingang bei B sorgen. Eher im Gegenteil, denn nach einer Verurteilung wegen Betrugs müsste A Strafe zahlen oder käme sogar in Haft - der Zahlungsfähigkeit nicht unbedingt förderlich.

Mit der eidesstattlichen Versicherung des A ist amtlich aktenkundig, dass A Schulden hat, die er nicht bedienen kann und dass A über kein verwertbares Vermögen verfügt. B versucht also, einem nackten Mann in die Taschen zu greifen.

Statt sinnfreier Aktionen sollte B über Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid zu einem vollstreckbaren Titel kommen, sich nötigenfalls 30 Jahre lang in Geduld fassen und hoffen, dass A keine Insolvenz anmeldet und Forderungen per Restschuldbefreiung erledigt.

Gruß
Wolfgang

Person B wusste bei dem Vertragsabschluss nicht das Person A eine eid. Erkl. abgegeben hat. Dies kam später durch einen Gerichtsvollzieher raus. Person B hat einen Titel bekommen.

Hallo,

Führte A von vornherein im Schilde, die Raten nicht
vollständig zu bezahlen? Diesen Beweis zu führen, wird
vermutlich nicht gelingen. So zahlte A also die vereinbarten
Raten eine Weile und hatte irgendwann nicht mehr genug Geld
für weitere Raten. Dumm gelaufen, aber kein Betrug. Allein die
Tatsache, dass ein Schuldner nicht genug Geld hat, ist nicht
strafbar.

ganz so einfach ist es nicht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Eingehungsbetrug

S.J.

Guten Abend!

Allein die Tatsache, dass ein Schuldner nicht genug Geld hat, ist ::nicht strafbar.

ganz so einfach ist es nicht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Eingehungsbetrug

Ja. Aber auch hier muss derjenige beweisen, der etwas behauptet. Falls B über die Vermögensverhältnisse des A von diesem getäuscht wurde, sähe es für solchen Beweis gar nicht so schlecht aus. Deshalb fragte ich: Wusste B von der eidesstattlichen Versicherung des A? Wenn B von der eidesstattlichen Versicherung des A wusste, kann er sich hinterher nicht beklagen, dass der Schuldner nicht zahlt. Nach genau solcher Konstellation riecht es.

Gäbe es die eidesstattliche Versicherung des A nicht und ein Betrug wäre beweisbar, würde der Staatsanwalt zwar das ausstehende Geld nicht herbeischaffen, aber die Verurteilung des Schuldners verhindert, dass die Schulden im Fall einer Insolvenz des Betrügers unter die Restschuldbefreiung fallen.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

http://de.wikipedia.org/wiki/Eingehungsbetrug

Ja. Aber auch hier muss derjenige beweisen, der etwas
behauptet.

bei einer Straftat obliegt das aber nicht dem Geschädigten, sondern der Staatsanwaltschaft.

Gruß

S.J.

Hallo
Nein Person B wusste nichts von der eidestattlichen. Person A und B waren sich vorher völlig unbekannt. Das kam später raus, durch den Gerichtvollzieher den Person B „beauftragt“ hat.