Ist das ein Betrug?

Heute habe ich folgendes erlebt. Ein Pkw stand mit weit offener Tür zum Bürgersteig, geparkt auf der Straße. Der Schlüßel steckte von außen. Weit und breit kein Mensch zu sehen. Daraufhin habe ich den wagen verschlossen und hinter dem Scheibenwischer eine Nachricht für den Halter hinterlegt. So dachte ich, kann er sich den Schlüßel ja bei mir abholen. War nur etwa 70 Meter entfernt. Als nun aber nach drei Stunden immer noch keiner kam, habe ich ein Polizeiauto angehalten und die Sachlage erklärt.Ich konnte einfach nicht länger warten.

Daraufhin machten mir die Polizisten den Vorschlag, ihnen den Schlüssel auszuhändigen. Sie wollten dann das weitere veranlassen.Wie das weitere aussah?
Na dann passt mal auf!

Sie haben eine formlose Mitteilung hinter dem Scheibenwischer hinterlassen, in der stand, das SIE- DIE POLIZISTEN!! im Rahmen ihrer Streifentätigkeit, dieses Fahrzeug unverschlossen aufgefunden hätten. Natürlich noch folgender Hinweis. Dies stellt eine kostenpflichtige Ordnungswidrigkeit dar. Gleichfalls wurde das FZ von UNS verschlossen, was ebenfalls kostet. Den Schlüssel können sie abholen auf dem Polizeirevier Abschnitt bla,bla,bla .

Ist das nicht die reinste Verarschung Seitens der Polizei? Sie haben das Fahrzeug weder unverschlossen aufgefunden, noch das Fahrzeug verschlossen. Beides war ich. Grenzt das nicht an Betrug?

Nun interessiert mich natürlich wer der Halter des Kfz ist. Ich möchte ihm die Möglichkeit geben eventuell gegen die Beamten vorzugehen. Das ist in meinen Augen glatter Betrug was da abgeht.Die reinste Abzocke. Meine Frage lautet nun. Macht es Sinn einen Brief an den halter zu schicken? Ich kann dann als Empfänger nur das Autokennzeichen auf den Brief schreiben. Kommt der an, oder schickt die Post den an mich zurück?
Wer hat Erfahrung mit solchen Empfängeradressen auf Briefen?

Danke im voraus

Hallo,

Die Sicherheits-und Ordnunsgbehörden haben im Rahmen ihres
„Allgemeinen Schutzauftrages“ Gefahren von Menschen und Sachwerten
fernzuhalten bzw. zu verhindern.
Das Procedere der Polizei entspricht dem üblichen Ablauf in einem solchen Fall…

mfg

Frank

Hallo,

zunächst: Nein, ich bin kein Experte auf dem Gebiet und kann nur mein
persönliches Empfinden mitteilen - die Experten werden sich sicherlich auch noch
melden.

Ich würde es so sehen: Indem Du die Polizei angehalten und über den Vorfall
informiert hast, hast Du sie auf die Ordnungswidrigkeit des Halters hingewiesen,
man könnte hart formulieren, dass Du die Ordnungswidrigkeit angezeigt hast. Ob
nun Du derjenige warst, der den Wagen abgeschlossen hat oder die Polizisten
spielt in meinen Augen keine Rolle bei der Bemessung, insofern kann es dem Halter
egal sein, ob Du das Auto abgeschlossen hast oder ob es die Polizisten waren.

In jedem Fall würde ich jetzt davon absehen, den Halter anzuschreiben. Ob der
Brief ankommen würde weiß ich nicht, aber schon das wage ich zu bezweifeln. Aber
wenn Du Pech hast, könnte der Fahrzeuginhaber - auch wenn er Dir eigentlich
dankbar sein sollte - auch sauer reagieren. „Wenn Sie sich nicht eingemischt
hätten“ und „Was haben Sie an meinem Wagen verloren“ und „Nur wegen Ihnen habe
ich jetzt eine Ordnungswidrigkeits-Anzeige am Hals“. Und was bringt es ihm, wenn
Du ihn darauf hinweist, dass Du den Wagen abgeschlossen hast? Die
Ordnungswidrigkeit hat er trotz allem begangen und es ist der Polizei durch Deine
Aussage bekannt geworden - und ich glaube kaum, dass Du Deine Aussage jetzt
widerrufen würdest, oder?

