hallo,
habe mein auto (golfV) im jahr 2010 als gebrauchtwagen im autohaus gekauft. im kaufvertrag steht: „zahl, umfang und art von mängeln und unfallschäden lt. vorbesitzer: NEIN“ und " dem verkäufer sind auf andere weise mängel und unfallschäden bekannt: NEIN" .
vor kurzem habe ich aus der reparaturhistorie des autos folgendes erfahren:
- heckfensterscheibe ersetzt
- rückwandklappe ausgebeult
- rückwandklappe lackiert
- abdeckung stoßfänger hinten lackiert.
zählt mein auto jetzt als unfallwagen? und wenn ja dann hätte der verkäufer mich doch darauf hinweisen müssen?
kann ich jetzt einen preisnachlass verlangen wegen täuschung?