Hallo…
Eine Frau ist noch nicht geschieden von ihrem Mann. Die Frau hat drei Kinder, zwei von ihm.Die Frau lebt im moment von Hartz IV, weil sie schon sehr lange aus ihrem Beruf ist und aufgrund der Kinder nicht gehen konnte. Ihr Ehemann ist immer arbeiten gegangen. Jetzt hat die Frau einen neuen Partner, der ca.1,5 Wochen bei ihr geschlafen hat (durchgehend). Danach hat er wieder mal bei sich zuhause geschlafen, alleine. SIe haben keine gemeinsame Wohnung, keine gemeinsamen Konten, machen keine gemeinsamen Anschaffungen. Sie schlafen jedoch zusammen in einem Bett,gehen mal zusammen einkaufen, und er ist bei ihr. Wäsche waschen tut sie nicht für ihn. Die Freizeitgestaltung machen sie mit den Kindern zusammen. Der neue Lebenspartner hat einen Job und geht somit arbeiten. Da er aber im moment urlaub hat ist er relativ durchgehend bei ihr. Meine Frage ist, ob es aufgrund dieser Situation eine Eheähnliche Gemeinschaft oder ein Eheähnliches Verhältnis ist?
Vielen dank im vorraus
Lieben Gruß