Abschließend noch eine Idee/Frage: Ich meine, irgendwann mal gelesen zu haben,
dass man ein Auto „finden“ kann, d.h. mit dem Schlüssel zum Fundbüro gehen kann,
wenn der Schlüssel am Auto war und offensichtlich keiner in der Nähe, dem es
gehört. Wenn das so sein sollte könntest Du ja mal freundlich bei der Wache
nachfragen, was eigentlich aus Deiner Fundsache geworden ist - aber ob der
Besitzer unbedingt glücklicher ist, wenn Du dann auch noch Anspruch auf
Finderlohn hast? :smile:

Laienhafte Grüße
Christian

Natürlich noch folgender Hinweis. Dies
stellt eine kostenpflichtige Ordnungswidrigkeit dar.

Die Du den Beamten angezeigt hast …

Gleichfalls wurde das FZ von UNS verschlossen, was ebenfalls
kostet. Den Schlüssel können sie abholen auf dem Polizeirevier
Abschnitt bla,bla,bla .

Ist das nicht die reinste Verarschung Seitens der Polizei?

Nö…

Sie

haben das Fahrzeug weder unverschlossen aufgefunden, noch das
Fahrzeug verschlossen. Beides war ich. Grenzt das nicht an
Betrug?

Erstensmal ist Betrug eine Straftat, deren Tatbestände absolut gar nichts mit diesem Fall zu tun haben. Genauso könntest Du fragen ob es Mord war.
Zweitens frage ich mich was die Polizisten Deiner Meinung nach hätten schreiben sollen?
Ein Märchenbuch, wie Du den Schlüssel heldenhaft abgezogen hast?
Im Prinzip hast Du hier eine Ordnungswidrigkeit zur Anzeige gebracht, die durch die Polizei richtiger Weise verfolgt wird, denn die paar Euro die sie kostet decken nicht mal die Zeit ab, die die Polizisten dadurch gebunden wurden, abgesehen von den Kosten für den Bericht der auf der Dienststelle gefertigt werden muss etc. bloß weil jemand sein Auto offen läßt.

Nun interessiert mich natürlich wer der Halter des Kfz ist.
Ich möchte ihm die Möglichkeit geben eventuell gegen die
Beamten vorzugehen.

Soll das ein Witz sein? Weswegen denn, weil sie korrekt ihre Arbeit gemacht haben?

Das ist in meinen Augen glatter Betrug was
da abgeht.Die reinste Abzocke.

Das hab ich schon erklärt, der Fahrzeugführer hat dem Steuerzahler - also ggf auch Dir - durch einen Polizeieinsatz kosten verursacht, ist doch schön wenn er die auch bezahlen muss.

Meine Frage lautet nun. Macht
es Sinn einen Brief an den halter zu schicken?

Den wird das brennend interessieren! Vielleicht macht er sich noch die Mühe sinnlos Widerspruch einzulegen und dann wirds noch teurer.

Ich kann dann
als Empfänger nur das Autokennzeichen auf den Brief schreiben.
Kommt der an, oder schickt die Post den an mich zurück?
Wer hat Erfahrung mit solchen Empfängeradressen auf Briefen?

Manchmal frag ich mich echt was im Kopf einiger Leute so vorgeht.

ElC.

Ich kann dann
als Empfänger nur das Autokennzeichen auf den Brief schreiben.
Kommt der an, oder schickt die Post den an mich zurück?
Wer hat Erfahrung mit solchen Empfängeradressen auf Briefen?

Manchmal frag ich mich echt was im Kopf einiger Leute so
vorgeht.

tja was im kopf einiger leute so vorgeht ist echt seltsam!

zu diesem thema einmal etwas. vor einigen jahren habe ich einmal im tv gesehen, was die post für bemühungen anstellt um empfänger ausfindig zu machen. nicht zuletzt weil sie dazu seitens gesetz verpflichtet sind.(laut diesem bericht) die haben sogar eine eigene abteilung wo speziell solche sachen recherchiert werden. das beispiel autokennzeichen war leider nicht dabei, oder ich habe es verpasst.

aber ein kleines beispiel das ich aus der praxis kenne. ein entfernter bekannter von mir- er lebt im wohnmobil, gibt, wenn er post erwartet als empfangsadresse seinen jeweiligen parkplatz an. zb. wohnmobil kenzeichen xxxxx ecke a-straße/b-straße, postleitzahl und ort. und siehe da!! die post kommt an.

also denke ich, ist meine frage, ob ein brief mit einem kennzeichen als empfänger zugestellt wird, gar nicht sooooooooooo abwegig.

