ich habe auf den UP deshalb etwas harsch geantortet, da sich mitr der Eindruck vermittelt, als solle erfragt werden, wie man einen Beamten herabwürdigen kann, ohne dafür belangt zu werden. Und sowas mag ich halt nicht so gerne.
Welcher der Sätze in Frage käme, ist nicht so eindeutig zu benatworten, da bei Beleidigungsdelikten immer auch die Situation und die Beteiligten eine rolle spielen. so sage ich beispielsweise häufiger mal zu Polizisten „Mensch, bist du ein Arsch“ und meist fühlt er sich dann sogar geschmeichelt. Das findet dann nämlich z.B. im Traing statt, nachdem ich ihm in einen Hebel gelaufen bin. Hingegen kann schon der bayerische Standardspruch „Saubatzi“, der bei einem Bayern gar kein Problem wäre, gegenüber einem Preussen ein Problem darstellen.
Was eine Beleidigung ist, lässt sich insofern nicht sagen, als das de facto die Exekutive bestimmt. Zum Beispiel weiß ich ganz sicher, dass es Körperverletzung ist, sich von einem Polizisten zusammenschlagen zu lassen. Und Auusagen, die Polizeizeugen widersprechen, heißen Schutzbehauptungen.
Wenn ich nicht über entrsprechende Erkenntnisse verfügte, hätte ich mich wohl kaum dahingehend geäußert. Ob sich die mannigfaltigen Gelegenheiten meines Erkenntnisgewinns bis zu dir durchgesprochen haben oder nicht. Halte doch einfach mal für möglich, dass ich mehr oder wenigstens andere Erfahrungen gemacht habe als du.