In der Betreffzeile steht eigl schon alles.Als nebeninfortmation, ich würde die Filme nicht weiterverbreiten sondern nur für mich für den Eigenbedarf .
Danke schonmal im vorraus
)
In der Betreffzeile steht eigl schon alles.Als nebeninfortmation, ich würde die Filme nicht weiterverbreiten sondern nur für mich für den Eigenbedarf .
Danke schonmal im vorraus
)
Hallo,
eigentlich ganz einfach: Wenn der Urheber Dir das gestattet hat ist es zulässig ansonsten nicht.
Wenn Du also einen privat gedrehten Film einem Freund über diesen Dienst zukommen lassen wilst ist das Ok. Wenn es ein OpenSource Film, sprich unter einer cc-Lizenz bereitgestellter Fil ist ist das Ok.
Wenn es z.B. ein Kinofilm ist dann eher nicht! Wenn es ein Film der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten ist auch eher nicht. Bei zweifeln am besten immer den Urheber fragen.
Gruß
h.
Danke für die schnelle Antwort
)
Moin,
eigentlich ganz einfach: Wenn der Urheber Dir das gestattet
hat ist es zulässig ansonsten nicht.
vielleicht erlaubt es mir aber auch ein anderer, der Gesetzgeber zum Beispiel:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__64.html
VG
J~
Hi,
das VERBREITEN von urheberrechtlich geschütztem Material ist verboten. Sprich: Der Upload ist das Problem.
Der Download ist nicht verboten.
MFG
das VERBREITEN von urheberrechtlich geschütztem Material ist
verboten. Sprich: Der Upload ist das Problem.
Der Download ist nicht verboten.
Echt? Dann solltest Du das ganz schnell dem Gesetzgeber mitteilen. Der hat doch tatsächlich den § 31 ins UrhG geschrieben, der was von Nutzungsrechten enthält.
osmodius