aber wenn du willst können wir ja mal einen test machen. stecke einfach 50 euro in einen brief, sende ihn an: den mann mit dem großen, schwarz weiss karierten zylinder, ecke hier und da, und wir sehen was dann passiert. habe noch so ein teil vom fasching über. die genaue adresse sende ich dir gerne zu:smile:

kannst dann ja sehen ob der fuffi an dich zurück geht, oder ich ihn dankend erhalte. :smile:))))))

zum anderen thema: tut mir echt das ich so weltfremd denke. aber wenn die polizei das verscliessen des fahrzeugs seperat in rechnung stellt obwohl sie es nicht gemacht hat, ist das zumindest für mich eine verarschung erster kajüte.

schönes wochenende

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Ich meinte nicht die Sache mit der Post, sowas könnte schon möglich sein… Sondern den ganzen Rest.

zum anderen thema: tut mir echt das ich so weltfremd denke.
aber wenn die polizei das verscliessen des fahrzeugs seperat
in rechnung stellt obwohl sie es nicht gemacht hat, ist das
zumindest für mich eine verarschung erster kajüte.

Nein, sie hat das Fahrzeug nicht verschlossen, aber sie muss den Schlüssel aufbewahren, bzw. den Fahrzeughalter ermitteln, benachrichtigen und das kostet Zeit und Papier. Das bezahlen wir.
Aber wenns Dir nicht einleuchtet… Bitte schön…

ElC.

Ehrlich, keine Rechnung!
Hallo nochmal,

zur Post: es ist eine Sache, wenn man eine zumindest ansatzweise existierende Adresse und einen Namen hat, die einem Zustellbezirk zugeordnet werden können. Da kann man dem Briefträger dann den Brief mitgeben und ihm sagen, er soll sich mal umsehen, ob da ein Wohnmobil steht. Etwas anderes ist es aber - m.E. auch Datenschutzrechtlich - wenn die Post erstmal den Halter beim Straßenverkehrsamt erfragen müsste. Und das für 55 Cent

zum anderen thema: tut mir echt das ich so weltfremd denke.
aber wenn die polizei das verscliessen des fahrzeugs seperat
in rechnung stellt obwohl sie es nicht gemacht hat, ist das
zumindest für mich eine verarschung erster kajüte.

Ähm, ich glaube, wenn sie es wirklich in Rechnung stellen würden, wie ein Schlüsseldienst, mit An- und Abfahrt… Da kommt schnell was zusammen. Wie schon dargestellt wurde wird eine Ordnungdwidrigkeit geahndet und nicht eine Leistung in Rechnung gestellt. Wenn Du zu schnell fährst und geblitzt wirst zahlst Du ja keine Rechnung für die Arbeit der Polizei, sondern die gesetzlich vorgeschriebene Gebühr als „Strafe“ oder Ermahnung, damit Du das nicht nochmal falsch machst.

Das Abschließen des Fahrzeuges, sei es Deinerseits oder durch die Polizisten, ist sozusagen „staat(sbürger)licher Service“…

Gruß
Christian

3 Like

Hallo,
genauso sehe ich das auch - Nur noch ein Gedankengang dazu , rein fiktiv natürlich.
Der Besitzer ist ein krummer Hund und sagt dass ihm irgentwelche Teile aus dem Auto fehlen , die Polizei war es nicht - … - und eben dieser Besitzer findet auch noch einen „Zeugen“ ,der beobachtet hat wie Du irgentetwas in die lilafarbene Plastiktüte gesteckt hast ??? Die Polizisten können sich auch noch daran erinnern dass Du so eine Tüte dabeihattest ???
Die Welt ist oft schlecht!
Ein schönes WE Uwe H.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Nein, sie hat das Fahrzeug nicht verschlossen, aber sie muss
den Schlüssel aufbewahren, bzw. den Fahrzeughalter ermitteln,
benachrichtigen und das kostet Zeit und Papier. Das bezahlen
wir.

