Ist das ein Betrugsfall?

rießen fehler aus verzweiflungstat

ein leeres Firmendokument entwendet und mit dem PC
beschrieben und daraus eine Praktikumsbescheinigung gemacht.
Wenn so ein schwindel aufgeflogen ist. Wenn man nicht Herr seiner Sinne war und unter einfluss von Medikamenten stand.
Und in einer Notlage war.

Und das ganze jetzt Aufklären muss damit hoffentlich von einer Anzeige abgesehen wird.

Wie könnte man das Anstellen?

Wenn so ein schwindel aufgeflogen ist. Wenn man nicht Herr
seiner Sinne war und unter einfluss von Medikamenten stand.

Aber zu einer detailliert geplanten Urkundefälschung war man in der Lage ?

das war das erste und das letzte Mal und es war aus der Not herraus!

Eigentlich gar nicht, aber man kann es ja mal mit den vorgebrachten Argumenten versuchen. Gibt tatsächlich Fälle, wo das berücksichtigt wird.

Bei Urkundenfälschung ist mir das allerdings noch nie untergekommen.

Gruß!

Horst

na was denn sonst?

Hi

Wie könnte man das Anstellen?

Bet(t)e(l)n?
Ehrlich sein und nichts beschönigen und vorallem, nicht nach Ausreden suchen.

Gruß
Edith

Da absicht ist nicht was zu beschönigen.
Der ernst der Lage ist klar nur leider erst jetzt.

Was kann man als wiedergutmachung anbieten? Damit es keine Anzeige gibt!

Was kann man als wiedergutmachung anbieten? Damit es keine
Anzeige gibt!

Das kann dir wohl nur das betroffene Gegenüber sagen.
Beherzige den Rat von little Panda und rede mit der Person.

TM

mit „not“ könnte sich schon was machen lassen, wenn du sagst, was die not des „betroffenen“ war - war es zur abwehr einer anderen rechtsgutsschädigung erforderlich ? (zumindest gegenwärtige gefahr ?)

die sache mit den medikamente kann auf schuldunfähigkeit hinauslaufen (§ 20 bzw. strafmilderung wg § 21 stgb) - allerdings trifft dich die beweislast… gutachten, zeugen etc. wären vorteilhaft

wie meine vorredner schon sagten, ist es kein betrug (wohl mangels vermögensschaden ?!)

strafbar hat sich derjenige jedenfalls wegen § 267 I 1. und 3.Var StGB gemacht (sofern in verkehr gebracht -> 1.Var subsidär zu 3.Var. bei anfänglichem vorsatz)
und natürlich den diebstahl nicht vergessen (§ 242 I StGB) …
aber auch eine sachbeschädigung an dem formular kommt in betracht (sofern ausgefüllt) - § 303 StGB

es kommen noch ein paar andere delikte in betracht, aber um die zu bejahen fehlt es leider an angaben im sachverhalt…

(übrigens spielt es für das strafmaß auch eine rolle, ob die unterschrift gefälscht wurde…)

fas
p.s. ich kann dir auch nur raten mit demjenigen zu „reden“, wobei ich mit jedem wort lügen würde, muss natürlich glaubhaft sein, tränendrüse, mitleidstour, opferrolle…, sonst siehts düster aus