Ist das ein Arbeitsunfall?

Hallo Ihr Lieben,

folgende Situation:

Frau ist im Dezember auf der Arbeit während der normalen Arbeitszeit umgekippt und war kurzzeitig bewusstlos und wurde vom Notarzt abgeholt. Zählt dieser Vorfall als Arbeitsunfall? Und wenn ja, kann Frau ihn jetzt noch nachträglich bei der Krankenkasse als Arbeitsunfall melden.

LG Tine

Hallo,

Frau ist im Dezember auf der Arbeit während der normalen
Arbeitszeit umgekippt und war kurzzeitig bewusstlos und wurde
vom Notarzt abgeholt. Zählt dieser Vorfall als Arbeitsunfall?

ein Arbeitsunfall ist es, wenn

  1. die Person versichert ist (hier wahrscheinlich zutreffend),
  2. die Tätigkeit versichert ist (hier anzunehmen),
  3. die versicherte Tätigkeit ursächlich für den Unfall ist (das ist wahrscheinlich der Knackepunkt, wenn die Frau aufrund einer Kreislauferkrankung umkippt, ist das nicht erfüllt),
  4. Es sich um einen Unfall handel (hier wahrscheinlich nicht erfüllt, da es kein plötzlich eintretendes, zeitlich begrenztes, äußeres Ereignis ist sondern wohl Folge einer Erkrankung, also innere Ursache)
    und 5. ein Personenschaden eintritt.

Wenn einmal unzutreffend, ist es kein ARbeitsunfall.

Also vermutlich ist dieser fiktive hier geschilderte Fall kein Arbeitsunfall.

Und wenn ja, kann Frau ihn jetzt noch nachträglich bei der
Krankenkasse als Arbeitsunfall melden.

Nicht der Krankenkasse, sondern der Berufsgenossenschaft/ Unfallkasse muss der Unfall gemeldet werden, das macht der Durchgangsarzt.

Gruß, Bernd

Hallo Bernd,

vielen Dank für deine sehr interessante Antwort

ein Arbeitsunfall ist es, wenn

  1. die Person versichert ist (hier wahrscheinlich zutreffend),
  • ja -
  1. die Tätigkeit versichert ist (hier anzunehmen),
  • ja -
  1. die versicherte Tätigkeit ursächlich für den Unfall ist
    (das ist wahrscheinlich der Knackepunkt, wenn die Frau aufrund
    einer Kreislauferkrankung umkippt, ist das nicht erfüllt)
  • hier kommen die ersten Fragezeichen -
  • sagen wir mal Frau ist umgekippt aufgrund von Kreislaufproblemen,
    aber Frau ist mit dem Kopf auf die Schreibtischkante geknallt und
    hat seitdem Beschwerden mit HWS bzw. BWS
  1. Es sich um einen Unfall handel (hier wahrscheinlich nicht
    erfüllt, da es kein plötzlich eintretendes, zeitlich
    begrenztes, äußeres Ereignis ist sondern wohl Folge
    einer Erkrankung, also innere Ursache)
    und 5. ein Personenschaden eintritt.
  • Frau war bis dato völlig gesund, Personenschaden an Frau selber

Also vermutlich ist dieser fiktive hier geschilderte Fall kein
Arbeitsunfall.

  • sicher ?

Tine

Hoi.

Ein Unfall aus innerer Ursache oder Gelegenheitsursache könnte hier vorliegen.

Die Frage die sich stellt: Hat die Tätigkeit also die Kreislaufprobleme verursacht?
Oder war es ein Wetterumschwung? Oder evtl. ein frauenbedingter, aufgrund des hohen Blutverlustes, Grund?
Wenn jemand bei 40 Grad acht Stunden schwer körperlich schuftet und dann zusammenklappt - dann würde wohl ein Mediziner den Grund dafür in der versicheten Tätigkeit suchen.
Wenn aber am Arbeitsplatz und während der Arbeit nix besonderes los war, warum soll dann die Arbeit der Grund sein? Das wäre eben zu beweisen.

Ciao
Garrett

Hallo,

Also vermutlich ist dieser fiktive hier geschilderte Fall kein
Arbeitsunfall.

  • sicher ?

ja.

