ein leeres Firmendokument entwendet und mit dem PC
beschrieben und daraus eine Praktikumsbescheinigung gemacht.
Wenn so ein schwindel aufgeflogen ist. Wenn man nicht Herr seiner Sinne war und unter einfluss von Medikamenten stand.
Und in einer Notlage war.
Und das ganze jetzt Aufklären muss damit hoffentlich von einer Anzeige abgesehen wird.
mit „not“ könnte sich schon was machen lassen, wenn du sagst, was die not des „betroffenen“ war - war es zur abwehr einer anderen rechtsgutsschädigung erforderlich ? (zumindest gegenwärtige gefahr ?)
die sache mit den medikamente kann auf schuldunfähigkeit hinauslaufen (§ 20 bzw. strafmilderung wg § 21 stgb) - allerdings trifft dich die beweislast… gutachten, zeugen etc. wären vorteilhaft
wie meine vorredner schon sagten, ist es kein betrug (wohl mangels vermögensschaden ?!)
strafbar hat sich derjenige jedenfalls wegen § 267 I 1. und 3.Var StGB gemacht (sofern in verkehr gebracht -> 1.Var subsidär zu 3.Var. bei anfänglichem vorsatz)
und natürlich den diebstahl nicht vergessen (§ 242 I StGB) …
aber auch eine sachbeschädigung an dem formular kommt in betracht (sofern ausgefüllt) - § 303 StGB
es kommen noch ein paar andere delikte in betracht, aber um die zu bejahen fehlt es leider an angaben im sachverhalt…
(übrigens spielt es für das strafmaß auch eine rolle, ob die unterschrift gefälscht wurde…)
fas
p.s. ich kann dir auch nur raten mit demjenigen zu „reden“, wobei ich mit jedem wort lügen würde, muss natürlich glaubhaft sein, tränendrüse, mitleidstour, opferrolle…, sonst siehts düster aus