Hallo vielmals. Brauche dringend Hilfe! Mein Sohn ist heute nach einem leichten (!) Fehler von der 20km entfernten Baustelle geschickt worden. Sein Chef forferte ihn mehrmals auf das er verschwinden soll und er ihn nicht mehr sehen könne. Auch Ausdrücke wie Arschloch und Trottel wurden gerufen. Auf die Frage meines Sohnes ob er nun entlassen sei, bekam er zur Antwort: „Hau endlich ab“. Das tat er dann auch. Weil er schon mehrmals unflätigst beleidigt wurde hat er nun verständlicherweise keine Lust mehr die Ausbildung dort fortzusetzen. Wer hat einen Rat wie es hier weitergehen kann? Handwerkskammer ist klar, sonst noch was? Ist dies nun eine mehr oder minder ausgesprochene Entlassung gewesen? Bitte um Antworten. Lothar
Hallo vielmals.
hi
Weil er schon mehrmals unflätigst beleidigt wurde hat er nun
verständlicherweise keine Lust mehr die Ausbildung dort
fortzusetzen. Wer hat einen Rat wie es hier weitergehen kann?
Handwerkskammer ist klar, sonst noch was? Ist dies nun eine
mehr oder minder ausgesprochene Entlassung gewesen?
… wenn dein Sohn morgen dort nicht pünktlichst zur Arbeit erscheint wird es ganz sicher eine.
Im Moment sehe ich es als Handlung im Affekt durch seinen Chef (der den Fehler wohl schlimmer einstuft als dein sohn - möglicherweise deshalb weil der Chef eher beurteilen kann was für Auswirkungen ein „kleiner Fehler“ an der Basis auf ein gesamtbauwerk haben kann - schliesslich muss er mehrjährige Gewährleistung geben. ) deswegen würde ich an Stelle deines Sohnes dort morgen früh erscheinen und weiterarbeiten.
Sofern der Chef seinen Ausbruch auch morgen noch als als Kündigung ansieht, dann wird dein Sohn das sicher auch schriftlich bekommen, zumal (ausser in der Probzeit) auch sicher Kündigungsfristen einzuhalten sind.
Was steht denn in seinem Arbeits/Ausbildungsvertrag ?
Gruß H.
Hallo.
Ist dies nun eine mehr oder minder ausgesprochene Entlassung gewesen?
Ich folgere mal Schluss, dass Dein Sohn Azubi ist. Azubis dürfen nach der Probezeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Außerdem muss eine Kündigung immer in schriftlicher Form erfolgen. Sohnemann muss morgen so wie immer am Ausbildungsplatz erscheinen, d.h. seine Arbeitskraft weiterhin anbieten. Beleidigungen seitens Cheffe rechtfertigen übrigens u.U. Schadenersatzansprüche, sogar eine Abmahnung (seitens Deines Sohnes bzw., falls er noch nicht 18 ist, Deinerseits) und/oder die fristlose Kündigung - das aber nur am Rande des Teiches. Der Chef riskiert obendrauf seine Ausbildungsberechtigung. Auf jeden Fall gilt die „Entlassung“ genau so viel wie einmal in den Wind gepupst, so lange sie nicht schriftlich erfolgt.
Wenn der Junge noch nicht 18 ist, gehst Du am besten morgen mit zur Ausbildungsstelle und beobachtest, was abläuft, wenn er dort aufschlägt.
Die Handwerkskammer ist nur nominell die richtige Anlaufstelle - das ist eine Unternehmervertretung und in dieser unserer Republik eher nicht geneigt, die Interessen eines Azubis wahrzunehmen. Für solche Dinge gibt es Gewerkschaften …
Gruß Eillicht zu Vensre
Hallo.
Sofern der Chef seinen Ausbruch auch morgen noch als als
Kündigung ansieht, dann wird dein Sohn das sicher auch
schriftlich bekommen, zumal (ausser in der Probzeit) auch
sicher Kündigungsfristen einzuhalten sind.
Du meinst das Richtige, stellst es aber nicht ganz richtig dar. Nach deutschem Arbeitsrecht sind Kündigungen immer schriftlich auszusprechen. Und auch in der Probezeit gelten i.a. Kündigungsfristen - Probezeit heißt : gekündigt werden kann ohne Grund, aber nicht ohne Frist. Es sei denn, dies ist im Einzelfall anders geregelt.
