Ist das denn zulässig?

Hallo,

folgendes ist passiert.:
Mein Vater hat bei Pflasterarbeiten im Hof aus Versehen mit einem kleinen Eisenstab der für eine Art Schnurgerüst in die Erde geschlagen wurde eine Gasleitung beschädigt. Diese befand ich nur Spatenstich tief im Boden. Er wusste zwar, dass dort irgendwo eine Gasleitung sein musste, wäre aber nie davon ausgegangen, dass sie so tief liegt. Die Leitung müsste eigentlich nach gültigen Vorschriften viel tiefer liegen, war aber damals zu DDR Zeiten so verlegt worden und hat nun eine Art Bestandsschutz.

Für die Reparatur hat er nun eine Rechnung über 270 EUR erhalten. Er hat Einspruch eingelegt, die Gasfirma beharrt aber weiterhin auf Ihrem Standpunkt, er hätte sich auch bei Arbeiten in Spatenstichtiefe einen Schachtschein holen müssen und soll nun die Rechnung bezahlen. Ist dies nun richtig, oder sollte man sich wehren?
Welcher Rechtsanwalt ist dafür zuständig? Zivielrecht?

Wer weiß Rat?

Er wusste zwar, dass dort irgendwo eine Gasleitung sein musste,

§ 823 BGB bestimmt hier die Ersatzpflicht.
Hier wurde zumindest Fahrlässig das Eigentum Dritter beschädigt und ist daher der entstandene Schaden zu ersetzen.

Aufgrund seiner Kenntnis hätte er bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nachgfragen müssen, wo genau eine Gasleitung liegt.