Es muss schon eine mit der Tätigkeit zusammenhängende Verrichtung, also eine zeitlich begrenzte Einwirkung von außen zu dem Unfallereignis geführt haben.

Für das von außen auf den Körper einwirkende, zeitlich begrenzte Ereignis ist kein besonderes, ungewöhnliches Geschehen erforderlich. Alltägliche Vorgänge wie Stolpern usw genügen. Dieses Merkmal „von außen“ dient gerade der Abgrenzung zu Gesundheitsschäden auf Grund von inneren Ursachen, wie Herzinfarkt, Kreislaufkollaps usw, wenn diese während der versicherten Tätigkeit auftreten, sowie zu vorsätzlichen Selbstschädigungen, die alle keine Arbeitsunfälle sind.

Wenn der Kollaps also nicht Folge der Überanstrengung beim Möbelrücken im Büro war, war es mit Sicherheit kein Arbeitsunfall.

VG
EK

1 „Gefällt mir“

Das wird aber jetzt kompliziert.
Es war kein Wetterumschwung, es war auch nicht die Frauenkrankheit, es war auch keine Überanstrengung durch Möbelrücken etc.

Kurze Schilderung des Ablaufes:
Frau ging es den ganzen Tag schon nicht so gut, extremes Hitzegefühl und grosses Durstverlangen. Fenster war angeklappt. Eine Kollegin hat sich wegen der Kälte beschwert. Frau hatte gerade was gegessen, ist dann aufgrund der Beschwerde, mit einem Bein auf den Tisch gekniet, damit sie an den Fenstergriff kommt, um das Fenster zu schließen, ist dann wieder schwungvoll runter vom Tisch, hat sich hingesetzt um weiter zu arbeiten. Auf einmal bekam Frau ein komisches Gefühl und kippte weg.

Tine

1 „Gefällt mir“

Hallo,

Das wird aber jetzt kompliziert.

Nicht wirklich.

Frau ging es den ganzen Tag schon nicht so gut,

Und das hat doch nichts mit der Arbeit zu tun. Oder?

ist dann aufgrund der
Beschwerde, mit einem Bein auf den Tisch gekniet, damit sie an
den Fenstergriff kommt, um das Fenster zu schließen, ist dann
wieder schwungvoll runter vom Tisch, hat sich hingesetzt um
weiter zu arbeiten. Auf einmal bekam Frau ein komisches Gefühl
und kippte weg.

Das Umkippen hat aber doch nichts mit dem Schließen des Fensters zu tun. Das hätte auch bei dem angeschlagenen Zustand nach irgendeiner anderen Verrichtung erfolgen können.

MfG

Hallo

Frau ging es den ganzen Tag schon nicht so gut,

Und das hat doch nichts mit der Arbeit zu tun. Oder?

nein hat nichts mit der Arbeit zu tun

Das Umkippen hat aber doch nichts mit dem Schließen des
Fensters zu tun. Das hätte auch bei dem angeschlagenen Zustand
nach irgendeiner anderen Verrichtung erfolgen können.

Die Ärztin meinte, das Schließen des Fensters könnte der Auslöser
gewesen sein, erst ruhig gesessen und etwas gegessen, dann abrupt aufgestanden und mit einem Knie auf dem Tisch geklettert und dann wieder mit Schwung zurück zur Ausgangsposition auf den Stuhl.
Sie meinte, das sämtliches Blut aus dem Kopf raus und dadurch wurde es dann schwarz vor den Augen.

Tine

1 „Gefällt mir“

meiner Meinung nach noch immer nicht
Hallo,

‚‚Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.‘‘

http://www.buzer.de/gesetz/3986/a55423.htm

Das von außen einwirkende Ereignis muss ursächlich für den Gesundheitsschaden sein.
Aber der Gesundheitsschaden war in dem Fall schon vorhanden (ohne Zusammenhang mit der Arbeit). Das auf-den-Schreibtisch-klettern hat nur den bereits vorhandenen Zustand verschlimmert.

MfG

1 „Gefällt mir“

Danke für die zahlreichen Antworten und den dazugehörigen Informationen.
Es gilt nicht als Arbeitsunfall, das wurde heute von der Berufsgenossenschaft bestätigt.

LG Tine