Hallo Stjepan
Hinweis: Privatpersonen dürfen keine Rechtsberatung durchführen, deshalb von mir nur einige Hinweise.
Erpressung ist es nicht, da er ja keine materiellen oder finanziellen Forderungen stellt. Da er Dich aber zu bestimmten Handlungen auffordert, könnte man es als Nötigung bezeichnen.
Von dem Tag an, an dem Du 18 Jahre alt bist, kann er Verträge die DU unterschrieben hast NICHT Rückgängig machen.
Die Abmeldung von der Fahrschule kann er machen, wenn er Dich angemeldet und alles bezahlt hat.
Zum Rauswurf aus der Wohnung kenne ich die rechtliche Lage nicht so genau, deshalb nur soviel als Hinweis: Gehe zum Sozialamt und schildere denen Deine Situation. Die können Dir bestimmt weiterhelfen. Das Sozialamt kann Dir eine Wohnung besorgen und übernimmt auch die Miete je nachdem wie Deine finanzielle Situation ist. Eine eigene Wohnung ist etwas wunderbares.
Noch ein Tipp:
Geh doch einfach in die Kirche. Du hast keine Probleme mehr, Dein Vater hat seinen Willen, Du Deine Ruhe und was Du wirklich über die Kirche denkst ist Deine Sache.
Sprichwort:
„Man muss den Hund solange streicheln, bis der Maulkorb fertig ist“
Ich hoffe ich war Dir eine kleine Hilfe
Gruß Jürgen