Ich betreibe eine Internetseite und habe auf dieser Internetseite ein Forum.
Auf diesem Forum haben wir eine Sparte eingerichtet, in der wir jeden Tag einen Vers aus dem Koran durchgehen. Dafür nehmen wir etwa 11 verschiedene Übersetzungen auf Deutsch zu den einzelnen Versen. Unter den Versen steht dann auch wer der Übersetzer ist.
Nun bin ich mir nicht mehr sicher ob das gegen die Copyright bestimmungen verletzt oder nicht.
Hallo, Hakeem,
ich glaube nicht. Wer den Koran übersetzt, tut dies um zu lehren und den Inhalt dieses Buches Menschen näherzubringen, die eine andere Sprache als arabisch sprechen. Insofern sollte die Verbreitung eher willkommen sein.
Eine andere Frage jedoch, (wenn auch hier vielleicht off topic) ist es nicht so, dass Koran-Zitate mit „Bismillah ir rahman ir rahim“ eingeleitet werden sollten?
Hallo, Hakeem,
ich glaube nicht. Wer den Koran übersetzt, tut dies um zu
lehren und den Inhalt dieses Buches Menschen näherzubringen,
die eine andere Sprache als arabisch sprechen. Insofern sollte
die Verbreitung eher willkommen sein.
Hallo Eckard, so hatte ich es am Anfang auch gesehen bis ich auf einer Internetseite gelesen hatte das ein Lehrer verklagt wurde weil er auf seiner Internetseite Gedichte von einem Deutschen Dichter (weiss leider nicht mehr welcher Dichter das war) wegen Copyright verletzungen verklagt worden war. Er hatte diese für seine Schüler auf seine Internetpräsenz getan.
Eine andere Frage jedoch, (wenn auch hier vielleicht off
topic) ist es nicht so, dass Koran-Zitate mit „Bismillah ir
rahman ir rahim“ eingeleitet werden sollten?
Gruß
Eckard
Das ist nur zwingend erforderlich, beim Anfang einer Sure.
Hallo, das mit dem Copyright ist eine schwierige Sache, zumindest wenn es um Gedichte geht (wegen dem Lehrer), man kann nämlich nicht davon ausgehen, dass wenn ein Dichter länger als 70 Jahre tot ist (Dann läuft normalerweise das Urheberrecht ab), nicht irgendwelche anderen Leute sich die Rechte erkauft haben (zB. Verlage). Ausserdem kann es sein, dass es bei dem Lehrer moderne Gedichte zB. aus der Zeit des 2. WK waren.
Beim Koran denke ich sollte da nicht sosehr das Problem bestehen, da es zum kulturgut der Welt gehört und Mohammed schon etwas länger als 70 Jahre tod ist. Die Übersetzungen sind jedoch als Werk des einzelnen Übersetzers zu verstehen und damit muss der wieder 70 Jahre tot sein.
Als Zitat, das deutlich als solches erkennbar sein muss, mit Angabe der Quelle, ist es aber wahrscheinlich kein Problem. Wenn irgendein Übersetzer oder Verlag darin ein Problem sieht, muss er sich eh erst einml an dich wenden und mit Unterlassungsklage drohen, dann hast du noch immer die Chance, die betreffenden Zeilen zu entfernen.
Mehr dazu im UrheberGesetz (UhG)
Susannemehs