Ne, so geht’s nicht. Wenn der Schlüssel nur gefunden worden wäre (also nicht am Auto), dann wäre das ganze keine Ordnungswidrigkeit und der Besitzer hätte auch nichts bezahlen müssen.
Worin die Ordnungswidrigkeit bestehen soll (nach Eurer Meinung), weiss ich nicht, nehme aber an, sie soll im hinterlassen des Autos im fahrbereiten Zustand bestehen (das fände ich zumindest sinnvoll). Fakt ist aber, dass das Fahrzeug gar nicht mehr fahrbereit war, als die Polizei eintraf. Das ist ungefähr so, als ob man abends eine Party feiert, sehr laut ist, sich aber niemand beschwert (auch nicht bei der Polizei), die Polizei irgendwie im Nachhinein davon efährt und nun wegen einer vermeintlichen Ordnungswidrigkeit tätig wird. Das würde so auch nicht geschehen.
Schließlich werfen wir mal einen Blick auf $263 StGB, ich markiere mal, was ich für erfüllt halte, ihr könnt dann ja sagen, wo mein Denkfehler ist:

§ 263
Betrug

(1) Wer in der Absicht , sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Scheint für mich alles in Betracht zu kommen…

Grüße,

Anwar

1 Like

Hallo!

Das Delikt ist:

§14 Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen
[…]
(2) Verläßt der Führer sein Fahrzeug, so muß er die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.

Dieses wurde angezeigt und die Polizei wurde amtswegig tätig. Also alles in Ordnung.

Gruß
Tom

Hallo!

Aus meiner Sicht war die Vorgangsweise völlig in Ordnung. Wenn man sein Auto unversperrt stehen lässt, dann ist das eine amtswegig zu verfolgende Ordnungswidrigkeit.

Indem du die Polizisten von der Ordnungswidrigkeit in Kenntnis gesetzt hast (also diese angezeigt hast) wurden diese verpflichtet amtswegig die Ordnungswidrigkeit zu verfolgen. Genau das haben sie auch gemacht.

Gruß
Tom

Hallo Tom,

ich glaube, hier gibt es in der Tat einige Missverständnisse, bzw. Ungenauigkeiten in der Fallschilderung.

Was das erheben eines Ordnungsgeldes betrifft, so ist es natürlich völlig irrelevant, wer den Wagen entdeckt hat. Das basiert wie Du richtig sagsts allein auf dem Tatbestand.

Was die Geltendmachung von Gebühren als Gegenleistung für ein Verwaltungshandeln betrifft, dass tatsächlich von einem Privaten und nicht von der Behörde durchgeführt wurde, so ist dies in der tat problematisch.

Mir ging aber folgende Überlegung durch den Kopf: Hat denn der Wagenhalter überhaupt einen Schaden? Nehmen wir (abstrakt) an, ein Privater tätigt eine Handlung für den Halter. Wenn diese von der einer Behörde durchgeführt worden wäre, hätte die nach einer Gebührenordnung einen Anspruch gegen den Halter (die Rechtmäßigkeit mal unterstellt). Müsste dann nicht der Private einen Anspruch in der selben Höhe aus GoA gegen den Halter haben (was also den Schaden des Halters letztlich ausschließt, da er in jedem Fall einem Anspruch ausgesetzt ist - dass der Private den Anspruch nicht geltend macht, kann ja die Strafbarkeit des anderen nicht berühren). Die Überlegung dahinter ist, dass eine Behörde für eine Handlung, die ein Privater auch vornehmen könnte (also keine zwingend hoheitsrechtlichen Angelegenheiten), nur dann einen Anspruch geltend machen könnte, wenn dieser auch einem Privaten zustehen würde. Denn die Eigenschaft als Hoheitsträger an sich kann keine alleinige Rechtfertigung für eine Gebührenerhebung sein (oder doch?). Auch hier gilt das Prinzip von Leistung und Gegenleistung (oder nicht?).
Hmmmm…seltsame Gedanken am Montagvormittag :wink:
Gruß,
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Da bin ich deiner Meinung bzw. teile deine Überlegungen. Ich bin davon ausgegangen, dass es sich bei der „Gebühr“ um die Strafe gehandelt hat und nur ein Fehlgriff in der Bezeichnung vorgelegen ist bzw. etwas verwechselt wurde.

Wenn für das Absperren eine eigene Gebühr verlangt worden hätte sein sollen, dann ist das natürlich was anderes.

Gruß
Tom

Hi!

Was hier nicht so alles als Betrug erachtet wird…

Die Polizei hat nichts anderes getan, als eine Zeugenaussage auszuwerten (nämlich Deine) und entsprechend darauf zu reagieren.

Natürlich haben die Beamten (m.E.) über das Ziel hinausgeschossen, aber so sind die Regeln, fürchte ich.

