zwischen einem Wäldchen und landwirtschaftlichen Flächen / Gartenrückseiten führt ein schmaler Weg entlang. Der Weg gehört zum Waldflurstück und ist nicht durch Zäune etc. davon abgetrennt.
Ist das ein Waldweg im rechtlichen Sinne oder nicht?
Es gibt den Begriff der Widmung. Erklärt z.B. in Jura Forum. Ich würde aber erst mal schauen ob in den Karten der Weg eingetragen ist. Das sollte aufgrund einer Widmung erfolgen.
Udo Becker
Zwar sind in sehr vielen rechtlichen Zusammenhängen Feld- und Waldwege genau gleich zu behandeln, aber es gibt durchaus auch welche, bei denen es entscheidend ist, ob in irgendeinem Zusammenhang ein Waldweg vorliegt, für den das Landeswaldgesetz gilt, oder ein Feldweg.
Wenn man wüßte, worum es geht, ließe sich der im konkreten Zusammenhang zutreffende Begriff relativ leicht benennen und begründen. Aber so eben nicht, schade eigentlich - mal wieder eine Frage, die interessant sein könnte, aber mangels notwendiger Präzisierung/Konkretisierung im Ungewissen wabernd verfliegt.