Ist das Betrug?

Hallo,
mein Handwerksbetrieb hat als Subunternehmer für eine Baufirma gearbeitet. Deren GF hat nach Auftragserteilung eine gleichlautende Firma gegründet. Statt Moderne Bauten Modernisierungsgesellschaft ist es jetzt Moderne Bauten Planungsgesellschaft. Die Arbeiten hat er ausführen lassen. Nun, wo es ans bezahlen geht, ist die alte Firma insolvent und er macht mit der neuen weiter. Braucht nicht einmal die Autobeschriftung ändern, seine Kunden merken es auch nicht. Lohnt da noch ein Anwalt? Wir sind nicht der einzige Betrieb der in die Röhre schaut.
Danke für jeden Rat! Fritz

Hallo

  1. wenn er beide gesellschaften als GmbH gegründet hat, so isses zunächst mal nicht möglich von der einen gesellschaft auf die andere zuzugreifen, sind beides personengesellschaften so ist der Gesellschafter/Geschäftsführer in beiden Gesellschaften Vollhafter und haftet mit seinem Privatvermögen.
  2. Sein Bauauftraggeber ist dann entscheidend
    2.a wenn die Baufirma bauherr ist - könnte mann betrügerische absicht unterstellen und den Gründer/GF wegen mutwillig herbeigeführter Insolventz haftbar machen und betrug unterstellen … alles eine frage der beweisführung …
    2.b. wenn er einen fremden dritten als auftraggeber hat so ist entscheidend an welche firma dieser den Bau-Auftrag für die Subunternehmerschaft erteilt hat - die planungsgesellschaft oder die ursprüngliche. Im Zweifelsfalle könnte nämlich auch eine durchgriffshaftung auf den Bauherrn wirken, aber auch das ist rechtsanwaltlicher Job - insgesamt sind eure rechtpositionen gut.
    Ob allerdings aus den verschiedenen Vermögensmassen dann doch geld übrig ist für die Bezahlung eurer Leistung ist meist zweifelhaft, aber dem GF könntet ihr für die Zukunft das Handwerk legen und ihn vielleicht mla nen bißchen einkasteln, ist manchmal ganz heilsam für die weitere geschäftsentwicklung.
    Gruß
    Michael

Betrug ist das bestimmt. Das Schlimmste ist ja das selbst, wenn er mit der anderen Firma haften muss, die Leute können sogar verurteilt werden und bezahlen müssen. Da wird nie was zu holen sein, obwohl sie selber die dicksten Autos fahren, die grössten Häuser und teuersten Jachten haben. Man steckt immer mehr Geld in Anwälte und Gericht. Ist auch verstädlich, auch wir habn 6 Jahre Gericht hinter uns und sehen doch kein Geld. Am Ende versucht man doch alles, um noch an sein Geld zu kommen, da man diese Ungerechtigkeit nicht verstehen kann. Es muss jeder selber entscheiden ob er was macht, oder nicht. Ich denke jeder Anwalt wird Ihnen dazu raten. Wir hoffen auch immer noch, vielleicht hat man ja doch das Glück.
Ich wünscheIhnen auf jedem Fall alles Gute für Ihr Gelingen!
Gruss
Agnes

Hallo,

hier sollte auf jeden Fall ein Rechtsanwalt konsultiert werden und zumindest zu einem bewertendem Beratungsgespräch gehört werden.
Desweiteren sind hier die Verträge einzusehen weswegen von hier aus kaum eine relevante Bewertung geschehen kann.

http://www.myvideo.de/watch/7326400/Insolvenz_ein_We…

Vielen Dank für diesen Rat.
Ich denke auch, am Ende kommt finanziell nichts dabei raus. Ist von langer Hand geplant gewesen.Daher hatte ich schon vor der Anfrage ähnlich gedacht.
Ebenfalls Erfolg in Eurer Sache wünscht
Fritz

meiner meinung ist das betrug
aber am besten einen fachanwalt befragen

Hallo Traugott63,

diese Masche wird leider viel zu häufig angewendet. Aber ganz so einfach ist es nicht während der Insolvenz eine neue Firma anzumelden. Ich vermute, er hat die Firma auf seine Frau oder anderen Familienangehörigen laufen. Leider läßt sich da nur schwer was machen, da man seine Forderungen ja der anderen Firma gegenüber hat. Betrug ist das noch keiner. Würde aber auf jeden Fall einen Anwalt fragen. Wenn die zweite Firma auch Pleite geht und er wieder eine neue Firma anmeldet, kann man vielleicht was machen.
Viel Glück

Gruß Lore

Ich würde ganz genau prüfen lassen ob er die Inso nicht verschleppt hat. Und Ihn dann wegen Insolvenzverschleppung anzeigen. Grüsse

Hallo Lore,
vielen Dank für die Antwort, die Geschäftsführung hat tatsächlich seine Frau, aber erst seit kurzem. Wird wohl so sein wie Sie sagen.

Hallo,

Sie müssen sich über die neue Firma und die alte Firma alle erdenklichen Auskünfte in Bezug auf Geschäftführer und Inhaberdaten beschaffen. Eventuell müssen Sie auch schauen, in wie weit die Firma im Handelsregister eingetragen ist. Die Daten können Sie dann vergleichen und sollte sich herausstellen, dass hier Daten doppelt vorliegen, dann können Sie das ganze wegen Betrug anzeigen. Formell können Sie sich ja mit weiteren Gläubigern kurz schließen, denn je mehr Firmen im gleichen Boot sitzen desto kostengünstiger wird das ganze und die Chancen steigen immens. Auch tut sich ein Rechtsanwalt mit einer sogenannten Sammelklage einfacher.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

DIE EINE FIRMA HAT MIT DER ANDEREN NICHTS ZU TUN, SO IST ES LEIDER.

Tja, so traurig das ist, aber da es sich rechtlich um eine andere Firma handeln, sehe ich da wenig Chancen auf Erfolg. Den Anwalt würde ich mir sparen.

lg

Dazu kann ich leider nichts sagen…

Hallo Fritz,

wenn der Auftrag über die erste Firma zustande kam, so wird dies schwierig die Rechnung über die neue Firma einzutreiben, da dort kein Auftrag erteilt wurde.

Das hieße für Sie, das Sie ihre Forderung bei der Insolvenz anmelden könne, ich Ihnen aber wenig Hoffnung mache, es jemals zu bekommen.

Ob die neue Firma über den gleichen Inhaber läuft, läßt sich feststellen, ist aber gesetzlich bei laufender bzw. eingeleiteter Insolvenz nicht möglich bzw. erlaubt.

Viele Grüße
Y.Dosse