Ist das ein Kündigungsgrund?

Liebe/-r Experte/-in,
ich möchte Ihnen hier meine Situation schildern und wissen, ob das wirksame Kündigungsgründe sind.

Ich habe im August 2006 meine Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten begonnen, nach vorgezogener Prüfung nach zweieinhalb Jahren Ausbildung wurde ich in diesem Betrieb übernommen und arbeite dort zur Zeit immernoch. Jedoch bin ich total unzufrieden, mir wurde damals versprochen, dass ich in die Abrechnung mit einsteige. Also auch Weiterbildungen machen darf. Dann kam es aber so, dass unsere Prophylaxe-Helferin gekündigt hat und ich dann in die Prophylaxe eingestiegen bin. Letztes Jahr im Juli wurde ich schwanger, durfte ab dann nicht mehr in der Assistenz arbeiten und wurde wieder für die Abrechnung eingeteilt, da ich im Büro weiter arbeiten könnte. Leider habe ich eine Fehlgeburt gehabt, bereits in der 6. SSW, mein Posten in der Prophylaxe wurde unserem frisch ausgelernten Lehrling zugesagt und da ich ja nicht mehr schwanger war, blieb ich als einfache Stuhlassistenz zurück. Seitdem wird mir immer wieder versprochen, dass ich in der Abrechnung angelernt werde, da unser Kinderwunsch weiterhin besteht und meine Chefs wissen wollten, ob wir noch einen Kinderwunsch haben, damit sie darauf eingestellt sind, wenn es soweit ist. Nun ist es aber so, dass unsere derzeitige Abrechnungshelferin in mir eine Konkurrenz sieht und immer wenn ich frage ob ich mich mal nen Vormittag zu ihr setzen kann, ihr über die schulter gucken darf, hat sie irgendwelche ausreden. Meinen Vorgesetzten habe ich das gesagt, sie reagieren aber nicht.

Ich musste meinen Chefs damals meinen Kinderwunsch offenbaren als ich das Baby verloren habe, sie fragten mich ob ich weiterhin plane, eine familie zu gründen, damit sie sich vorbereiten können. Aber: Es wurde ein Arbeitsplatz bei uns abgebaut, sodass wir permanent unterbesetzt sind, sobald auch nur eine Helferin krank ist, bricht der Ausnahmezustand bei uns aus. Ein neues Lehrmädchen wollen sie auch nicht einstellen, für mich heißt das, wenn ich schwanger werde, lasse ich meine Kolleginnen hängen, und das will ich nicht. ich kann meinen kinderwunsch in dieser praxis nicht ausleben. ich stehe unter so einem psychischen druck, dass es bislang auch noch nicht wieder geklappt hat, ich denke die ganze zeit: du darfst jetzt nicht schwanger werden, du kannst die anderen nicht hängen lassen…

ich möchte meine arbeitsstelle dort kündigen, um mir eine neue arbeitsstelle zu suchen, wo Versprechen eingehalten und kinderwünsche realisierbar gemacht werden.

Sind das ernstzunehmende und vorallem wirksame kündigungsgründe?

über antworten würde ich mich sehr freuen, denn ich habe keine lust mehr jeden tag aufs neue frustriert und deprimiert zur arbeit zu gehen.

Vielen Dank.

ALSO ERST MAL GEHT DEN ARBEITGEBER MEINE FAMILIENPLANUNG NICHTS AN ER DARF NOCH NICHT MAL DANACH FRAGEN STEHT SCHON IM GRUNDGESETZ! DAS WAS SIE ERLEBEN IST NORMAL MOBBING UND FÜR DEN AG STRAFBAR ABER DAS MUSS MAN ANHAND VON FAKTEN MIT TONAUFNAHMEN UND FOTOS ODER VIDEOS NACHWEISEN! DER DRUCK IST SCHON EIN GRUND ZUR KÜNDIGUNG ABER ICH WÜRDE MICH AN IHRER STELLE ENTWEDER VOM ARBEITSAMT DA BERATEN LASSEN WAS ZU TUN IST ODER EIN ATTEST BESORGEN VOM FACHARZT DAS ES EINFACH NICHT MEHR GEHT! DAS IST ALLES WAS ICH DAZU SAGN KANN TUT MIR LEID UND WÜNSCHE NOCH EINEN SCHÖNEN ABEND UND WEITERHIN VIEL ERFOLG MIT FREUNDLICHEM GRUSS CHARLY

Für eine fristgemäße Kündigung braucht ein Arbeitnehmer keine Gründe anzugeben. Es reicht zu schreiben: … kündige ich fristgemäß zum …

Guten Tag,

ungeachtet der unangenehmen Erfahrungen, die Sie da durchmachen,fallen meine Antworten kurz aus.

