Hallo zusammen,
am 20.09.2012 wird ein Laufradsatz für ein Fahrrad im Internet bestellt.
Dieser wird am 21.09.2012 geliefert.
Der Käufer hat allerdings erst 01.10.2012 Zeit, diesen auszupacken und zu montieren.
Bei der Jungfernfahrt merkt er, dass Vorderrad und Hinterrad Seiten- und Höhenschläge haben.
Am 02.10.2012 bringt er die Teile zu einer Fahrradwerkstatt vor Ort. Die reparierten Teile kann er am 09.10.2012 abholen.
Leider hat die Werkstatt die Seiten- und Höhenschläge nicht komplett beheben können.
Der Käufer möchte jetzt erst einmal den Laufradsatz dem Verkäufer zu dessen Lasten zurückschicken, damit dieser diese Seiten- und Höhenschläge entfernen kann, da der Käufer ja diesen Laufradsatz sehr gerne haben wollte und weiterhin haben möchte.
Falls das nicht klappt, möchte er ganz gerne vom Vertrag zurücktreten.
Hat der Käufer diese Rechte bzw. muss der Verkäufer diesem diese einräumen?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
DU