Grüße,

Mathias

Hallo Anwar,

der Tatbestand ist die „Begünstigung einer Straftat“, nämlich das Stehlen des Autos.
Wenn das Auto nämlich gestohlen wird, muß die Polizei eine Anzeige aufnehmen … usw. und das kostet dann „den Steuerzahler“ wirklich Geld.
In unserem Wohngebiet ist die Polizei nachts des öfteren auf Streife gewesen, nachdem einige Autos gestohlen wurden.
Wenn dabei ein nicht verschlossenes Auto entdeckt wurde, gab es eine Rechnung über 20 DM.

Viele Grüße
Torsten

Hallo,

Nein, sie hat das Fahrzeug nicht verschlossen, aber sie muss
den Schlüssel aufbewahren, bzw. den Fahrzeughalter ermitteln,
benachrichtigen und das kostet Zeit und Papier. Das bezahlen
wir.

Ne, so geht’s nicht.

Doch genau so gehts!

Wenn der Schlüssel nur gefunden worden
wäre (also nicht am Auto), dann wäre das ganze keine
Ordnungswidrigkeit und der Besitzer hätte auch nichts bezahlen
müssen.

Das stimmt.

Worin die Ordnungswidrigkeit bestehen soll (nach Eurer
Meinung), weiss ich nicht, nehme aber an, sie soll

Hat Tom schon dargestellt…

im
hinterlassen des Autos im fahrbereiten Zustand bestehen (das
fände ich zumindest sinnvoll). Fakt ist aber, dass das
Fahrzeug gar nicht mehr fahrbereit war, als die Polizei
eintraf.

Ja und? Wenn ein Mann schon tot ist wenn die Polizi eintrifft braucht sie dann auch nicht zu ermitteln? Hilft ja nix mehr oder was?

Das ist ungefähr so, als ob man abends eine Party
feiert, sehr laut ist, sich aber niemand beschwert (auch nicht
bei der Polizei), die Polizei irgendwie im Nachhinein davon
efährt und nun wegen einer vermeintlichen Ordnungswidrigkeit
tätig wird. Das würde so auch nicht geschehen.

Klar würde das geschehen, wenn jemand im Nachhinein eine Lärmbelästigung anzeigt.

Schließlich werfen wir mal einen Blick auf $263 StGB, ich
markiere mal, was ich für erfüllt halte, ihr könnt dann ja
sagen, wo mein Denkfehler ist:

§ 263
Betrug

(1) Wer in der Absicht , sich oder einem Dritten
einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen,
das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch
Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder
Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder
unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft.

Scheint für mich alles in Betracht zu kommen…

Das ist totaler Unsinn, aber mach Dir nix draus. Einen Grundkurs Strafrecht BT wird hier trotzdem keiner abhalten, musste Dir mal einen Kommentar kaufen oder die Tatbestandsmerkmale Betrug durchgoogeln.
Kurz gesagt es KANN hier kein Betrug vorliegen.

ElC.

Hmmmm…seltsame Gedanken am Montagvormittag :wink:

Seltsame Gedanken, fürwahr, lieber Dea,

Aber vielleicht solltest Du auch noch die Geschäftsführung ohne Auftrag ($$ 677 ff BGB) in Deine Überlegungen einbeziehen.

Gruß - Rolf

Was sollte ich denn sonst mit „Anspruch aus GoA“ gemeint haben?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

2 Like

Hallo,

Das ist totaler Unsinn, aber mach Dir nix draus. Einen
Grundkurs Strafrecht BT wird hier trotzdem keiner abhalten,
musste Dir mal einen Kommentar kaufen oder die
Tatbestandsmerkmale Betrug durchgoogeln.
Kurz gesagt es KANN hier kein Betrug vorliegen.

Also was das Bußgeld angeht ist das sicher richtig. Aber könntest Du mal für eine Gebührenerhebung als Gegenleistung für das (tatsächlich nicht durch die Polizei vorgenommene) Abschließen des Autos subsumieren?
Dea

Also was das Bußgeld angeht ist das sicher richtig. Aber
könntest Du mal für eine Gebührenerhebung als Gegenleistung
für das (tatsächlich nicht durch die Polizei vorgenommene)
Abschließen des Autos subsumieren?

Hallo Dea,
wie kommst du auf Gebühren? Ein Verwarnungsgeld oder Bußgeld ist keine Gebühr mit Gegenleistung.
Oder anders herum? Wie kommst du darauf, dass die Polizei eine Gebühr für das Abschließen verlangt? Auf der Verwarnung oder auf dem Bußgeldbescheid wird so etwas bestimmt nicht stehen. Oder kennst du dafür Beispiele?
Grüße
Ulf