  1. wenn Sie ordentlich kündigen möchten, brauchen Sie keinen Grund
  2. wenn Sie nach einer außerordentlichen Kündigung fragen, reicht das als Grund nicht. Es macht auch keinen Sinn, da Sie sicher eine Sperre bekommen würden.
  3. wenn es Ihnen - nur für die ordentliche Kündigung - darum geht, ob das eine berechtigte Kündigung aus der Sicht der Agentur für Arbeit ist und Sie keine Sperre bekommen, dann ist das kaum zu beurteilen, da das auf den Sachbearbeiter/in ankommt. Es besteht Ermessensspielraum.
    Wenn Ihre Frage tatsächlich darauf abzielte, dann können Sie am ehesten mit einem Attest Ihrer/s Frauenarztes/in das im Hinblick auf Komplikationen die Situation am Arbeitsplatz mitverantwortlich macht, zu einem berechtigen Interesse kommen.
    Aber selbst das ist dann noch Auslegungssache.

Alles Gute

Liebe Fragestellerin,
zunächst bedaure ich Ihre perönliche Situation und den Druck unter dem Sie leiden.
Hinsichtlich einer Kündigung braucht in der Regel nur der Arbeitgeber Gründe um einen Arbeitnehmer zu kündigen. Ein Arbeitnehmer braucht nur Gründe, wenn er das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen möchte.
Sofern Sie kündigen möchten, können Sie dies nach §622 BGB mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende jederzeit tun. Prüfen Sie noch einmal Ihren Arbeitsvertrag. Es kann sei, dass dort eine längere Kündigungsfrist steht.
Wichtig ist nur, dass Sie die Kündigung schriftlich einreichen. Dabei muessen Sie auch keine besondere Form einhalten. Folgender Satz reicht völlig aus: ich kündige fristgerecht zum ____ , ersatzweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Handeln Sie jedoch nicht voreilig. Suchen Sie sich erst eine neue Stelle. LEider kann auch das für eine Frau im „gefährlichen“ Alter manchmal schwierig sein. Viele Arbeitgeber scheuen sich eine Frau einzustellen, die Sie ggf. nach kurzer Zeit schon wieder wegen einer Schwangerschaft verlieren könnten. Sie dürfen an dieser Stelle ruhig im Vorstellungsgespräch lügen, aber überlegen Sie sich auch das gut, denn eine solche Lüge kann auch das zukünftige Arbeitsverhältnis belasten.

Um ein Arbeitsverhältnis zu kündigen musst du als Arbeitnehmer keinerlei Gründe angeben.

Ich gehe allerdings davon aus, dass auch ein Wechsel dir nicht wirklich weiterhelfen wird, da auch in großen Arztpraxen mit eine solche Personaldecke da sein wird, dass man den schwangerschaftsbedingten Ausfall einer Kollegin nicht spüren wird…

Btw… Die Frage nach einem weiterhin bestehenden Kinderwunsch ist ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre und muss nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Hallo,

erstmal sorry für die späte Antwort.

Nach meiner Kenntnis müssen in einer Arbeitnehmerkündigung keine Gründe genannt werden. Aber bitte unbedingt erst kündigen, wenn eine neue Stelle vorliegt. Der Ärger mit dem Arbeitsamt ist sonst zu groß.

Ob ich aber aus diesen Gründen eine Stelle aufgebe, die ich schon länger habe und sogar die Probezeit abgelaufen ist, wäre mir zu grenzwertig.

Ich war in einer ähnlichen Situation (Kinderwunsch, kein Erfolg etc), habe mich dann aber für „Stillhalten“ entschieden und es einfach weiter probiert. Klar haben meine Arbeitskollgen dann unter meiner Schwangerschaft gelitten (begrenztes Beschäftigungsverbot), aber das war mir egal. Mir ging es um das Wohl meines Babys und die anderen waren mir zu dem Zeitpunkt völlig egal (Notfalls kann ich in der elternzeit noch etwas anderes suchen).

Wir haben für unser Wunschkind 4 jahre gebraucht, das konnte vorher keiner ahnen.

Viele Grüße

Steferl