Nothing for ungood …
Gruß Eillicht zu Vensre
Als Geselle war ich kurz zum Aushelfen in einer Elektro Firma in welcher der Lehrling zum 3. mal einn statisch Tragende Säule geschlizt hatte obwohl es ihm 3 mal erklärt wurde und dieser ein Firmenhandy besass um bei Problmeen und wnen er sich nicht sicher ist Rückfrage mit den Meister selbst zu halten.
Da der Gesselle der ihn immer dabei hatte ein Suffkopf war der sich um nichts scherte.
Ich behahm es auch nur mit wie der Lehrling als Volldepp, Trottel, zu blöd für alles beschimpft wurde. Da ich den cheff persönlich kenne und er eher ein Ruiger netter Mensch ist hat ihn der mehrmalige bescheidene Schaden an der Statik einer Baustelle etwas sehr in Rage gebracht. Ich kann es verstehen wenn man sich alle Mühe gibt jemanden etwas beizubringen und der macht es dann 3 mal falsch. So etwas passiert jemanden vieleicht 1 mal, dann weiss man es. Aber 3 mal? o_O die Kosten für das beheben des Schadens musste ja auch der Chef zahlen. Er ist dafür verantwortlich was der Lehrling macht.
Jedenfalls wurde der Lehrling im 3. Ausbildungsjahr gekündigt und auch etwas später der Geselle (Der ging dann in eine Alkohol Entziehungskur).
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Hallo auch,
leider Gottes unterscheiden sich Theorie und Praxis in Sachen Ausbildung doch erheblich. Eigentlich darf ein Azubi noch gar nicht „arbeiten“, sondern soll nur lernen, bzw. unter Anweisung und Aufsicht etwas ausführen. Dies ist auch ein Grund, warum nicht einfach gekündigt werden kann, denn das „Unvermögen“ des Azubis sieht der Gesetzgeber eher durch mangelhafte Ausbildung begründet.
Das Azubis gerade im Baubereich günstige Arbeitskräfte/Hilfsarbeiter sind, ist natürlich die Praxis, ändert aber nicht an der Pflicht des Ausbilders, auch weniger Begabten das nötige Wissen zu vermitteln.
Entlassen ist also rechtlich so gut wie nicht möglich, ausser, er würde gar nicht erscheinen oder vielleicht klauen. Vielleicht wäre aber doch ein Gespräch mit der HWK angebracht, ob er seine Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen könnte, denn oft sind es halt persönliche Gründe/Konflikte, die ein zusammenleben erschweren.
Gruß
Markus
Die Handwerkskammer ist nur nominell die richtige Anlaufstelle
- das ist eine Unternehmervertretung und in dieser unserer
Republik eher nicht geneigt, die Interessen eines Azubis
wahrzunehmen. Für solche Dinge gibt es Gewerkschaften …
Die Handwerkskammer vertritt sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberinteressen. Arbeitnehemer sind -anders als bei IHKs- in allen Gremien vertreten. Jede HWK beschäftigt zudem spezielle Ausbildungsberater, die gerade in Fällen, wie diesem vermitteln. Das führt häufig zu besseren Ergebnissen als der Weg zur Gewerkschaft.
Gruß Jürgen
Sofern der Chef seinen Ausbruch auch morgen noch als als
Kündigung ansieht, dann wird dein Sohn das sicher auch
schriftlich bekommen, zumal (ausser in der Probzeit) auch
sicher Kündigungsfristen einzuhalten sind.Was steht denn in seinem Arbeits/Ausbildungsvertrag ?
Hallo!
Grundsätzlich sind ordentliche Kündigungen seitens des Arbeitgebers nach Probezeitende in der Ausbildung ausgeschlossen. Der hier beschriebene Fall rechtfertigt auch keine außerordentliche Kündigung. Natürlich geht es hier um Menschen, die zusammen arbeiten müssen. Deshalb kommt es nach stark vergifteten Problemlagen leider trotzdem häufig zu Vertragslösungen, allerdings formal nur nach Auflösungsvertrag im sogenannten beiderseitigen Einvernehmen.
Gruß
Jürgen