Ist das ein Fall für die Haftpflicht?

Hallöchen ihr Lieben,
so, ich bin frisch aus dem Tauchurlaub zurück und meine Tollpatischigkeit hatte auch schöne sonnige Tage beim Tauchen in Ägypten.

Folgender Fall, ich stehe in meiner ganzen Tauchklamotte schon mit Flasche auf dem Rücken, Maske in der Hand auf einer Art Steg. Von diesem Steg gehen die Taucher direkt ins Wasser, bzw. werden mit einem kleinen Schlauboot weiter raus ans Riff gefahren.
Ich habe mich für die Schlauchbootvariante entschieden. Da gerade um diese Zeit viele Taucher aus dem Wasser raus wollen, andere rein und wieder andere in das Schlauchboot, war es auf der Plattform super voll.
Irgendwann kam das Schlauchboot und ich bückte mich um meine Flossen aufzuheben. Da ich zusätzlich meine Kopfhaube bereits aufhatte, hörte ich nicht, das direkt hinter mir ein anderer Taucher stand.
Um es kurz zu machen, ich kicke seine Kamera mit meiner Flasche ihm aus der Hand, das Unterwassergehäuse sprang auf und die gute Kamera fiel auf die Kante der Plattform und anschließend ins Meer :frowning:
(Bitte lachen Sie jetzt)

Super, die Unterwasserkamera (im wahrsten Sinne des Wortes) konnte zwar geborgen werden, ist aber Schrott. Das Unterwassergehäuse ist noch okay.

Die Kamera kostet neu 1050 €. Ist aber schon für 400 € bei Ebay zu haben.

Ist das nun ein Fall für die Haftpflicht?
Oder muss ich das nun aus eigener Tasche bezahlen?
Hat der Geschädigte Recht auf den Neupreis oder den Zeitwert?

Gruß

Sina

Hallo Sina,

das ist ganz eindeutig ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Mach Dir keinen Kopf - ruf Deinen Versicherungsfritzen an, der erledigt dann das Schriftliche für Dich.

greets
Robert

Ist das nun ein Fall für die Haftpflicht?

Eindeutig ja.

Hat der Geschädigte Recht auf den Neupreis oder den Zeitwert?

Haftpflicht ersetzt immer nur Zeitwert.

Anmerkung
Hallo,

Hat der Geschädigte Recht auf den Neupreis oder den Zeitwert?

Haftpflicht ersetzt immer nur Zeitwert.

…wobei der Zeitwert nicht der aktuelle Ebay-Preis ist, sondern der Neupreis abzüglich Nutzung. Wird den Geschädigten zwar nicht freuen, aber leider…
Macht auch alles die Versicherung.
Gruß
Axel (ianal)

Hallo Sina,

ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine mich erinnern zu können daß die Haftpflichtversicherung nur in Europa gültig ist (bestes Beispiel hierfür sind die kanarischen Inseln, die versicherungstechnisch zu Afrika gezählt werden). Ägypten gehört ebenfalls nicht zu Europa. :frowning:

Ich wollte Dir jetzt keine Angst machen - ist eben nur ein hoffentlich inzwischen korrigierter Einwurf.

Ich wünsche Dir viel Glück

Hallo Robert,
in der Privathaftpflicht wird nur zwischen Ereignissen und „im Ausland“ vorkommenen Ereignissen unterschieden. Eine regionale Eingrenzung sehen zwar grundsätzlich die AHB vor, jedoch wird dies durch die PH-Deckung weitestgehend ausgehebelt. Zumindest in den meisten.

Gruß
Marco