Ein Unternehmensberater vereinbart mit 2 Kunden einen Termin in Hamburg, z.B. mit Kunde 1 am Montag und mit Kunde 2 am Dienstag. Er stellt beiden Kunden die Fahrtkosten nach Hamburg und zurück zu seinem Wohnort in Rechnung. Tatsächlich ist er die Streck aber nur einmal gefahren. Darf er beiden Kunden die Fahrtkosten in Rechnung stellen ?
hallo ,
nein das ist kein betrug , den schliesslich handelt es sich um 2 verschiedene kunden somit auch um 2 verschiede beratungs (?) termine .dabei spielt es auch keine rolle ob er die strecke nur einmal fährt oder nicht .
gruss nancy
Hallo wir er wohl so machen können, wenn beide Kunden Ihn geordert haben !
Gruß Marco
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